Unterhaltszahlung bei volljährigem Kind

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Ich schon wieder.
Als mein Mann und ich die Trennungsvereinbarung gemacht haben, war meine grosse bereits Volljährig, das ist auch der Grund, weshalb ich für sie keine Unterhaltzahlung von meinem Mann erhalte. Jetzt habe ich erfahren, dass meine Tochter beim Richter einen Antrag für Unterhaltgelder beantragen muss, wenn wir wollen, dass er für sie unterhalt zahlt.
Mit den Alimenten und Unterhaltzahlungen von meinen 2 anderen Kindern plus meinem Lohn komme ich über die Runden. Meinem mann bleiben noch genügend Geld übrig um sich ein schönes Leben zu machen, also lebt nicht im existenzminimum. Meine Tochter weiss noch nichts davon, und eigendlich wollte ich es ihr auch nicht sagen, denn der Gedanke, dass Sie ihren Vater anklagen muss graut mir. Nun ist es aber so, dass mein lieber noch Ehemann entschieden hat, die kleine Tochter nicht mehr regelmässig zu sich zu nehmen, die 2 Grossen sind eh nie bei ihm. Das macht mich so rasend, das ich denke, wenn er sich schon nicht um die Kids kümmert, soll er halt blechen. Ich weiss, ist gemein, aber ich bin so stinkig!! Nun meine Frage, was für Pflichten hat meine Tochter, angenommen sie kriegt dann direkt das Geld vom Vater? Meine Tochter lebt noch bei mir.
Danke
Appenzellerin
Dabei seit: 27.01.2005
Beiträge: 201
ohne Dir auf die Füsse treten zu wollen, das tönt für mich nach Knatsch, der mit Kohle ausgetragen werden soll.

nachdem Du ja anscheinend gut über die Runden gekommen bist bis dahin und deine Tochter auch volljährig ist - und ich annehme, dass sie ihr eigenes Geld verdient, warum soll Dein Ex nun plötzlich bezahlen?

ich meine, Dein Ex ist nur bis nach der Erstausbildung unterhaltspflichtig, du müsstest schon sehr gute Gründe vorweisen, dass du nun noch Geld erhälst.
rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
ja, das stimmt, meine Tochter ist noch in der Lehre und das noch 1 1/2 Jahre. Damit ich über die Runde komme muss ich so viel Arbeiten, und meine 12 jährige tochter ist sehr viel alleine, ich weiss mit 12 kann man das zumuten, aber sie hat schon Probleme wegen der Trennung, nun will der Papi sie nicht mehr regelmässig sehen, da staut sich bei mir einfach die Wut.
Bambam
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 236
Was mich befremdet ist, dass er keinen Unterhalt zahlen muss für die grosse Tochter. OK, sie ist volljährig, aber nocht nicht mit der Ausbildung fertig. Meines Wissens ist dies gesetzlich so geregelt, dass der Unterhalt bis zur Volljährigkeit an die Mutter und ab Volljährigkeit direkt an das "Kind" bezahlt wird. Und dies bis zum Abschluss der Lehre, maximal bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Lass Dich doch von Deinem Anwalt beraten.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Rursi, so wie ich es verstehe, bist du noch nicht geschieden, sprich: Das Gericht wird die definitiven Alimente noch festlegen müssen.

Da kannst du anbringen, dass:

- deine Tochter noch in der Ausbildung ist
- die Alimente für die Kosten der "Normalzeit" bei dir sind.

Falls deine Kinder den regelmässigen Kontakt möchten und du ihn zwingen willst, kannst du erwähnen, dass sich die Alimente erhöhen würden, falls die Besuchtszeiten nicht wahrgenommen werden.

Ob es was bringen wird, wage ich allerdings zu bezweifeln. Kenne aber 2 Fälle, wo das tatsächlich geholfen hat und die Väter heute dankbar sind, dass sie damals übers Portemonnaie unter Druck gesetzt wurden.
Gruess Yvonne
Gelöschter Benutzer
Je nach Alter der Kinder wollen die ja auch gar nicht mehr so an Papi-Wochenenden. Meine Kinder waren bei der Trennung bereit 16 und 17 und da gab's nie Papi-Wochenende oder Ferien mit/bei ihm. Sie haben sich halt einfach nach Lust und Laune getroffen und das hat für alle gepasst. Bei der Scheidung waren dann beide volljährig, so ist bei uns auch nichts geregelt, wir haben uns untereinander geeinigt und mein Exmann bezahlt eher widerwillig, aber trotzdem pünktlich.

Grundsätzlich ist es so, dass dein Exmann kaum etwas bezahlen müsste, wenn dies unzumutbar wäre für ihn. Also angenommen, deine Tochter würde sich weigern Kontakt mit ihm zu haben, dann wäre es für ihn trotz Erstausbildung auch nicht zumutbar, einfach zu bezahlen. Also einfach "Zahlstelle" spielen geht nicht.

Dass die Tochter selbst aktiv werden muss ist nicht schön - ich kenne das aus eigener Erfahrung. Hat sie schon versucht, mit dem Papi zusammenzusitzen und zu reden oder ist bisher alles über dich gelaufen?

Wäre es ev. möglich, mit einer Mediation einen gemeinsamen Nenner zu finden, bevor sie den gerichtlichen Weg gehen muss?
Gelöschter Benutzer
@ Yvonne:

Ich kenne keinen Fall, bei dem das Gericht für volljährige Kinder einen Betrag festgelegt hat bei der Scheidung. Wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht volljährig sind gibts sicher ein Urteil in dem dann wohl auch steht, wie's weitergeht, aber wenn sie schon volljährig sind spielen sie bei der Scheidung keine Rolle mehr (sachlich betrachtet).
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
ich finde es auch komisch, dass er für sie nichts zahlen muss, die Eltern sind verpflichtet, einen Beitrag bis zum Ende der Erstausbildung zu leisten! Das hat die Richterin meinem Ex ganz genau erklärt icon_eek.gif)

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
Gelöschter Benutzer
@orcas:

Sie sind verpflichtet, ja. Aber als Mutter hast du ab der Volljährigkeit keine Einflussmöglichkeiten mehr, da müssen die Kinder eben selbst aktiv werden und allenfalls vor Gericht gehen. Du kannst ihnen dies als Mutter nicht abnehmen, ausser du schaffst es, mit dem Vater eine aussergerichtliche Einigung zu finden.
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
@Karin66
oh das weis ich aus eigener Erfahrung! An meinem 20 Geburtstag hab ich von meinem Vater einen Brief von seinem Anwalt erhalten in dem er einen Bluttest verlangte, da er meine, er sei nicht der Vater und darum auch von mir sämtliche gezahlte Alimente zurück wollte. Meiner Mutter waren die Hände gebunden, und ich musste mir selber eine Anwältin suchen und diesen Kampf austragen .... war echt nicht lustig! icon_frown.gif

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh