mishi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.09.2005
Beiträge: 31
Hallo Allerseits
Ich wollte mal fragen ob sich jemand auskennt mit dem Namensrecht. Ich werde nicht schlau im Internet.
Ich habe geheiratet und ein Kind bekommen - mich dann scheiden lassen und den angeheirateten Namen behalten (des Kindes wegen). In der Zwischenzeit habe ich noch 2 Kinder mehr, die ebenfalls den angeheirateten Namen bekommen haben, da ich nicht mehr geheiratet habe.
Nun habe ich mir überlegt, ob es möglich ist, meinen ledigen Namen wieder anzunehmen und den der Kinder ebenfalls anzupassen. Ist das überhaupt möglich? Abgesehen ob es auch zahlbar ist.
Ich weiss, schlussendlich ist es nur ein Name auf dem Papier, doch stört es mich zunehmend, da der Kontakt zum 1. Kindsvater nicht wirklich einfach ist.
Hat eventuell jemand Erfahrung?
Grüessli
Ich wollte mal fragen ob sich jemand auskennt mit dem Namensrecht. Ich werde nicht schlau im Internet.
Ich habe geheiratet und ein Kind bekommen - mich dann scheiden lassen und den angeheirateten Namen behalten (des Kindes wegen). In der Zwischenzeit habe ich noch 2 Kinder mehr, die ebenfalls den angeheirateten Namen bekommen haben, da ich nicht mehr geheiratet habe.
Nun habe ich mir überlegt, ob es möglich ist, meinen ledigen Namen wieder anzunehmen und den der Kinder ebenfalls anzupassen. Ist das überhaupt möglich? Abgesehen ob es auch zahlbar ist.
Ich weiss, schlussendlich ist es nur ein Name auf dem Papier, doch stört es mich zunehmend, da der Kontakt zum 1. Kindsvater nicht wirklich einfach ist.
Hat eventuell jemand Erfahrung?
Grüessli
sei du selbst, alle anderen gibt es schon
sei du selbst, alle anderen gibt es schon :-)