Vater weigert sich, sein Kind nach Hause zu fahren...

pina
Dabei seit: 01.09.2008
Beiträge: 245
Ah und was ich noch sagen wollte, der Vater trägt ja die Hauptschuld, wenn die Tochter nicht mehr bei ihm übernachten möchte. Wenn man den von Schuld reden kann. Somit wäre es eigentlich eine logische Konsequenz, dass er der Tochter jetzt entgegen kommt und sie halt am Samstag Abend heimbringt. Wird ja nicht ewig so sein, nehme ich mal an.

Ich denke auch, dass viele nicht wissen von was inkognito spricht! Wer nicht alleinerziehend ist kann eigentlich da gar nicht mitreden. AE's sind die ganze Woche dran, haben keine Pause und keinen der entlastet. Die beiden Wochenende im Monat, an denen sie mal Zeit für sich haben, möchte sie vielleicht auch nutzen. Die Väter, welche das Besuchsrecht haben, kommen 2x im Monat, holen ihre Kinder ab und weigern sich dann diese auch noch zurückzu bringen, weil sie finden, der Weg müsse geteilt werden. Aber Hallo?!!! Ich als AE springe die ganze Woche über, versuche, alles unter einen Hut zu bringen, habe keinen der mir hilft und auch mal übernimmt. Und dann soll man noch an seinem "freien" Wochenende springen, nur weil das dem Vater zu viel ist? Also ich weiss nicht.. Ich lass ihn an seinem freien Wochenende ja auch in Ruhe.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Bitte nicht immer diese Hetze! Und nicht gleich auf alle draufhauen. Wenn wir uns trennen, müssen wir nun mal Lösungen finden, damit es für die Kinder einigermassen erträglich ist.

Der Vater ist ja auch nicht ganz gesund, arbeitet wahrscheinlich 100% und hat dann am Wochenende die Kinder. Dass man ihm da etwas entgegenkommt, finde ich jetzt nicht sooo verkehrt.

Ich bin auch AE und manchmal bringe bzw. hole ich auch meinen Sohn. Meistens macht das aber sein Vater.

Möglicherweise findet Inkognito ja eine gute Lösung. Einige gute Vorschläge hat sie ja schon bekommen.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Ich könnte mir auch vorstellen (ist natürlich reine Fantasie), das die Mutter einen neuen Freund hat und den Samstagabend für sich braucht, was ihr meiner Meinung nach durchaus zusteht.

Gäbe es evtl. eine Möglichkeit dass das Mädchen ab und zu Samstag abends zu Grosseltern könnte?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
inkognito

hat der beistand die regelung, dass du für den transport verantwortlich seist, einfach so zwischen tür und angel festgelegt oder geschah dies während der neuen abmachung, die ihr zu dritt ausbaldovert habt?
anders gefragt: war's ein "befehl" des beistandes oder eine abmachung zwischen allen beteiligten?
je nach dem ist der fall eigentlich klar, oder aber es würde sinn machen, diesen punkt zu dritt aufzugreifen und definitiv zu klären.

wobei ich nicht wirklich verstehen kann, wie ihr beide euch verhaltet. das kind zu bringen oder abzuholen ist kinderzeit, also zeit, die man mit dem kind geniessen kann.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
*inkognito*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.09.2005
Beiträge: 17
@pina: danke!

@thomas:
ich geniesse meine Kinder jeden Tag! Und nicht nur bei Autofahrten...icon_smile.gif
Nun: die Beiständin hat mir die Autofahrt "aufgebrummt" nachdem der Vater sich weigerte. Es war vorher nie ein Problem, dass er sie brachte. (Sie rief mich jeweils weinend an und fragte, ob sie bitte nach Hause kommen könnte). Er fuhr sie dann jeweils nach Hause. Und wohlverstanden: es geht hier um 2 Abende im Monat und um 30 Minuten im Auto.

Ich könnte das wohl auch organisieren, sie abzuholen: mein Ex-Mann weigert sich die Kinder an jemanden aus meiner Familie abzugeben. "Ich gebe die Kinder nur an Dich weiter."
Ich selber hatte vor kurzem (3 Wochen) einen Kaiserschnitt und somit ein Neugeborenes zu Hause. Es geht mir körperlich absolut noch nicht so toll. Mein Ehemann arbeitet 100%, macht zusätzlich noch eine Ausbildung und ist in der Freizeit sehr engagiert: will heissen, ist selten zu Hause.

Und ich frage mich einfach, ob mein Ex hier nicht einfach nur Schikane betreibt...es geht um 2 Abende im Monat...

