Konkubinat mit gemeinsamem Sorgerecht - Trennung, was passiert?

liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
@oldboy

Wiederum haben verheiratete Paare auch das GS und meist bekommt es dann die Mutter...
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Frauenzentrale, www.vev.ch oder sogar Frauenhaus.

Wenn er sie rausgeworfen hat, dann hat sie ja kein Obdach mehr. So geht das nicht. Mit dieser Taktik verspielt sich der Mann die Chancen auf eine Obhut.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Wenn er sie schon rausgeworfen hat und sie keinen Zugang zu den Kindern hat: Sofort Vormundschaftsbehörde einschalten und ja nichts Unüberlegtes tun. Das könnte dann gegen sie verwendet werden.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ liebhaberin
Während der Ehe haben immer beide Eltern das Gemeinsame Sorgerecht und auch während der gerichtlichen Trennung. Nur das letztere ist vielen nicht bewusst.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
sie soll schauen, das sie die kinder da möglichst schnell rausholen kann. denke das er nicht so gute chance hat, die kinder zu bekommen. habt ihr ein frauenhaus in der nähe oder kann sie sonst bei jemandem vorübergehend unterkommen?
und wegen dem weggehen, wohin will sie denn? will sie einfach in einen anderen ort, oder will sie sogar ins ausland? wenn sie in einen anderen ort ziehen will, kann er das nicht verhindern. wenn sie jedoch ins ausland will, kann er sie möglicherweise daran hindern.
liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
@Sw

das ist mir schon klar. Auf welches Posting von mir beziehst du deine Antwort?
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
A propos rauswerfen. Manchmal ist das verträglicher als ein ewiger Krieg im Haus. Ich habe meinen Exmann auch rausgeworfen, ganz theatralisch samt Klamotten und Krimskrams. So was tut man, wenn es nicht anders geht.

Heute haben wir eine für alle gute Lösung gefunden und haben ein glückliches Scheidungskind, das ganz normalen Umgang mit beiden Elternteilen hat.
*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Zoe007; ich habe meinen Ex auch rausgeworfen. ABER ich habe ihm NIE den Kontakt zu den Kindern verwehrt. Und ich glaube, DAS ist ja das Problem im beschriebenen Fall.
@nanny; Kinder einfach rausholen kann ein Eigentor geben und ihr nachher angekreidet werden. Also nicht alleine und ohne Rückhalt von Sachkundigen handeln.
Gelöschter Benutzer
Ist die VB nicht sowieso schon beteiligt bei unverheirateten Eltern? Früher war das zumindest so, vielleicht auch je nach Kanton. Dann hätte sie ja bereits eine Kontaktperson. Ich würde morgen früh gleich Kontakt aufnehmen, damit eine Übergangsregelung für die Kinderbetreuung festgelegt werden kann. Natürlich darf er ihr die Kinder nicht entziehen, auch nicht vorübergehend.
liebhaberin
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 127
@mee too

Nein, das ist nicht so. Oder wenn dann nicht überall.