Testament

Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Ich glaube man muss einfach auch realistisch sein. Die Behörden (in diesem Fall in der Regel Laien) haben in diesem Fall zwei Aufgaben:
- Die Kinder an dem für sie geeignetsten Ort unterzubringen
- Die Kosten für die öffentliche Hand so gering wie möglich zu halten

Wenn die von dir gewünschte Lösung diese Aufgaben erfüllt, hat sie Chancen, berücksichtigt zu werden. Wenn die Kinder aber beim Vater nichts kosten würden, man den gewünschten Personen aber eine Pflegekinderentschädigung zahlen müsste, kämen sie wahrscheinlich zum Vater.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
zoe

das dünkt mich nun eine eher gewagte aussage. damit würde der kostenfaktor und nicht das kindswohl prioritär behandelt - und das glaub ich einfach nicht.
ausnahmen bestätigen die regel ...

lgt

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
esmeralda
Dabei seit: 22.11.2007
Beiträge: 74
Betreffend Kosten: Die Kinder erhalten eine Halbwaisenrente, welche zur Deckung allfälliger Betreuungskosten benutzt werden kann.
Gelöschter Benutzer
@Zoe007: Deine Darstellung entspricht überhaupt nicht der Realität. Zwar sind die meisten Vormundschaftsbehörden (noch) Laien, aber in den allermeisten Orten werden die Abklärungen von einem professionellen Sozialdienst vorgenommen und Lösungen erarbeitet, bei denen das Kindswohl im Zentrum steht und nicht die Kostenfrage.

Wenn ein Elternteil stirbt, erhält das Kind eine Waisenrente, wenn diese die Lebenshaltungskosten nicht deckt, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Dabei werden auch allfällige Platzierungskosten berücksichtigt.

@philosophia: wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat und auch mit einer Klage keine Vaterschaft festgestellt worden ist, besteht kein rechtliches Kindsverhältnis zum biologischen Vater, d.h. er hat weder Rechte noch Pflichten.

Bei einer Platzierung hat der Verwandtschaftsgrad keine Priorität.