pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
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Bei uns bis zur Beendigung der Erstausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr. Ab dem 18 Altersjahr wird das Geld auf meine Kinder direkt überwiesen und falls sie dann noch bei mir wohnen (wovon ich ausgehe), müssen wir selber einen Konsens finden, wieviel an Kost-und Wohngeld abgegeben wird oder wie es denn läuft... Mir war wichtig, dass die Alimente für die Kinder wirklich grosszügig bemessen sind - mein Unterhalt war mir relativ wurscht...
und "die betrogene", da würde ich dringend mal mit deinem Anwalt reden! Was ist denn das für ein Zustand....
und "die betrogene", da würde ich dringend mal mit deinem Anwalt reden! Was ist denn das für ein Zustand....