lamale
Dabei seit: 14.06.2010
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Für dein Kind erhälst du ca. 17 % des Lohns, aber die Richter entscheiden auch individuell ausgehend von der Lohnhöhe. Jemand der gut verdient zahlt unter Umständen mehr, da die Lebensqualität des Kindes in etwa gleich bleiben soll nach der Scheidung. Bei Kindern unter 10 Jahren wird keine Erwerbstätigkeit zugemutet, bei Kinder ab 10 50 % und ab 16 100 %. Du erhälst als Nicht-Erwerbstätige ca. 1300.- Franken Entschädigung von Deinem Mann für das Betreuen eures Kindes.
Habe ich im Beobachter nachgelesen, also wird es in etwa stimmen so...
Habe ich im Beobachter nachgelesen, also wird es in etwa stimmen so...