Vater unterschreibt keinen Unterhaltsvertrag

lapetitefille
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.02.2016
Beiträge: 5
Hallo
Der Vater meines Kindes möchte keinen Unterhaltsvertrag unterschreiben, der von der KESB genehmigt wird, welchen ich aber brauche, damit ich die KKBB beantragen kann und damit ich auch sonst abgesichert bin, falls er nicht zahlen kann. Momentan ist er noch Leistungsunfäig, da er Arbeitslos ist und zu wenig Einkommen hat, jedoch brauche ich trotzdem einen Vertrag, auf dem dies drauf steht.
Wie soll ich vorgehen oder wo kann ich mich melden?
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
dann übergib es doch gleich der KESB, dann hast du am schluss bestimmt einen unterhaltsvertrag, welcher von der KESB validiert wird....

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ich würd von der KESB abstand halten.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
@goodie
geht aber nicht, weil genau die KESB die behörde ist, die es validieren muss und sonst macht dies niemand.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
lapetitefille
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.02.2016
Beiträge: 5
Danke für die Antworten.
Ich werde nicht direkt zur KESB gehen. Ich glaube goodie meint auch mit ihrer antwort dass man nicht direkt zur KESB gehen soll. Logisch müssen die schlussentlich den Vertrag unterzeichnen und haben sie alle Unterlagen aber wenn man direkt zu ihnen geht ist man dann einen Fall bei Ihnen und wird dann kontrolliert und bekommt womöglich noch einen Beistand und das brauche ich alles nicht. Ich möchte nur, einen Vertrag der genehmigt ist.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
lapetitefille, genau das meinte ich. Darf ich dir eine PN schicken, damit du weisst warum ich das meine. Ich schreib das nicht öffentlich, da es nicht mich selber betrifft.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
lapetitefille
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.02.2016
Beiträge: 5
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Wenn ihr euch nicht einigen könnt wird das KIND zwingend einen Beistand bekommen! So oder so, denn es hat ein Recht darauf, dass Unterhalt und besuchsrecht geklärt sind. Die Aufgabe des Bestandes wird es dann sein den Unterhaltsvertrag aufzusetzen und den Vater dazu zu bringen diesen zu unterschreiben. Wenn der Vater nicht will, wird er dazu verurteilt.
Dein Vorteil wird es sein, dass nicht mehr du dich mit dem Vater um den Unterhalt streiten musst. Sondern, dass sich der Beistand, also in der Regel die Beiständin, darum kümmert, dass dein Kind zu seinem Recht kommt.


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! icon_razz.gif


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Monster, irgendwie irritiert mich deine Aussage ein wenig. Ist das neu, dass das so läuft? Oder läuft das nur so, wenn man nicht verheiratet ist?
Gruss Yvonne
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
der beistand hat keine macht den vater zu was zu zwingen.
der beistand versucht nur im guten zu regeln was sonst nicht geht.
die einzige aktuelle behörde die etwas validieren kann und wird(man kommt nicht mehr um die KESB herum) ist das Jugend und Familiengericht an deinem Wohnort bzw. Bezirk und das ist nach heutigen Regeln die KESB.

es gibt keine vormundschaftsbehörde mehr es gibt keine rechtsgültigen unterhaltsverträge mehr die nicht von der KESB validiert werden müssen.

aber bitte nur zu wenn ihr es besser wisst, dann macht was ihr für richtig haltet.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein