Wer haftet wenn Kinder etwas beschädigen?

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ibex

Wir haben es vor ein paar Jahren bei unseren Versicherungen abgeklärt.
Voraussetzung: gemeinsame elterliche Sorge, Obhut bei der Mutter, Besuchszeiten bei mir rund 30%.
Antworten BEIDER Haftpflichtversicherer: HP bei der Mutter reicht aus, ich musste ihn bei mir nicht einschliessen.

Wenn jedoch BEIDE die Kinder miteingeschlossen haben, dann kann es evtl. zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Versicherern kommen, da geb ich Dir vollkommen Recht. Nur, die eine muss ja von der anderen nichts wissen icon_wink.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
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@fisi hat sich die Versicherung der Mutter auch dazu geäussert, ob sie Haftpflichtschäden der Kinder bei dir zu Hause übernehmen würde?

Scheibe zu Hause bei der Mutter -> nein
Scheibe bei einem gSpähnli, -> ja
Scheibe zu Hause beim Vater -> ???

Vor allem dann fragwürdig, wenn die Kinder ein eigenes und eingerichtetes Zimmer mit persönlichen Sachen besitzen und somit zumindest zeitweilig dort leben/wohnen.

"fisi" schrieb:

Nur, die eine muss ja von der anderen nichts wissen icon_wink.gif


Ist meisst eine Standartfrage auf den Formularen für Schadensmeldungen, ob noch weitere Versicherungen bestehen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ja.
Die HP der Mutter übernimmt Schäden an Eigentum Dritter, ob bei ihr zuhause oder bei mir oder Gspänli (die Scheibe bei der Mutter gehört ja nicht ihr, sondern dem Vermieter).

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Rein rechtlich würde ich sagen dass dieser Schaden von derjenigen Haftpflichtversicherung bezahlt werden muss, von desen Elternteil das Kind auf Besuch ist. Es ist doch nur relevant dass der Schaden einem dritten zugeführt wurde.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
carlitosmrti
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 29.07.2013
Beiträge: 56
Ich sehe das es da wohl ein paar Meinungen gibt icon_smile.gif

Ich warte mal ab was sie mir Antwortet nachdem sie (hoffe ich doch) mit Ihrer Vers. kontakt aufgenommen hat.

Danke vielmals an alle für die Antworten und die Hilfe
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
@carlitosmrti
wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und die Jungs bei Dir waren haben sie bei Dir, dritten einen Schaden zugeführt. Folge dessen muss Deine Versicherung für den Schaden aufkommen. Wenn Deine Ex das alleinige Sorgerecht hat müsst ihre Versicherung zahlen. So würde ich es jedenfalls sehen. Wieso klärst Du das nicht mit Deiner PHP Versicherung ab um alle Zweifel zu beseitigen.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
yucca

carlito hat vielleicht in seiner HP die Kinder gar nicht eingeschlossen.
Es ist ja widersinnig, für die selbe Person die selbe Versicherung mehrerorts abzuschliessen. Oder hat irgendwer seine Kinder bei Mutter und Vater krankenversichert?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
@Thomas
ich könnte mir aber vorstellen dass die Privathaftpflichtversicherung von seiner Ex den Schaden nicht übernimmt, weil sie das gemeinsame Sorgerecht haben, die Kinder den Schaden nicht bei der Ex gemacht haben und die Kinder unter carlitos Aufsicht waren. Weiss es wirklich nicht, ist reines Bachgefühl von mir.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
@yucca das wäre der Fall, wenn die Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung auf die betreuende Person übertragen würde. Sobald sie Kinder jedoch alt genug sind ihr Handeln abzuschätzen, haften sie selber, resp. ihre eigene Haftpflicht, die Frage ist nur, welch das zu dem Zeitpunkt wirklich ist.

Gem. meinen AVB's sind eigene Kinder die vorübergehend im Haushalt leben auch bei einer Einzelversicherung eingeschlossen und ein Schaden wäre dann wegen Eigenschaden über diese Police nicht versichert. Die Frage ist, ob sie dann evt. bei der Police ihrer Mutter trotzdem versichert sind und ob der leibliche Vater wegen getrenntem Wohnsitz juristisch als Drittperson gilt.

Aber wie gesagt, Glas und Fenster sind nochmals ein eigenes Thema und könnten auch bei der Hausrats- oder Gebäudeversicherung liegen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ibex

Es ist ja kein Eigenschaden, ausser der Vater sei auch Hausbesitzer. In der Mietwohnung ist der Geschädigte der Vermieter.

Und ja, klar, je nach Versicherungspolice kann vieles eingeschlossen sein. Aber wenn ein Kind nur bei einem Elternteil versichert ist, so ist diese auch dann pflichtig, wenn das Kind fremd- oder vom sorgeberechtigten Vater betreut wird.

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