Lemala
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.05.2014
Beiträge: 59
Eigentlich ist es so, dass der betreuende Elternteil nicht zur Arbeit verpflichtet werden kann, bis das jüngste Kind 10 Jahre alt wird. Danach wird eine Erwerbstätigkeit von 50% als zumutbar erachtet, bis das 16. Lebensjahr erreicht wird. Danach 100%.
Wenn man drin ist in der Mühle hat man keine Zeit sich darüber Gedanken zu machen, was und wie viel man leistet- man ist einfach froh, wenn man es einigermassen auf die Reihe kriegt. Aber es tut auch gut zu hören und zu lesen, dass man eine beachtliche Leistung erbringt und auch das Recht oder sogar die Pflicht hat, auch an sich zu denken. Es ist schon richtig so, dass es auch den Kindern gut geht, wenn es mir gut geht. Dieser Gedanke stand bei mir bisher nicht so im Vordergrund, sondern eher, möglichst fehlerfrei zu funktionieren. Aber ich sehe ein, dass ich innerhalb einer vernünftigen Frist etwas ändern muss und mich nicht auf meinen Ex verlassen darf.
Wenn man drin ist in der Mühle hat man keine Zeit sich darüber Gedanken zu machen, was und wie viel man leistet- man ist einfach froh, wenn man es einigermassen auf die Reihe kriegt. Aber es tut auch gut zu hören und zu lesen, dass man eine beachtliche Leistung erbringt und auch das Recht oder sogar die Pflicht hat, auch an sich zu denken. Es ist schon richtig so, dass es auch den Kindern gut geht, wenn es mir gut geht. Dieser Gedanke stand bei mir bisher nicht so im Vordergrund, sondern eher, möglichst fehlerfrei zu funktionieren. Aber ich sehe ein, dass ich innerhalb einer vernünftigen Frist etwas ändern muss und mich nicht auf meinen Ex verlassen darf.