Übergabeort

angelface
Dabei seit: 05.11.2005
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@keeper
Ist in einem Trennungs-/Scheidungsurteil ein Übergabeort in Verbindung mit den Umgangsrechten aufgeführt, so ist wird dieser nur in Konfliktfällen als verbindlich betrachtet. Konkret bedeutet ist, dass dieser gilt, wenn eine der beiden Seiten auf diesem Ort besteht.

In den meisten Urteilen ist ein solcher Übergabeort jedoch auch gar nicht explizit aufgeführt. Dann wäre grundsätzlich jeder zwischen den Parteien abgesprochene Ort möglich, wobei natürlich auch situative Absprachen möglich wären.
Im Konfliktfall wird oft auf die vor dem Konflikt zur Usanz gewordene Situation, meist am Wohnsitz des betreffenden Kindes, zurückgegriffen. Eine Definition eines Übergabeortes sowie allenfalls auch von Übergabezeiten durch das Gericht ist nachträglich auf Antrag grundsätzlich möglich.

Insofern wäre die konkrete Formulierung in Deinem Urteil zu prüfen.

Was das Verhalten angeht, wäre ein Hinweis auf Art. 274, Ziff 1 ZGB vielleicht hilfreich. Es soll mitunter schon genügt habe, der Gegenseite einen Zettel mit der Bitte, dies mal nachzulesen, zuzustecken.