Salamanda
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 19
Hallo
Diese Frage betrifft nicht mich.
In einer befreundeten Familie haben sich die Eltern getrennt. In der Trennungsvereinbarung (inkl. Anhörung der jugendlichen Kinder) wurde das Obhutsrecht an die Mutter gegeben. Die Kinder haben zu beiden Elternteilen guten Kontakt und hätten sich auch beide (der eine mehr) vorstellen können beim Vater zu bleiben. Haben aber zur Mutter eher tendiert.
Ist es automatisch so, dass bei einer Scheidung die Kinder dem "zugesprochen" werden, dem sie bereits bei der Trennungsvereinbarung zugesprochen wurden. Oder ist das nicht in Stein gemeisselt.
Könnten die Kinder bei der Scheidung (beide oder eines) auch beim Vater bleiben, wenn alle damit einverstanden sind?
HAt jemand Erfahrung damit?
Danke
Diese Frage betrifft nicht mich.
In einer befreundeten Familie haben sich die Eltern getrennt. In der Trennungsvereinbarung (inkl. Anhörung der jugendlichen Kinder) wurde das Obhutsrecht an die Mutter gegeben. Die Kinder haben zu beiden Elternteilen guten Kontakt und hätten sich auch beide (der eine mehr) vorstellen können beim Vater zu bleiben. Haben aber zur Mutter eher tendiert.
Ist es automatisch so, dass bei einer Scheidung die Kinder dem "zugesprochen" werden, dem sie bereits bei der Trennungsvereinbarung zugesprochen wurden. Oder ist das nicht in Stein gemeisselt.
Könnten die Kinder bei der Scheidung (beide oder eines) auch beim Vater bleiben, wenn alle damit einverstanden sind?
HAt jemand Erfahrung damit?
Danke