Wichtige Frage betr. Alimente

düdü
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.12.2007
Beiträge: 138
einer guten freundin von mir geht es im moment nicht gut. sie ist seit rund 2 jahren von ihrem mann geschieden und seit rund 5 jahren von ihm getrennt.
eigentlich muss er ihr nun pro monat fr. 100 mehr bezahlen für den junior, da er 13 jahre alt ist. er weigert sich nun aber massiv dies zu bezahlen. sie hat keinen pc und deshalb stelle ich die eine oder andere frage für sie.

ab welchem kindesalter muss eine mutter wieder arbeiten gehen, 10 oder 12 jahre?
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
ich bin keine Expertin, aber sie soll auf die Vormundschaftsbehörde und Alimentenbevorschussung beantragen. Die verlangen das Geld dann vom Vater zurück. Das geht aber nur, wenn im Scheidungsurteil diese Erhöhung drin war!
Und wegen arbeiten, ich dachte das sei viel früher, nämlich mit 7 Jahren teilzeit.
Texana
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 416
Nein, ab 10 Jahren. Das hat mir heute mein Anwalt gesagt.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
wenn das so im scheidungsurteil steht, das er mehr für den sohn bezahlen muss, dann kann er das nicht einfach selbständig ändern. kinderalimente sind in der regel unabhängig vom einkommen der mutter. sie kann bei der gemeinde alimentenbevorschusung beantragen, dann schaut die gemeinde, das er den korrekten betrag bezahlt.
düdü
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.12.2007
Beiträge: 138
sie wohnt noch im gemeinsamen haus mit den kindern. nun muss sie 200.-- weniger hypozins bez., weil der zinssatz gesunken ist. nun ist er der annahme, dass sie ja 200.-- sparen kann und will nun für die kinder weniger bezahlen. ...... sie ist im moment ziemlich am anschlag und hofft, dass sie morgen ihren anwalt erreichen kann.

aber ist das alter nun 10 oder 12 jahre?
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
ab welchem kindesalter muss eine mutter wieder arbeiten gehen, 10 oder 12 jahre?

Waas? Na schön wärs...
Die Praxis sieht leider anders aus... Ich würde sagen jede Gemeinde/Sozialamt handhabt das anders. Ich wurde arbeitslos als meine Tochter 1,5 Jahre alt war. Ich habe mich auf der Gemeinde informiert, mir wurde knallhart gesagt ich müsse mich arbeitslos melden und von diesem Geld leben, Sozialhilfe komme an allerletzter Stelle.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
düdü
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.12.2007
Beiträge: 138
sie geht schon arbeiten, aber es gibt doch so eine regel, ab welchem alter die mutter das pensum erhöhen muss und dies ist mir gerade nicht klar, 10 oder 12?
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
ach so. das würde mich auch interessieren, aber eben, ich denke es wird überall anders gehandhabt.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
es gibt kein festgesetztes mindestalter der kinder, bis zu dem eine geschiedene mutter nicht arbeiten gehen müsste.
vielmehr ist es eine frage der zumutbarkeit. und hier liegt dann die grosse krux. der/die eine sieht das völlig anders wie jemand anderer - und jeder fall, jede konstellation ist wieder eine andere.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Man kann einen Alimentenbetrag nicht einfach so ändern. Das geht nur via Abänderungsklage. Zudem zahlt der Vater die Kinderalimente nicht für die Frau sondern fürs Kind. Und je älter die Kinder, umso teurer werden ihre Unkosten.

Auf die Frage betr. Alter weiss ich keinen Rat. Bei mir gab es eine gestaffelte Regelung. Mit 10 Jahren 60%, mit 12Jahren 80% und mit 14 Jahren 100% Arbeitstätigkeit. Mein Urteil ist aber 10 Jahre her.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.