Und nochmals meine Frage von zu Beginn:

Wie sieht das rechtlich aus? Weiss jemand Bescheid...???
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
inkognito

rechtlich sieht es im prinzip so aus, dass der transport zu lasten des besuchsrechtsausübenden geht, solange nichts anderes vereinbart wurde.

durch spezielle umstände kommt es in eurem fall zu mehraufwand gegenüber dem üblichen. inwieweit dem rechnung getragen werden muss, kann ich nicht beantworten. ebenso wenig, ob die "anordnung" der beiständin juristisch korrekt ist und stand hält.

auch die weitern faktoren machen die sache nicht einfacher.

ich rate dir wirklich und nochmals dazu, das thema zu dritt mit der beiständig zu regeln. zu regeln, zu dritt, und nicht einfach "befehlen" zu lassen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pina
Dabei seit: 01.09.2008
Beiträge: 245
Nun sieht das Ganze ja schon wieder anders aus! Also dem Vater, welcher zu 100% arbeitet und sich auch sonst (freiwillig?) engagiert, ist es nicht zuzumuten, dass er die zusätzliche, halbstündige Autofahrt auf sich nimmt, weil seine Tochter wegen der Vorkomnisse in seinem Hause momentan nicht bei ihm schlafen kann.

Dîe Mutter (von 3 Kinder) die eben gerade entbunden hat und mit drei Kinder einen 24/24Std Job 7 Tage die Woche hat, der ist das vollkommen zuzumuten!
Mit dem Baby im Schlepptau natürlich. Der Ex-Mann weigert sich auch, zwecks Vereinfachung der Situation, die grosse Tochter einem anderen Familienmitglied zu bringen/übergeben.

So wie ich das sehe, ist der Mann vorallem überfordert mit der Situation, dass seine Ex-Frau (mit einem anderen Mann) nochmals ein Kind gekriegt hat. Somit versucht er ihr ein wenig "Schaden" zuzufügen, es soll ihr ja nicht ZU gut gehen.

Sehe ich das richtig?

Ich finde, in dieser Situation ist es noch klarer, wer hier die Tochter nach Hause fahren sollte.
Irgendwo solte Mann auch Mann genug bleiben und nicht irgendwelche Spielchen spielen, weil das Ego arg verletzt ist. Vorallem wenn es um seine eigenen Kinder geht.

Aber eben..
Wie wäre es denn, wenn die Tochter halt ne Weile nicht zum Vater geht? Sie bleibt dann halt zu Hause bei dir oder geht von Anfang an zu den Grosseltern? Du musst ja auch an dich denken und brauchst sicher deine Kräfte und deine Energie für anderes. Auch wenn es nur für ein paar mal ist, einfach um diesem "Gstürm" ein wenig aus dem Weg zu gehen.
*inkognito*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.09.2005
Beiträge: 17
Thomas, ich danke dir für deinen sachlichen Beitrag.
Ich habe mir überlegt, ob es nicht eine sinnvolle Lösung wäre, wenn wir uns an den Samstagabenden abwechseln würden. 1x im Monat hole ich sie und 1x im Monat bringt er sie.
Ich werde diesen Gedanken mal als Lösung der Beiständin vorschlagen...

Mir wurden von meinem Ex per Anwalt strafrechtliche Massnahmen angedroht, falls ich nicht in der Lage sei die Tochter genügend zu motivieren, zu ihm zu gehen und bei ihm zu übernachten. Deshalb fühle ich mich absolut unsicher, wegen der rechtlichen Situation. Und ja ich habe auch Angst vor diesen "strafrechtlichen Massnahmen".
*inkognito*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.09.2005
Beiträge: 17
pina
siehe mein Posting...

Mein Ex-Mann droht mir mit strafrechtlichen Massnahmen. Er kommt immer mit dem Scheidungsurteil und die Beiständin sowieso. Von Samstagmorgen bis Sonntagabend.

Im Scheidungsurteil steht aber auch, dass der Vater die Kinder 2 Wochen in die Ferien zu sich nehmen kann. Von diesem Recht hat der Vater noch NIE Gebrauch gemacht. Seit 6 Jahren. Als ich ihn darauf ansprach, hiess es immer: Das ist mir zu teuer und zu anstrengend.

Im übrigen: ich arbeite auch 30%, sobald mein Mutterschaftsurlaub vorüber ist geht es wieder los.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
lass dich mal nicht ins boxhorn jagen!
ein anwalt, wenn er dich tatsächlich so angeschrieben hat, hat meines erachtens nen flecken weg!
es ist niemals deine pflicht, dein kind (mit druck) zu motivieren, zu zwingen zum vater zu gehen, schon gar nicht mit strafrechtlicher konsequenz. und die strafrechtliche drohung dir gegenüber ist absolut lächerlich und eine frechheit!
was du klar zu unterlassen hättest, wäre, das kind zu demotivieren. mehr aber nicht.

deine idee, vorschlag finde ich gut, unterbreite den der beiständin. und auch die prämisse, dass du allenfalls deine eltern oder geschwister oder sonst eine vertrauensperson fürs abholen und bringen entsenden kannst.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.