Kinenergy38
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.02.2014
Beiträge: 22
Hallo Zusammen
Folgende Situation: Ich bin seit Sept. 2007 von meinem Exmann getrennt. Seit Oktober 2010 ist das Scheidungsurteil Rechtskräftig. Nun kommt ja das neue Gesetz des gemeinsamen Sorgerechtes in Kraft und dies kann man gerichtlich nach 5 Jahren noch einreichen.
Wie sieht das aus, wenn sich Ex-Männlein bis anhin nicht wirklich für die Kinder interessierte? Das heisst, er nimmt sie zwar jedes 2. Wochenende und Mittwoch-Abend zu sich, überlässt aber die ganze Verantwortung seiner Freundin. Alles was mit Verantwortung zu tun hat, überlässt er mir oder anderen. inkl. Alimentenzahlung sowie Kosten für Lager und Zahnarzt. An einem Elterngespräch hat er noch nicht einmal teilgenommen, blieb am Einschulungstag der Kindern fern und interessiert sich absolut nicht an deren Weiterentwiklung sprich an der Zukunftsgestaltung seines 13-Jähriges Sohnes. ( Der ist einfach ein guter Gamepartner ) . Nun kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen, mit so Jemanden das gemeinsame Sorgerecht zu teilen und er blieb unserer Familenstruktur zu lange. fern. Wie ist das? Im schlimmsten Falle, wenn mein Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht noch im nachhinein einreichen würde, besteht da die Möglichkeit eine Gegenklage zu machen? Habe ich das Recht mich dagegen zu wehren? Wer weiss da mehr darüber?
Ganz lieber Gruss Kinenergy
Folgende Situation: Ich bin seit Sept. 2007 von meinem Exmann getrennt. Seit Oktober 2010 ist das Scheidungsurteil Rechtskräftig. Nun kommt ja das neue Gesetz des gemeinsamen Sorgerechtes in Kraft und dies kann man gerichtlich nach 5 Jahren noch einreichen.
Wie sieht das aus, wenn sich Ex-Männlein bis anhin nicht wirklich für die Kinder interessierte? Das heisst, er nimmt sie zwar jedes 2. Wochenende und Mittwoch-Abend zu sich, überlässt aber die ganze Verantwortung seiner Freundin. Alles was mit Verantwortung zu tun hat, überlässt er mir oder anderen. inkl. Alimentenzahlung sowie Kosten für Lager und Zahnarzt. An einem Elterngespräch hat er noch nicht einmal teilgenommen, blieb am Einschulungstag der Kindern fern und interessiert sich absolut nicht an deren Weiterentwiklung sprich an der Zukunftsgestaltung seines 13-Jähriges Sohnes. ( Der ist einfach ein guter Gamepartner ) . Nun kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen, mit so Jemanden das gemeinsame Sorgerecht zu teilen und er blieb unserer Familenstruktur zu lange. fern. Wie ist das? Im schlimmsten Falle, wenn mein Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht noch im nachhinein einreichen würde, besteht da die Möglichkeit eine Gegenklage zu machen? Habe ich das Recht mich dagegen zu wehren? Wer weiss da mehr darüber?
Ganz lieber Gruss Kinenergy