Wichtige Frage betr. Alimente

monig
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 168
Bei uns steht es so in der Scheidungskonvention und gemäss Gesetz anscheinend üblich (gemäss Mediator).

Mutter muss arbeiten wie bis anhin, wenn sie gearbeitet hat. (Bei mir 30 %, obwohl vor der Trennung in dieser Zeit der Vater die Betreuung übernommen hatte)
Dann 50 %, wenn jüngstes Kind 10 Jahre ist.
Dann 100 %, wenn jüngstes Kind 16 Jahare ist.
question
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 328
Ich bin selber geschieden und diese Regelung ist für mich nach wie vor unlogisch. Wieso redet man da von Stellenprozenten? Wenn ich in einem Job gut verdiene reichen 40%, wenn ich wenig verdiene müssen es 70 % sein. Es kommt doch schlicht und einfach darauf an, WIE VIEL Frau verdient, nicht wie viel sie arbeitet. Wir haben unsere Konvention selber geschrieben und da einfach eine Staffelung gemacht. Nix von wegen ich muss so und so viele Prozente arbeiten. Eigentlich geht es ja darum, dass die Frau, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt ist, weniger Geld für sich bekommt. Somit ist die Frau unter Umständen gezwungen mehr zu arbeiten, damit sie diese fehlende Differenz ausgleichen kann.
Nochmals, für mich unverständlich, dass festgelegt wird, wieviele Prozente die Frau arbeiten muss. Der Mann bezahlt den festgelegten Betrag und für den Rest muss wie auch immer die Frau schauen. Sie weiss ja selber, wieviel sie arbeiten muss, um über die Runden zu kommen bzw. um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wie viel sie schlussendlich arbeitet, ist doch ihr überlassen.
question
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 328
Noch was:
Oft sagen Anwälte, Frau müsse gar nicht arbeiten bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist. Ist doch ein Witz. Wenn die Frau nichts arbeitet, wird der Lohn des Mannes auf zwei Parteien verteilt und keine Partei (weder Mann noch Frau mit Kinder) kann (in der Regel) gut damit leben, bzw. jeder ist am finanziellen Limit. Also ist es doch gescheiter, wenn die Frau mitverdient (so viel wie es eben machbar ist). Schlussendlich kommt das beiden Parteien zu Gute. Ich rege mich jeweils auf, wenn Frau dann meint, ich arbeite doch nicht, damit ich meinen Ex entlaste. Es kommt ihr und den Kindern in jedem Fall auch zu Gute.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@düdü
es ist tatsächlich so, wie thomas fisler schreibt: eine fixe regel, ab welchem kindesalter eine mutter sich einen eigenen erwerbsanteil anrechnen lassen muss bzw. ab wann wieviel gibt es schlicht nicht.
jede berechnung wird aufgrund der individuellen bedingungen völlig eigenständig berechnet.

als beispiel: wird die erste ehe eines mannes geschieden, wird aufgrund der zu diesem zeitpunkt bestehenden situation der unterhalt berechnet und festgelegt. heiratet dieser mann wieder und bekommt mit dieser nochmals ein kind, so muss sich die zweite frau im falle einer auseinandersetzung betreffend unterhalt für die erste einen höheren eigenerwerbsanteil anrechnen lassen. begründung: die erste konnte bei ehebeginn nicht wissen, was da kommt. die zweite hingegen wusste um die situation (geschieden, kinder und unterhaltsverpflichtungen), ist also bewusst in diese situation gegangen.

zu deinem fall: ist die erhöhung um 100.00 im scheidungsurteil festgehalten, besteht dieser anspruch und ist auch einzuhalten. ob sie nun tiefere hypozinsen bezahlt, selbst mehr verdient oder was auch immer spielt gar keine rolle. anspruchsberechtigt ist hier sein kind und diese forderungen kann er auch nicht mit irgendwelchen änderungen bei der mutter verrechnen.
über die bevorschussungs-/inkassostelle zu gehen lohnt sich nur, wenn der betrag, welchen er für den sohn regulär zahlen muss relativ gering ist. bei beiträgen, welche den ansatz der ahv für waisenrenten übersteigen werden vielerorts für das inkasso spesen fällig.

der einfachste weg wäre zunächst, ihm klar zu machen, dass er den beitrag gemäss urteil zu leisten hat und nicht diskutiert wird. andernfalls entweder die betreibung folge oder aber die unterhaltszahlungen direkt vom arbeitgeber angefordert werden. hilft meist, eine zügige verhaltensänderung zu bewirken.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@question
bei einer korrekten unterhaltsberechnung ist nicht einfach nur von stellenprozenten unabhängig vom lohn bzw. den einkommensmöglichkeiten die rede.

in der unterhaltsberechnung muss sich jede seite, gestützt auf einen entscheid des BGer anrechnen lassen, was sie zu verdienen in der lage ist. ob z.b. eine hausfrau in der folge auch tatsächlich eine erwerbstätigkeit aufnimmt oder nicht, ist dann ihr eigener entscheid.

in der umsetzung der definition "was die person zu verdienen in der lage" ist, werden dann die ausbildung der person, deren beruflicher werdegang, ihre chancen auf dem arbeitsmarkt etc. berücksichtigt. dies auf basis eines aktuell realistischen lohnes im individuellen beruf. erst danach wird geprüft, welcher arbeitsanteil zumutbar ist und auf basis dieses errechneten, theoretisch möglichen lohnes, definiert.
knuddel
Dabei seit: 19.03.2003
Beiträge: 135
habe nicht alle Beiträge gelesen.Mir hat man auf dem Sozialamt gesagt wenn ein Kind 3 jährig ist muss man 30% arbeiten gehen...
Nun ich bin seit 2 Jahren geschieden und habe eine 5 jährige Tochter.Ich habe eine neue Ausbildung gemacht und arbeite 60% weil ich mit 30% und Alimenten nicht leben könnte,weil ich noch offene Schulden habe beim Ex.Und ich sage mir das ich nicht vom Sozialamt leben will,weil ich das ja wieder zurück zahlen muss

Lebe Deinen Traum
sensefrau
Dabei seit: 02.10.2009
Beiträge: 723
angelface, darf ich fragen, warum du dich in dieser thematik so gut auskennst?
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Ich denke es ist in etwa so: Es kommt auf den Verdienst beider bzw. des Vaters an.
Der Bedarf alle Beteilgten wird ermittelt, reicht das Geld dafür, bekommt die Frau da Notwendige dafür vom Exmann. Ist nach Abdeckung des Bedarfs noch etwa übrig, wird das z.B. 2/3 (Frau und Kinder)zu 1/3 geteilt.
Reicht der Lohn nicht um den Bedarf abzudecken, behält der Mann auf jeden Fall das Existenzminimum, die Frau muss dazuverdienen, was sie braucht.

Ist genug Geld vohanden, um den Bedarf von Frau und Kindern per Alimente abzudecken gilt meist, die Frau sollte 50% arbeiten, wenn das Kind 10 Jahre alt ist, 100% mit 16. Dann spielt aber auch noch eine Rolle, wie alt sie(dann) ist, und wie lange sie nicht mehr gearbeitet hat, je nachdem ist z.B. eine Vollzeittätigkeit oder sogar überhaupt eine Berufstätigkeit nicht mehr zumutbar.
Bei genügend vorhandenem Geld und "lebensprägender Ehe" sollte das Lebensniveau gleich bleiben, zumindest für die Kinder.
Prinzipiell lassen sich alle Punkte auch in Einvernehmen (bzw. vor Gericht)ganz anders lösen.