Scheidung, wie vorgehen?

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
ich bin nun seit 14 Monate von meinem Mann getrennt, da wir immer wieder streitn (wenn wir uns mal sehen£9 hat es keinen Sinn weiter zu warten und ich öchte die Scheidung einreichen. Ich denke, er wäre auch einverstanden, hat mir auch schon den Vorschlag gemacht.
nun meine Frage:
- wie sollich vorgehen,wenn er die scheidung nicht will? muss ich 2 jahre abwarten?
- angenommen er ist damit einverstanden, wie sollen wir da vorgehen? brauchts einen anwalt?

und wer kann mir sagen, was Vorteilhafter ist, so lange wie möglich getrennt sein oder sich scheiden lassen? habe absolut nicht vor mich wieder zu verheiraten und habe auch keinen Partner

danke
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
so vom Schiff aus, kann man das seriöserweise nicht sagen. Je nach Vermögensverhältnissen, Dauer der Ehe, Kinder, finanzieller Situation lohnt es sich, noch etwas zu warten... suche Dir einen Anwalt, ohne wird es nicht gehen, meine Erfahrung.
Regu
Barcley
Dabei seit: 01.09.2002
Beiträge: 606
Die Frage ist, was du wirklich willst. Wenn du fair einen klaren Strich unter alles haben möchtest, dann ist die Scheidung die sauberste Sache, wenn es einigermassen geht mit einem Anwalt. Wenn du möglichst viel noch für dich haben möchtest, würde ich eher zuwarten, denn so lange du noch verheiratet bist, profitierst du von seiner Pensionskasse - er von deiner aber auch. AHV wird auch gesplittet in der verheirateten Zeit...

Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr gemeinsam einen Anwalt nehmen und alles aufsetzen lassen in gegenseitigem Einvernehmen. Wenn er nicht will, wirst du 2 Jahre abwarten müssen. Wenn gar nix geht, kannst du dir alleine einen Anwalt nehmen und er wird reagieren müssen.

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rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
wie soll ich vorgehen wenn wir jetzt die scheidung wollen? muss ich auf meiner gemeinde den friedensrichter benacchrichtigen? oder ein brief schreiben? wem? bitte um ein paar tipps, wie vorgehen

danke
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
Am besten wendest Du Dich bei einem Rechtsanwalt; es gibt sogar Gemeinden (Bezirk) die unentgeltliche Rechtsauskunft erteilen an bestimmten Wochentagen, erkundige Dich mal dort.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Cemasa
Dabei seit: 28.09.2010
Beiträge: 264
Hallo rursi

Schau bei der Homepage des Bezirksgerichtes deines Wohnkantons. Dort kann man alle Formulare runterladen, ausfüllen und abschicken (z. bsp. ZH: http://www.gerichte-zh.ch/themen/ehe-und-familie/formulare.html) Nein, bei einem gemeinsamen Scheidungsbegehren musst du keine Frist von 2 Jahren einhalten. Diese Frist greift nur bei einer Scheidungsklage.
coretto
Dabei seit: 22.02.2008
Beiträge: 53
es kommt drauf an wie gut ihr noch miteinander umgehen könnt. wir haben es relativ "anständig" hinbekommen - haben eine gemeinsame konvention ausgearbeitet - muster haben wir im internet gesucht. anschliessend haben wir den scheidungsantrag beim gericht eingereicht - online findest du für das vorgehen die genaue anleitung. scheidung war innerhalb von 2 monaten durch.

jeder tag ohne lachen, ist ein verlorener tag
Moni1
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 196
hi
bei uns war es so...
im Januar 2011 habe ich den Entschluss gefasst, mich nun definitiv scheiden zu lassen, meinem Mann dies mitgeteilt - er gab das ok.

Ich nahm mir einen Anwalt, dieser hat eine Bedarsberechnung für mich und die Kinder und meinen Ex-Mann gemacht.

Wir (mein Ex-Mann und ich) waren dann zusammen 1 x beim Anwalt und somit hatten wir die fertige Scheidungskonvention.

Diese Scheidungskonvention hat der Anwalt Ende Februar eingreicht. Wir hatten dann auf dem Bezirksgericht im April einen Termin für die 'Anhörung', per Mitte Mai 2011 waren wir dann geschieden.

Fazit: wenn ihr euch einig seid, kann es sehr schnell gehen und ist so auch am kostengünstigsten....

wenn einer nicht einverstanden ist, kann es ewig dauern und es wird dementsprechend teu(r)er...

viel Kraft jedenfalls