Trennung: Autoregelung & neue Wohnungseinrichtung

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
caillou

wenn ihr das gemeinsam ersparte aufteilt, kann er sich doch damit kaufen, was er will. ob neue oder alte, teure oder billige möbel kann dir dann egal sein.
beim auto das selbe. heute aufteilen, zum heutigen wert.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
caillou
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 41
@nela65

Ich kann ja auch nicht(finanziell) den ganzen Hausrat neu kaufen, nur weil ich mit der Vergangenheit abschliessen möchte.
caillou
ThemenerstellerIn
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@thomas

Ich dachte eben, ich bin gesetzlich verpflichtet mit ihm den neuen Hausrat mitzufinanzieren, da ich ja unserer (zwangshaft) behalte, den wir gemeinsam in unserer Ehe gekauft haben.
goodie
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Nein das würde ich nicht akzeptieren. Es hat offensichtlich genug Möbel zur Verfügung wenn er diese nicht will, soll er mit seinem Teil neue Möbel kaufen.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
sensefrau
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ich habe bei meinem auszug absichtlich nur sehr wenig mitgenommen.
dafür hab ich dann das sparbuch geplündert und meine neue wohnung komplett neu eingerichtet. hat spass gemacht icon_eek.gif).
das auto hab ich ihm nach 1.5 jahren trennung zurückgegeben. das leasing für das fahrzeug war in die alimente eingerechnet. mein neuer partner hat mir dann ein auto zur verfügung gestellt. bei der scheidung muss er also mich auszahlen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
caillou

ihr müsst euch auch über die bestehende wohnungseinrichtung einig werden, sprich auch diese aufteilen. geldmässig oder wertmässig.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
sensefrau
Dabei seit: 02.10.2009
Beiträge: 723
klar sollstest du betreff auszahlung des autos bis zur scheidung warten. nur nichts überstürzen..

ich denke, du solltest einen anwalt kontaktieren.
sensefrau
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Beiträge: 723
an deiner stelle würde ich die hälfte des geldes auf dem sparkonto wegnehmen.
sensefrau
Dabei seit: 02.10.2009
Beiträge: 723
» caillou:
@goodie
das ist eben unser Haken an der ganzen Sache, mein Mann viel prinzipiel gar nichts mitnehmen, obwohl wir reichlich Möbel hätten. Damit bin ich eigentlich nicht einverstanden dass er extra neue kauft und ich mit finanzieren soll..

damit musst du auch nicht einverstanden sein.
das muss alles fair geregelt werden.
mein ex wollte die möbel im haus behalten. das war dann gar kein thema. er hat sich vielleicht über die neuen schränke genervt, weil es im haus auch noch hatte. aber die passten hier zum glück nicht.
wäre es keine option, dass du ausziehst?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
Güterrechtliche Auseinandersetzung für Spitzfindige und Oberpräzise funktioniert so:
Erstellen eines Inventars über sämtliche im gemeinsamen Eigentum der beiden Erwachsenen stehenden Güter zum Zeitwert bzw. zum Verkehrswert. Sondergut wird vorab ausgeschieden und nicht erfasst. Eigentum der Kinder (dazu gehört auch deren Mobiliar wird nicht berücksichtigt):
- Immobilien (Liegenschaften/Hypotheken/Finanzierung)
- Mobilien (Fahrzeuge zum aktuellen Rücknahmewert bei einem Händler)
- Mobiliar zum Zeitwert
- Hausrat zum Zeitwert
- Vermögenswerte (Kapitalanlagen, 3. Säule, Bankkonti)
- Schulden
Summe der Vermögenswerte abzüglich gemeinsame Schulden halbieren = Anteil der einzelnen Person.
Von diesem Anteil der einzelnen Person werden jene Güter, die sie behält oder mitnimmt, abgezogen. Damit sind Verschiebungen (z.B. Auto gegen Mobliar etc.) möglich.
Diskussionspunkt dabei könnte die Bewertung der einzelnen Positionen sein.
Alles klar? – na dann viel Spass