Wie lange Alimente?

diebetrogene?
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.10.2009
Beiträge: 19
Hallo zusammen

Wir sind an der Scheidungskonvention.

Wie lange muss der Vater normalerweise für die Kinder Alimente bezahlen? Bis zum 18. Geburtstag oder max. bis die 1. Aubildung abgeschlossen wurde?
Texana
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 416
Soviel ich weiss bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. morgen weiss ich mehr, da wir zur Mediatorin gehen.
Happy Teacher
Dabei seit: 04.09.2009
Beiträge: 440
Bei uns:
Bis zum Abschluss der Erstausbildung oder, falls Studium, bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.

Lächle, und die Welt lächelt zurück.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
hoppsala hat recht mit ein paar ausnahmen.....

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
diebetrogene?
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.10.2009
Beiträge: 19
MEIN Anwalt unterbreitet mir die Konvention mit dem Vorschlag, dass die Alimente bis 18. Geburtstag bezahlt werden müssen.

Verstehe ich nicht!
Happy Teacher
Dabei seit: 04.09.2009
Beiträge: 440
Das würde ich an deiner Stelle auch nicht verstehen und so auf keinen Fall akzeptieren!

Lächle, und die Welt lächelt zurück.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... das wird wahrscheinlich auch ein gericht nicht akzeptieren (kommt auf den/die richter/in an) und den passus dahingehend ergänzen, dass im falle eines studiums oder noch nicht abgeschlossener erstausbildung weiterbezahlt werden muss. wir sprechenn von der kinderalimente!
die frauenalimente hört in der regel mit erreichen der volljährigkeit des kindes auf.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Madruna
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Diese Regelung habe ich auch in der Konvention, wohl eine gängige Formulierung seit jeher.
Fortschrittlichere Gerichte regeln die Kinderalimente bis zur Abschluss der Erstausbildung.

Die Formulierung bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres kommt daher, weil die Eltern von Gesetzes wegen verpflichtet sind, die Kinder zu unterstützen, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist.
(Wobei eine lückenlos angefügte Weiterbildung/ Ausbildung, welche mit dem Erstberuf in Beziehung steht auch noch zur Erstausbildung zählt. Dies am Rande zur Information).

So regelten die Gerichte die Alimentenzahlungen bis eben zum 18. Geburtstag, weil danach das Gesetz in Kraft tritt bzw. Gültigkeit hat.

Aber ich frage mich längst, wie ich das dann regeln soll mit dem Vater meiner Kinder. Ob da der Kleinkrieg nicht wieder aufflackert?
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
madruna:
per gesetzt, hast du dann nichts mehr zu sagen, sobald das kind mündig ist, kann es selber bestimmen wohin die alimente fliessen bzw. das kind es auf sein eigenes konto einzahlen lassen.
da mit dem erreichen des 18. altersjahres dein sorgerecht erlischt(sofern das kind dann mündig wird) hast du keinen rechtsanspruch mehr, dass der alimentenzahler diese auf dein konto überweist, weill du nicht mehr das recht hast, das einkommen deines kindes zu vewalten.

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Madruna
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
@roebi
Danke für deine Information.

Ich dachte eher an die Höhe der Alimente, weil ich ja dann auch mehr dazu beizusteuern habe.
Ich stelle mir vor, wenn ich 50% arbeite, zahle ich 1/3 und der Vater der Kinder (habe mehrere) 2/3, da er 100% arbeitet.
Ich meine beim ersten Kind, die andern sind ja noch jünger und daher arbeite ich nicht voll.
Aber ob dies so hinkommt, weiss ich auch nicht.
Dass die Kinder die Alimente auf ihr Konto überwiesen kriegen, scheint mir klar und logisch. Sie sind dann ja volljährig und in der Regel mündig.