was ist sinnvoller bei Kinderzulagen

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
ich bin getrennt lebend, und mein Mann bezieht die kinderzulagen von seiner Firma. Macht es Sinn, dass ich diese von meiner Firma beziehe? Ich arbeite 50 %.
Natürlich zahlt mein Mann das Kindergeld mir aus.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Das kannst du nicht unbedingt selber entscheiden. Das kommt auf den Kanton an, in dem du arbeitest, in dem du wohnst, in dem dein Mann arbeitet, in dem dein Mann wohnt.

Bei uns war es so, dass wir lieber die Kinderzulage an meinen Exmann auszahlen lassen wollten, weil sein Arbeitgeber noch 50.- dazu zahlen würde. Das ging aber nicht. Ich MUSS sie sogar an mich auszahlen lassen.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
1. Die erwerbstätige Person.
2. Die Person, welche die elterliche Sorge innehat oder bis zur Mündigkeit innehatte.
3. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn keine der berechtigten Personen die elterliche Sorge hat, ist in erster Linie anspruchsberechtigt, wer überwiegend mit dem Kind zusammenlebt oder bis zu seiner Mündigkeit lebte; bei Trennung oder Scheidung hat deshalb in erster Linie Anspruch, wer das Kind bei sich betreut.
4. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, was bei verheirateten Eltern die Regel ist, so hat Vorrang, wer im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet.
5. Arbeiten beide oder arbeitet keiner der Elternteile im Wohnsitzkanton des Kindes, so bezieht die Familienzulagen, wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat. Die zweitanspruchsberechtigte Person hat Anspruch auf den entsprecheden Differenzbetrag, wenn die gesetzlichen Familienzulagen in ihrem Kanton höher sind als im Kanton, in dem die Familienzulagen vorrangig ausgerichtet werden. Für Nichterwerbstätige besteht kein Anspruch auf Differenzzahlung.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
*savita*
Dabei seit: 22.06.2010
Beiträge: 1481
Das bestimmt eigentlich der Kanton. Mein Mann arbeitet in einem anderen Kanton als ich und da ich im Wohnkanton arbeite, erhalte ich die Kinderzulagen.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
und weiss jemand, warum es bei der höhe der kinderzulagen unterschiede zwischen den verschiedenen kantonen gibt?
und warum bauern mehr bekommen?

so was unlogisches gibt es nur in der schweiz?!

(sorry, musste mal irgendwo teils-öffentlich - raus)
pina
Dabei seit: 01.09.2008
Beiträge: 245
Und bei welcher Stelle kann man sich erkundigen, wenn es um die Kinderzulagen geht? Mit meinem Arbeitgeber möchte ich nicht darüber sprechen.

Geht das eigentlich zu Lasten des Arbeitgebers? Oder wer bezahlt dieses Zulagen?

Nach der Geburt unseres Kindes habe ich nicht gearbeitet, der KV schon. Darum hat er die Zulagen bezogen. Er erhält aber sehr viel, weil vom Bund angestellt, bezahlt aber nur etwa die Hälfte an mich aus (sind ja jetzt getrennt)

Seither arbeite ich auch wieder. Die Kinderzulagen bezieht aber weiterhin er. Ich finde, die ZUlagen stehen dem Kind zu. Und es nervt mich, wenn ich jeden Rappen zweimal umdrehen muss und er sackt die eine Hälfte der Zulagen für sich ein!
Wenn er wenigstens ein Konto für sein Kind eröffnet hätte, dann wäre heute ein schöner Batzen drauf! Ich kann ja sowieso nichts auf die Seite tun.
Also habe ich mir überlegt, wäre es vielleicht besser, ich würde die Zulagen selber beziehen.
question
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 328
Ich habe die Kinderzulagen während der Trennung von meinem Mann erhalten und wollte dies nach der Scheidung so beibehalten. War aber nicht möglich, ich MUSS sie über meinen Arbeitgeber beziehen. Man sagte mir, dass das Ziel sei, dass jede Frau die Kinderzulagen nicht mehr vom Mann sondern direkt erhält.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
pina, schau mal hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/830_1/a20.html
oder klick hier auf "Wegleitung zu FamZG", Kinderzulagen
http://www.kinderzulage.ch/main/

Die Kinderzulage kann Dritten ausbezahlt werden, also rede mit dem Arbeitgeber deines Mannes und wehre dich.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
@pina

Du musst mit deinem Arbeitgeber darüber reden. Da kommst du nicht drum herum.

Wenn du im gleichen Kanton arbeitest wie die Kinder wohnen, bekommst du mal die Zulage dieses Kantons. Dann kann aber dein Mann die Differenz beziehen, die zwischen dem was du bekommst und dem was er bekommt.

Das ist üblich. Bekommt einer der Arbeitenden weniger als der andere, aber wohnt und arbeitet im gleichen Kanton, kann der andere, nicht in diesem Kanton wohnende die Differenz beziehen.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
@Quest: die Differenz (an den Mann) wäre aber dann immer noch für denjenigen bestimmt, bei dem sich die Kinder mehrheitlich aufhalten, der Mann müsste das weitergeben in dem Fall. Oder?