Obhutsrecht Trennungsvereinbarung - bei Scheidung anders entschieden?

Salamanda
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 19
Hallo
Diese Frage betrifft nicht mich.
In einer befreundeten Familie haben sich die Eltern getrennt. In der Trennungsvereinbarung (inkl. Anhörung der jugendlichen Kinder) wurde das Obhutsrecht an die Mutter gegeben. Die Kinder haben zu beiden Elternteilen guten Kontakt und hätten sich auch beide (der eine mehr) vorstellen können beim Vater zu bleiben. Haben aber zur Mutter eher tendiert.
Ist es automatisch so, dass bei einer Scheidung die Kinder dem "zugesprochen" werden, dem sie bereits bei der Trennungsvereinbarung zugesprochen wurden. Oder ist das nicht in Stein gemeisselt.
Könnten die Kinder bei der Scheidung (beide oder eines) auch beim Vater bleiben, wenn alle damit einverstanden sind?
HAt jemand Erfahrung damit?
Danke
Gelöschter Benutzer
wer soll dagegen entscheiden dürfen, wenn alle einverstanden sind? natürlich darf man das
Gelöschter Benutzer
äh ich meinte: man darf jede abmachung treffen die man möchte, wenn man sich einig ist. fremdbestimmt wird erst, wenn man sich nicht einigen kann
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Es gibt da alle Möglichkeiten. Insofern beide einverstanden sind.

Die Eltern können gemeinsam eine Scheidungskonvention erarbeiten und darin die Aufteilung der Kinderbetreuung festlegen.

Einen Grund, diese Regelung abzulehnen wäre, wenn der Unterhalt nicht fair aufgeteilt ist.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
im prinzip ja, wenn das gericht oder allenfalls die vb keine begründete einwände haben.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
eine trennungsvereinbarung, ob richterliche veranlasst und genehmigt oder auf privater basis, ist eine einstweilige aber keine abschliessende regelung.
zwischen trennungs- und scheidungslösung können durchaus erhebliche verschiebungen auftreten. massgebend sind primär das wohl und die zukunftsaussichten der kinder. legen die parteien bei der scheidung eine andere vereinbarung vor, als diese bei der trennung gemacht wurde, ist primär die frage, ob sie dem kindeswohl entspricht und ob sie aus sicht des gerichtes genehmigungsfähig ist.

grundsätzlich: auch eine zuteilung elterlicher sorge und elterlicher obhut ist nicht in stein gemeisselt. auch nach rechtskraft können begründet änderungen sowohl gerichtlich wie aussergerichtlich vorgenommen werden. klassisch ist z.b. der obhutswechsel im teenie-alter betroffener kinder. auch ist durchaus möglich, dass eines der kinder in der obhut des vaters, ein anderes bei der mutter in obhut steht.

fairer unterhalt hat keineswegs, wie SW schreibt, mit kinderbetreuungsanteilen oder gar obhut oder elterlicher sorge zu tun. diese verknüpfung machen primär aber frauen, welche umgangsrecht gegen unterhaltszahlung ausspielen.
Salamanda
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 19
Danke für eure Antworten
@jelena, ich kenne mich da überhaupt nicht aus, darum FRAG ich ja.
Könnte ja auch sein, dass bei der Scheidung die gerichtlihce Entscheidung des Trennungsurteils, resp. der Entscheidung, bei wem die Kinder wohnen, übernommen wird und man danach nichts mehr ändern kann.

Und noch eine Frage, der Unterhalt wurde für beide Kinder mit je 1'200.- festgelegt, für die Mutter mit 1500.-
Wird auch diese Höhe neu verhandelt? Ist also das Trennungsurteil lediglich für die Zeit zwischen gerichtlicher Trennung und der Scheidung da? Und die Unterhaltskosten können nachher auch anders aussehen?

Wenn jemand Erfahrung hat - steigt oder sinkt der Unterhalt eher?
Salamanda
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2008
Beiträge: 19
@angelface
Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Du hast meine Frage im Grunde beantwortet - danke dafür.