und noch eine Alimentenfrage, Berechnungsgrundlage

Gelöschter Benutzer
So, jetzt hab auch ich mal eine Alimentenfrage:

Was ist die Berechnungsgrundlage wirklich? Nur der reine Lohn oder auch die Lebensumstände, sprich Miethöhe, weitere Einnahmen, Auslagen usw. Dies nur auf der Seite des Alimentenzahlers bezogen.

Kindsvater verdient gut, hat seine Lebensumstände jedoch geändert, so dass er nun weniger Auslagen und mehr Einnahmen (zusätzlich zum Lohn) hat. Laut VB würde eine Abänderung nichts bringen, da nur mit dem reinen Lohn gerechnet würde.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
verdient der alimentenpflichtige wesentlich mehr und/oder hat er weniger auslagen, hat eine abänderungsklage des empfängers eigentlich nur dann eine reelle chance, wenn die bisherige alimente, inkl. eigenverdienst, die existenz nicht vollumfänglich sichern konnte.

keine regel ohne ausnahme

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
ok, ich bin heute etwas gifitig drauf aber trotzdem eine frage:

ihr frauen, die alimente und unterhalt für die kids bekommt: wacht ihr mit argusaugen darauf, wieviel der ex verdient und was er mit der kohle macht, um auch ja keinen rappen zu verpassen, auf den ihr anspruch hättet ?

beim gedanken, was ich als geschiedener mann und vater von zwei kindern zahlen müsste, geht mir die luft aus.....ich wäre nicht bereit, auf die hälfte meiner einnahmen zu verzichten, damit der andere elternteil nicht oder nur teilzeit arbeiten muss. (vorausgesetzt, die kiddies sind gesund).

ich bin geschieden mit zwei kindern und bekomme nix für die kinder und für mich, da mein mann damals wenig verdiente. mir persönlich ist das recht, denn ich möchte von niemandem finanziell abhängig sein...

gruss
s.

You don't get always what you want - you get what you need!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
sinalco
wenn DU das finanzieren kannst, dann hut ab oder so.
aber wohl der grösste teil der geschiedenen mütter ist nicht in der lage, nebst kinderbetreuung soviel erwerbsarbeit zu leisten, sprich einkommen zu generieren, um die familie ohne unterstützung (alimente) über die runde zu bringen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Shanti
Dabei seit: 30.04.2010
Beiträge: 1489
Was quailifiziert denn überhaupt zur Abänderung? ich dachte immer, da hat man keine Chance (würde es aber auch nicht anstreben). Wenn der Ex plötzlich mehr verdient, kann ich dann mehr fordern? Fürs Kind? Mich? Fände ich schräg, denn die Grundlage war doch grundsätzlich der Tag, an dem wir uns scheiden liessen - oder nicht? Was, wenn er plötzlich massiv weniger verdient? Oder sich gar verschuldet und durch die Rückzahlungen in eine Enge kommt? Kann er dann weniger zahlen?

Der Weg ist das Ziel
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@wellnessmama

Kommt vielleicht auch darauf an, ob du von Kinderalimenten oder Alimenten für dich sprichst. Kinderalimente sind soweit ich weiss ein gewisser Prozentsatz vom Lohn (13.-15%beim 1.kind,22-25%bei 2Kindern) und unäbhängig von den Lebensumständen.
Ehealimente können nur bei dauerhaften Einkommensveränderungen geändert werden.

@Shanti
natürlich kann er weniger bezahlen, bzw das bei gericht beantragen, wenn der Ex dauerhaft weniger verdient.
Gelöschter Benutzer
ok, ich sehe, ohne mehr Infos geht das in die falsche Richtung... dabei wollte ich so wenig wie möglich schreiben, damit eben keine Missinterpretationen möglich sind.

Also; Konkubinatspartner, daher Unterhaltsvertrag über 900.- fürs Kind aber kein Scheidungsurteil oder gar Frauenalimente, gemeinsames Sorgerecht, Trennung Jahre her.

@sinalco: nur zu, giftig sein muss man manchmal. Ich finanziere mir mein Leben sehr wohl selbst, gehe 80% arbeiten, mache eine längerfristige Weiterbildung damits uns mal besser geht, beziehe ausser Kinderalimente keine weiteren Leistungen, auch nicht vom Sozi.

Der strittige Punkt ist, dass ich um jede Zahnarztrechnung, um jede Zusatzausgabe kämpfen muss, obwohl sein Anteil daran im Vertrag klar definiert ist.
Dann kommen Vorwürfe, ich kleide das Kind nicht entsprechend, ernähre es falsch (nein, es gibt nicht jeden Tag Fleisch bei uns), etc.
Der Kindsvater hingegen leistet sich Luxusmarken an Kleidern, fährt 2 teure Autos (Lexus & co.) und lebt auch sonst auf einem hohen Standart. Nun lebt er mit einer Partnerin zusammen, die ebenfalls viel Geld hat, in ihrem Haus. Seine Wohnung hat er vermietet und nimmt wesentlich mehr als die nötig Miete ein.

Und nur so; ich hab in den ganzen Jahren nie eine Anpassung verlangt und eigentlich versuche ich Abstand von solchem Kleinkrieg zu halten und über Ungerechtigkeiten hinwegzusehen. Aber je massiver seine Angriffe werden, desto schwere fällt mir diese Gelassenheit.
Dazu kommt, dass er wiederholt sein Besuchsrecht auslässt aus nichtigen Gründen. Ich weiss, das darf man nicht mischen, aber es macht zusätzlich wütend und traurig. icon_frown.gif

Also was jetzt, wie ist die Berechnungsgrundlage, die VB sagt nur der Lohn ohne weitere Faktoren?
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
@wellnessMama
Danke für Deine Antwort.... Wenn der Typ wirklich Kohle hat, würd ich wohl auch schauen, dass er zumindest die Arztrechnungen vollumfänglich übernimmt und mir ein Auto abgibt, damit ich sein Kind herumfahren kann ;o))

You don't get always what you want - you get what you need!
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@Wellnessmama

Ja, bei Kinderalimenten ist der Lohn massgebend. Wobei du dich da vielleicht anwaltlich beraten lassen solltest was seine Mieteinnahmen betreffen. Aber grundsätzlich ist das einfach wie unten geschrieben eiin festgesetzter Prozentsatz des Lohnes.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@Wellnessmama

Wie du dein Kind kleidest und ernährst geht ihn nichts an (solange es nicht verwahrlost, was sicher bei dir nicht das Problem ist!).

Wegen Zahnarztrechungen usw würde ich gar nicht diskutieren. Schick ihm einfach eine Rechnung mit Einzahlungsschein.