pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Eine Trennung ändert prinzipiell noch nichts am Güterstand, somit sind immer noch beide Mitbesitzer aller (fast aller) Gegenstände die vom gemeinsamen Geld bezahlt wurden und beide haben Anteil an Wertgewinn sowie Wertverlust vom gemeinsamen Vermögen.
Genau dieser Spagat weil rechtlich das Vermögen noch zusammen ist, jeder aber bereits seinen eigenen Weg geht und dies teilweise ohne Rücksicht auf den Anderen macht es notwendig dies in einer Trennungsvereinbarung zu klären. Bei einer Immobilie ist es z.B. ganz klar, dass ein allfälliger Wertzuwachs bis zur definitiven Scheidung aufgeteilt wird, auch wenn einer schon ausgezogen ist, wieso soll dann einer Wertverlust auf einem Auto anderst gehandhabt werden?
Genau dieser Spagat weil rechtlich das Vermögen noch zusammen ist, jeder aber bereits seinen eigenen Weg geht und dies teilweise ohne Rücksicht auf den Anderen macht es notwendig dies in einer Trennungsvereinbarung zu klären. Bei einer Immobilie ist es z.B. ganz klar, dass ein allfälliger Wertzuwachs bis zur definitiven Scheidung aufgeteilt wird, auch wenn einer schon ausgezogen ist, wieso soll dann einer Wertverlust auf einem Auto anderst gehandhabt werden?
Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)