Scheidung - Gibt es eine Vorschrift wieviel Alimente?

flammi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2012
Beiträge: 21
Mein Noch-Ehemann und ich wollten einen Betrag von 400 Franken Alimente und 200 Franken Kinderzulagen ausmachen für in die Scheidungskonvention für unser gemeinsames Kind. Nun meinte mein Anwalt das gehe nicht. Das Gericht bestehe auf 17% von seinem Lohn plus KiZu. Weiss da jemand Bescheid?
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Das kommt drauf an, in welchem Kanton ihr wohnt. Üblich ist die Regelung 400.- plus Kinderzulage. Wenn das Kind älter wird, geht der Betrag auf 600.- hoch.

Im Kanton Bern wird die Prozentregelung angewendet. Das kann je nach dem mühsam werden, wenn das Kind grösser wird und mehr kostet, der Vater aber weniger verdient.

Für eine schlüssige Antwort müsste ich wissen, um welchen Kanton es sich handelt und wie alt das Kind ist.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Es gibt weder ein Minimum noch ein Maximum.
Im Grunde gibt es zwei Berechnungsarten: entweder die %-Regelung oder die Bedarfsrechnung.
Bei der %-Regelung wird tatsächlich ein gewisser %-Satz des Einkommens des Pflichtigen als Kinderalimente festgelegt (17% bei 1 Kind, 25% bei 2 Kindern (glaub ich) usw.
Die Bedarfsrechnung verteilt die Einkommen nach den Bedürfnissen (in der Regel gemäss SKOS) und verteilt einen allfälligen Überschuss gleichmässig.
Berechnungshelfer findest Du unter www.berechnungsblaetter.ch

Bei beiden Regelungen gilt jedoch, dass zuerst das Existenzminimum des Pflichtigen gesichert sein muss.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
flammi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2012
Beiträge: 21
Danke für eure Infos.

Wir sind im Kanton Solothurn. Das Kind ist 13 Jahre alt. Mein Ex findet er könne nicht mehr zahlen, da er sonst das Haus und das Auto nicht mehr zahlen könnte. Einkommen hätte er eigentlich schon genug (ca. 5300 netto) und er wohnt ja mit einer Partnerin zusammen. Ich habe dem so zugestimmt, dass er mir ohne Theater die Tochter überlässt. Wenn er nun mehr zahlen sollte, will er wahrscheinlich wieder das gemeinsame Obhutsrecht icon_frown.gif
pascale11
Dabei seit: 24.11.2012
Beiträge: 59
meinst du das gemeinsame Sorgerecht? Obhutsrecht hat die Person, wo das Kind hauptsächlich lebt.
Ich kann dir nur raten, einen Anwalt zu nehmen... So wie sich dein Ex das vorstellt, ist es ziemlich sicher nicht richtig...