Testament

Stern76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.07.2010
Beiträge: 5
Ich bin momentan in der Scheidung und bekomme das alleinige Sorgerecht. Nun möchte ich einen Vertrag oder ein Testament aufsetzen, das wenn mir etwas passiert, dass die Kinder zu meinen Eltern oder meinem Bruder kommen.
Weiss jemand ob ich das bei einem Anwalt/Notar schreiben muss oder kann ich auch selber etwas schreiben? Ich möchte einfach das es rechtlich gültig ist und es nacher nicht Probleme gibt.

Hat jemand Erfahrung damit?

Vielen Dank für eure Feedbacks
briki
Dabei seit: 11.06.2004
Beiträge: 234
Ohne vom Recht die geringste Ahnung zu haben würde ich jetzt mal sagen, dass das weder möglich noch fair (dem Vater gegenüber) ist. Ausser er hat sich was zuschulden kommen lassen, das für die Kinder unzumutbar ist.

Soviel ich weiss, nützt ein Testament nix, es wird höchstens als Wunsch entgegengenommen, entscheiden tun die Behörden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hallo stern

das kannst du weder testamentarisch oder noch sonstwie bestimmen. kinder sind keine sachen über die man bestimmen kann ..

wohin die kinder in diesem fall kommen würden, bestimmt die vormundschaftsbehörde. sie klärt ab und versucht "das beste" für die kinder zu erreichen.
was du tun kannst, ist dein wunsch schriftlich zu hinterlegen und gut zu begründen. der findet dann allenfalls seinen einfluss auf die entscheidung der vb.

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Stern76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.07.2010
Beiträge: 5
@Thomas Fisler
Das ist vollkommen korrekt, das Kinder keine Sachen sind.
Das Problem ist nur, das der Vater das Sorgerecht gar nicht will. Und den Kindern ist auch nicht gedient wenn sie im Notfall zum Vater müssen, der sie eigentlich gar nicht will.

Das ist meine Sorge. Ich hoffe das er das Besuchsrecht wahrnimmt und den Kontakt zu den Kindern behält.

Ich möchte einfach das es den Kindern im Notfall gut geht und sie eine Bezugsperson um sich haben.
Stern76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.07.2010
Beiträge: 5
@thomas und briki

Werde mich mal beim Jugendamt oder der Vormundschaftsbehörte erkundigen ob ich etwas hinterlegen kann.
alexi
Dabei seit: 27.03.2003
Beiträge: 523
du kannst das selber schriftlich festlegen und beim notar hinterlegen. die vormundschaftsbehörde hat das letzte wort, wird aber die wünsche schon anschauen und unter umständen berücksichtigen.

zufrieden sein mit dem was man hat
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
Wir haben eben sowas abgefasst... handschriftliches Testament mit beglaubigter Unterschrift. Wir haben einen "Expertenrat" bestehend aus den Gottis und Göttis bestimmt und darum gebeten, dass die Kids zusammen bleiben dürfen. WOHIN sie gehen würden, lassen wir offen. ABER... Testament in dem Fall nur Wunsch, Entscheidung durch Vormundschaftsbehörde. Wir haben aber auch geregelt, wer kurzfristig wofür zu sorgen hat (Kind soll weiterhin in Privatschule gehen können, damit wenigstens ETWAS bestehen bleibt, Kontakt zu Grosseltern aufrecht erhalten etc. etc.).
Regula
lani
Dabei seit: 20.12.2009
Beiträge: 39
ich war vor 6 jahren in einer ähnlichen situation wo ich mir gedanken darüber gemacht habe und wollte auch das meine eltern die kleine kriegt falls ich sterbe. da hat mir eine von der vormundschaftsbehörde gesagt ich könne ein schriftliches testament machen und das dort hinterlegen. es wird dann mit berücksichtigt.
aber wie es jetzt ist weiss ich nicht ist ja schon 6 jahre her

träume nicht dein leben, sondern lebe deine treume
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@stern
thomas fisler hat durchaus den einzig möglichen weg der einflussnahme auf den verbleib von kindern verstorbener inhaber elterlicher sorge und/oder obhut aufgeführt. wie auch regula_ch und lani richtig anmerken, hat ein entsprechendes dokument allenfalls die wirkung eines "wunsches" jedoch keinesfalls verbindlichen charakter.

dies hat seine guten und sinnvollen gründe: ausser bei einem geplanten suizid kennt niemand den zeitpunkt des "eigenen abtretens". deshalb kann auch die dannzumalige situation der für die aufnahme und erziehung der kinder vorgesehenen personen nicht bekannt sein. diese personen können dann möglicherweise selbst mitverstorben sein (autounfall) oder sich in einer situation befinden, in welcher sie schlicht nicht in der lage oder fähig sind, kinder aufzunehmen und zu betreuen.

genau so kann sich die einstellung - ob nun echt oder auch aus irgendwelchen gründen nur angenommen - sowie die lebenssituation des anderen elternteils über die jahre durchaus verändern.
ab und zu soll sogar der frust einer alleinerziehenden mutter gegenüber dem kindesvater über die jahre "verrauchen" und aus dem vermeintlich "unfähigen vater" ein durchaus umgänglicher und brauchbarer betreuer werden.

deshalb ist es durchaus auch gut so, dass über den verbleib allfällig unmündiger kinder beim tod des erziehungsberechtigen elternteils die dann effektiv vorhandene situation - allenfalls auch unter einbezug allfällig hinterlassener wünsche und vorschläge des verstorbenen elternteils - geprüft wird. im entscheid muss aber das interesse des kindes ganz klar priorität haben.
philosophia
Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 232
wisst ihr, wo die kinder in der regel bleiben, wenn der vater die vaterschaft gar nicht anerkannt hat? hat der verwandschaftsgrad priorität oder eher der bezug des kindes zu den möglichen Betreuungspersonen? (Grosseleltern, Onkel, Tanten, Götti, Freunde?)
Wenn man zum Bsp. zum Schluss käme, der Götti wäre die beste Pflegeperson, bekäme sie/er finanzielle Hilfe?