Umziehen - Soz. - *verzweifelt*

Gelöschter Benutzer
Bis ein Jahr nach der Trennung kann man sich auf dem RAV zum Bezug von ALV anmelden. Voraussetzung dafür ist aber eine rechtskräftige Trennungsvereinbarung (Eheschutzverfahren).
unterdensternen
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Dabei seit: 19.05.2011
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danke euch ....

" RAV zum Bezug von ALV " , was ist den das ? Ich dachte ich hätte keinen Anspruch auf das RAV. Ich habe aufgehört zu arbeiten als mein erster Sohn zur Welt kam. Seit ca 2 Jahren helfe ich in einer Tagesschule aus. Verdiene aber sehr unterschiedlich von 300 - 1200.-.

Ich war am Freitag eine Wohnung anschauen. Sie wäre von der Lage und Grösse her tiptop. Jetzt muss ich aber am Montag beim zustänigen Soz.Amt anrufen und fragen wie hoch die Miete sein darf.
Und ich muss der zuständigen Vermieterin einen Brief schreiben und meine Lage erklären ... und hoffen, das sie mir eine Chance geben ....
Connie
Dabei seit: 06.05.2003
Beiträge: 266
Das Soz.Amt wird dir Auskunft geben, wieviel die Wohnung kosten darf. Habe selber vor einem Jahr meiner Schwester mit 2 Kids bei der Wohnungssuche geholfen, ihre Situation war ähnlich wie deine. Allerdings hat sie sich gleich nach der Trennung beim Sozialamt ihres Bezirks angemeldete und die haben ihr gesagt, wieviel die Wohnung kosten darf und in welchen Gemeinden sie suchen soll, damit sie im Zuständigkeitsbereich bleibt. Das hat prima geklappt, sie hat eine schöne Wohnung gefunden und fühlt sich dort sehr wohl.

Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag.
Gelöschter Benutzer
Bei mir war es ähnlich wie bei cubalibre; erst als mein Vater als Solidarhafter den Mietvertrag unterschrieb, hatte ich damals eine Chance auf eine Wohnung. Also hab ich das schon beim Besichtigen gesagt, ich hätte einen Solidarhafter, die Miete sei also gesichert auch wenn ich noch keinen Job habe, ob sie das so akzeptieren. War kein Problem, wurde gern angenommen, vielleicht ist das ja eine Lösung für dich?
unterdensternen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.05.2011
Beiträge: 11
Anita O., ich schaue jetzt mal wie die Verwaltung reagiert, werde ihnen im Begleitbrief schreiben, dass ich sonst einen Solidarhafter bringen kann.

Mein Problem mit dem Soz. : ich kann mich jetzt noch nicht beim Soz. anmelden. Erst wenn ich das Eheschutzverfahren einleite. Und wenn ich das mache wir es der Horror sein, denn mein Mann akzeptiert die Trennung nicht. Ich habe erst gerade am Samstag wieder versucht in Ruhe mit ihm zu reden, keine Chance. Er ist wieder ausgerastet, hat mich auf's übelste beschimpft und gedroht.

Vielleicht liege ich falsch, aber ich habe mir gedacht, ich werde ihn Anzeigen wenn ich eine Wohnung habe und das Eheschutzverfahren einleiten lassen.
Nur wenn es vorher wieder zu Gewalt seinerseits kommen wird werde ich die Polizei rufen und halt alles vorher einleiten. Aber das wird ein grösseres Theater geben und das möchte ich eigentlich vermeiden.

Ich war bereits einmal im Frauenhaus, sie sind über alles inf. und haben dort ein Dossier über mich. Sie haben mir gesagt, wenn es eskaliert soll ich die Polizei rufen und ihnen auch sagen dass ich schon im Frauenhaus war. Sie stellen mir auch einen Anwalt zur Verfügung der mir beim Eheschutzverfahren helfen wird.

