Neues gemeinsames Sorgerecht

Kinenergy38
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.02.2014
Beiträge: 22
Hallo Zusammen

Folgende Situation: Ich bin seit Sept. 2007 von meinem Exmann getrennt. Seit Oktober 2010 ist das Scheidungsurteil Rechtskräftig. Nun kommt ja das neue Gesetz des gemeinsamen Sorgerechtes in Kraft und dies kann man gerichtlich nach 5 Jahren noch einreichen.
Wie sieht das aus, wenn sich Ex-Männlein bis anhin nicht wirklich für die Kinder interessierte? Das heisst, er nimmt sie zwar jedes 2. Wochenende und Mittwoch-Abend zu sich, überlässt aber die ganze Verantwortung seiner Freundin. Alles was mit Verantwortung zu tun hat, überlässt er mir oder anderen. inkl. Alimentenzahlung sowie Kosten für Lager und Zahnarzt. An einem Elterngespräch hat er noch nicht einmal teilgenommen, blieb am Einschulungstag der Kindern fern und interessiert sich absolut nicht an deren Weiterentwiklung sprich an der Zukunftsgestaltung seines 13-Jähriges Sohnes. ( Der ist einfach ein guter Gamepartner ) . Nun kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen, mit so Jemanden das gemeinsame Sorgerecht zu teilen und er blieb unserer Familenstruktur zu lange. fern. Wie ist das? Im schlimmsten Falle, wenn mein Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht noch im nachhinein einreichen würde, besteht da die Möglichkeit eine Gegenklage zu machen? Habe ich das Recht mich dagegen zu wehren? Wer weiss da mehr darüber?

Ganz lieber Gruss Kinenergy
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Was heisst den hier Ex-"Männlein"?? Wie wäre es, wenn du ihn wie ein MANN behandeln würdest? Vielleicht klappt es dann plötzlich mit dem Rest auch?

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Kinenergy38
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.02.2014
Beiträge: 22
Ups! Ich war nun seit Jahren nicht mehr hier. War ursprünglich wegen des schlechten Umgangtones hier im Forum ausgestiegen. Ich hoffe sehr, dass ich doch noch auf sinnvolle Antworten stosse die mir auch weiterhelfen und nicht jedes geschriebene Wort wie soll ich sagen im " Mund " umgedreht und daraus interpretiert wird. Vorallem wer meine Geschichte kennt und weiss, was ich mit diesem Mann durchgemacht habe, und wie ich einen jahrelangen Prozess hinter mich habe, kann sich etwa vorstellen, dass obigen Kommentar einfach nur verletzend sein kann.

Ich bitte Dich Universum, entweder eine anständige Antwort zu liefern oder Dich ganz aus dem Thema rauszuhalten.


Vielen Dank
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
wieso denkst du, das er das GS nachträglich noch beantragen könnte?
wollte er es denn schon bei der Scheidung?
gehe jetzt mal davon aus, das wenn er es beantragt, das du vermutlich auch noch dazu angehört wirst
Kinenergy38
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.02.2014
Beiträge: 22
Hallo Nanny 72.

Es ist einfach so ein Gefühl. Mein Ex-Mann ist der Typ Mensch der sich alles was man haben kann unter den Nagel reisst ohne auch etwas dafür zu tun. Nein, das gemeinsame Sorgerecht wollte er nicht, er hatte es damals auch nicht beantragt. Er sass mehr oder weniger stumm im Gerichtssaal da er wusste, dass er das Scheidungsurteil sowieso nicht einhlaten wird. Als gelernter Versicherungs-und Finanzberater hat er alles von anfang an einkalkuliert; mit Erfolg! Hat es denn einen einen Einfluss, ob er es damals wollte ? Das sind eben so Punkte die mich ziemlich verunsichern. Und vorallem, wenn sich der Kindesvater sowieso nie darum scherte, weshalb sollte er es dann plötzlich auch?



Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Nun, wovor hast du Angst? Was denkst du, was sich ändern wird.

Er hat bis dato wenig bis gar nichts gemacht, er wird es auch danach nicht tun. Das heisst, er hat dann halt ein Recht auf dem Papier, das er nicht wirklich wahrnehmen wird.
Denn den Alltag bestimm der Elternteil, bei dem das Kind/die Kinder gerade lebt/leben.

"Jener Elternteil, der das Kind in Obhut hat und betreut, soll aber Entscheide über alltägliche oder dringliche Angelegenheiten allein treffen dürfen."

Ausserdem, sollte er wirklich Alimente schulden, wird er sich sicher hüten, grossen Wind zu machen, denkst du nicht.

Versuch' es so zu sehen: er ist der Vater deiner Kinder, auf Lebenszeit. Und irgendwie lieben Kinder ihre Eltern, beide! Schau, dass du ihnen das so lange es geht, erhalten kannst. Wenn sie mal erwachsen sind, machen sie sich sowieso ihr eigenes Urteil. Hör einfach drauf, was deine Kinder wollen.

Ich denke, also bin ich hier falsch !
lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
In der Realität hat die gemeinsame elterliche Sorge praktisch keine Bedeutung. Bei uns ist die Frage in 7 Jahren einmal aufgetaucht, und zwar bei der Erstellung neuer Pässe für die Kinder. Da müssen beide Eltern unterschreiben, wenn sie sorgeberechtigt sind.