Spezial Ausgaben bei getrennt lebenden

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Wie ist das gesetzlich festgelegt:

- ich bin seit einem Jahr von meinem Mann getrennt und haben ein Trennungsvereinbarung vom Richter. darin steht was mein Mann für mich und meine drei kindern als unterhalt zahlen muss, aber es wurde nichts vereinbart, sollten grössere Spesen anstehen. wer muss die Kosten übernehmen? die kinder wohnen bei mir.
Es geht hier spezifisch um monatlich wiederkehrende Schulkosten die uns für die nächsten 3 jahren erwarten.
Danke
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Kommt wohl etwas auf die Situation an; wenn dein Ex durch die Alimente am Existenzminimum lebt, wird er sich nicht daran beteiligen müssen.
WEnn er darüber ist, kannst du eine Abänderungsklage einreichen. Oder ihr einigt euch aussergerichtlich.
Warum fallen Schulkosten an? Für alle Kinder?
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Und vorausgesetzt die Schulkosten betreffen die Kinder. Wenn es Schulkosten für eine Weiterbildung von dir ist, wirst du wohl kaum Chancen haben.
rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Nach Absprachemit der Lehrerin,der Schulbsychologienhaben wir entschieden, meine Tochter in die Privatschule zu schicken. Da zahle ich nach einkommen, das heisst für mich aber,die paar hundert franken zusatzspesen im monat kann ich nicht tragen, deshalb meine Frage, ober mein ex-mann auch etwas daran zahlen muss. Mir hat er bereits an den kopf geworfen, dass er nichts mehr für uns zahlen möchte. Und er lebt nicht im Existenzminimum, im gegenteil, nachdem er uns ausbezahlt hat, und seine eigene Kosten abgezogen hat, hat er noch genügen Geld um sogar noch monatlich etwas zu sparen!!!
Muss ich demzufolge eine Abänderungsklage einreichen?
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Ja, da würde ich mich mit einem Anwalt beraten und allenfalls eine Abänderungsklage einreichen.
Die Frage wäre aber auch, ob sich auch das Schulgeld erhöhen würde, wenn du durch die Schulkosten mehr Alimente erhalten würdest. Denn dann würde sich ja dein Einkommen erhöhen.
Und natürlich, ob sich nicht die Gemeinde an Schulkosten beteiligen muss.
Tashi
Dabei seit: 22.05.2004
Beiträge: 326
Wenn der schulpsychologische Dienst Dein Kind auf eine Privatschule schickt, dann übernimmt doch die Schulgemeinde die Kosten, oder nicht?

Carpe diem