ledigen Namen

mishi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.09.2005
Beiträge: 31
Hallo Allerseits
Ich wollte mal fragen ob sich jemand auskennt mit dem Namensrecht. Ich werde nicht schlau im Internet.
Ich habe geheiratet und ein Kind bekommen - mich dann scheiden lassen und den angeheirateten Namen behalten (des Kindes wegen). In der Zwischenzeit habe ich noch 2 Kinder mehr, die ebenfalls den angeheirateten Namen bekommen haben, da ich nicht mehr geheiratet habe.
Nun habe ich mir überlegt, ob es möglich ist, meinen ledigen Namen wieder anzunehmen und den der Kinder ebenfalls anzupassen. Ist das überhaupt möglich? Abgesehen ob es auch zahlbar ist.
Ich weiss, schlussendlich ist es nur ein Name auf dem Papier, doch stört es mich zunehmend, da der Kontakt zum 1. Kindsvater nicht wirklich einfach ist.
Hat eventuell jemand Erfahrung?

Grüessli

sei du selbst, alle anderen gibt es schon icon_smile.gif


sei du selbst, alle anderen gibt es schon :-)
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
https://www.ch.ch/de/name-nach-scheidung/
Schau mal hier vielleicht hilft Dir das weiter.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Also dein 1. Kind wird weiterhin so heissen wie der Vater, weil der ja die Einwilligung geben muss, für die beiden anderen Kinder kannst du aber mit dir gleichzeitig ein Namensänderungsgesuch einreichen, da dein Ex-Mann mit diesen Kindern kein Verwandtschaftliches Verhältnis hat.

Seit 2013 gibt es ein neues Namensrecht, vielleicht machst du dich mal in eurer Gemeinde schlau.
http://www.beobachter.ch/familie/heirat-ehe/artikel/heirat_wer-traegt-nach-der-hochzeit-welchen-namen/

http://www.namens-recht.ch/namensaenderung vielleicht findest du hier etwas unter Ausnahmen.


„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Reiarcd
Dabei seit: 22.05.2017
Beiträge: 4
Sehr interessante Frage, hatte mir das auch schon mehrmals überlegt