Ich mache mir einfach Gedanken wegen den Kindern, ich würde ihnen so gerne ein Theater ersparen. Deshalb mein Wunsch eine Wohnung zu finden und in Ruhe einen Neustart machen zu können ....

Ach ich könnte einfach nur heulen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
unterdensternen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.05.2011
Beiträge: 11
Ich habe auf der Homepage der neuen Gemeinde Angaben zur max. Miete gefunden die das Soz. Amt übernimmt.
Für 3 Personen sind es Fr. 1'250.- exkl. Nebenkosten.
Die Wohnung die ich angeschaut habe kostet Fr. 1350.- inkl. NK.

Weiss jemand ob dann die Fr. 100.- Nebenkosten übernommen werden ?
Callie
Dabei seit: 13.06.2009
Beiträge: 186
Am besten Fragst du beim Sozialamt nach. Wie soll dir hier jemand sagen können, ob die es übernehmen werden oder nicht?

So wie du's aber schilderst, könnte es sogar sein, dass du mehr erhältst, als deine neue Wohnung kosten würde. Du schreibst, sie übernehmen 1250.- exkl. NK. Also kommen die NK noch dazu. Die werden wohl ca. 150-180.- betragen.

Bei uns betrugen die Wohnkosten, die für 2 Pers. übernommen wurden, 1100.-. Nach 2 Jahren sind wir umgezogen und die neue Wohnung kostete 1400.-. Das Soz hat nie gesagt, wir dürfen die teurere Wohnung nicht nehmen. Ich musste einfach die Differenz selber übernehmen, d.h. irgendwo anders einsparen (Ausgang z.B.).
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Ich verstehe nicht wieso du dich nicht schon jetzt auf dem Soz meldest. Denn neben dem Geld können und müssen sie dir auch Beratung und Hilfe anbieten. So kannst du mit deren Unterstützung genau planen wie du bezüglich Eheschutz am besten vorgehst.
Auch Fragen bezüglich Übernahme von Nebenkosten musst du bei den zuständigen Ämtern klären. Sozialhilfe ist eben Einzelfallhilfe, das heisst auch wenn vieles recht genau geregelt ist, gibt es auch verschiedene Spielräume. Und wie diese genutzt werden hängt an den Gemeinden, denn diese entscheiden, im Rahmen des Gesetzes (meistens), wer welche Unterstützung bekommt.
Gelöschter Benutzer
Miete und NK: Du wirst auf keinen Fall mehr erhalten, als die Kosten, die Dir entstehen - das ist eine Fehlannahme von Caille. Auf Deinem Mietvertrag ist ausgewiesen, wieviel die Nettomiete beträgt und wieviel für Nebenkosten akonto bezahlt werden muss. Die Nebenkosten sind nicht im Einzelfall geregelt sondern in den SKOS-Richtlinien - sie müssen übernommen werden. Ergibt die jährliche Nebenkostenabrechnung einen Ueberschuss zu Deinen Gunsten, geht dieser dann ans Sozialamt. Sollte die Nettomiete über der Mietzinslimite liegen, so musst Du Differenz selbst tragen.

Sozialämter sind in der Regel total überlastet, so dass die Beratung an einem kleinen Ort Platz hat. Bei uns würde mit Dir in einer sogenannten Kurzberatung (ca 30 Minuten) weitere mögliche Schritte besprochen. Da Du aber offenbar bereits bei einer Beratungstelle gewesen bist, macht es Sinn, wenn Du dort weitermachst, bis Du Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe begründest. Um ein Eheschutzgesuch wirst Du da nicht herumkommen.

Die Frage, wie Du Deine Kinder in dieser schwierigen Phase unterstützen kannst, ist eine wichtige - eventuell erhältst Du da auch Hilfe und Beratung bei der bisherigen Beratungsstelle.
Gelöschter Benutzer
Sorry - die Fehlannahme gehört zum Hexenbesen .... icon_wink.gif)