ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
@boeselkraut
- Hast Du eine (!) verlässliche und flexible Auffangstelle für die Kinder an den Wochenenden, an denen Du arbeitest?
- Wenn nein, kann die Beiständin Dir mit der Suche nach einer solchen Stelle helfen?
- Sobald die Betreuung an Deinen Arbeitswochenenden zuverlässig und konstant im Intersse der Kinder geregelt ist, schreibst Du mit der Beiständin einen eingeschriebenen Brief an den Vater, dass er die Kinder an "seinen" Wochenenden selbstverständlich gerne sehen könne, aber er müsse es Euch bis zu einem bestimmten Datum (Dienstag vorher?) verbindlich wissen lassen. Ansonsten greife die Lösung mit der Auffangstelle (deren Adresse er im Interesse der Kinder wohl beser nicht kennen sollte ...).
- Und dann: durchziehen und für Dich abhaken.
- Ach ja, lass die Beiständin abklären, ob Du eventuelle Kosten für die Auffangstelle auf den Vater überwälzen kannst, wenn er das Besuchsrecht nicht wahrnimmt.
- Wenn die Beiständin nicht in der Lage ist, Dich zu unterstützen, beantragst Du einen Wechsel. Ich empfehle Dir, die Vorfälle mit Notizen zu dokumentieren, damit Du einen solchen Antrag begründen kannst.
Einen kühlen Kopf wünscht
obe
- Hast Du eine (!) verlässliche und flexible Auffangstelle für die Kinder an den Wochenenden, an denen Du arbeitest?
- Wenn nein, kann die Beiständin Dir mit der Suche nach einer solchen Stelle helfen?
- Sobald die Betreuung an Deinen Arbeitswochenenden zuverlässig und konstant im Intersse der Kinder geregelt ist, schreibst Du mit der Beiständin einen eingeschriebenen Brief an den Vater, dass er die Kinder an "seinen" Wochenenden selbstverständlich gerne sehen könne, aber er müsse es Euch bis zu einem bestimmten Datum (Dienstag vorher?) verbindlich wissen lassen. Ansonsten greife die Lösung mit der Auffangstelle (deren Adresse er im Interesse der Kinder wohl beser nicht kennen sollte ...).
- Und dann: durchziehen und für Dich abhaken.
- Ach ja, lass die Beiständin abklären, ob Du eventuelle Kosten für die Auffangstelle auf den Vater überwälzen kannst, wenn er das Besuchsrecht nicht wahrnimmt.
- Wenn die Beiständin nicht in der Lage ist, Dich zu unterstützen, beantragst Du einen Wechsel. Ich empfehle Dir, die Vorfälle mit Notizen zu dokumentieren, damit Du einen solchen Antrag begründen kannst.
Einen kühlen Kopf wünscht
obe