Wie lange Alimente?

pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Bei uns bis zur Beendigung der Erstausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr. Ab dem 18 Altersjahr wird das Geld auf meine Kinder direkt überwiesen und falls sie dann noch bei mir wohnen (wovon ich ausgehe), müssen wir selber einen Konsens finden, wieviel an Kost-und Wohngeld abgegeben wird oder wie es denn läuft... Mir war wichtig, dass die Alimente für die Kinder wirklich grosszügig bemessen sind - mein Unterhalt war mir relativ wurscht...

und "die betrogene", da würde ich dringend mal mit deinem Anwalt reden! Was ist denn das für ein Zustand....
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
ah ja, meine Frauenalimente hören auf, wenn die jüngste Tochter 16 ist oder nehmen ab, wenn ich ca. 1000.-- netto mehr verdiene. Diese Mehrverdienstklausel muss man nicht machen, aber ich fand es fairer. Macht man diese Klausel nicht, müsste der Kindsvater vor Gericht gehen um eine Anpassung zu erreichen...
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
es ist wohl so, dass wenn die kinder 18 sind, es immer wieder chaos gibt, wer nun die alimente ausbezahlt bekommt.
wenn das urteil bis 18 geht, sind die kinder selbst verantwortlich ihre alimente einzuklagen und der betrag ist dann auch wieder offen. je nach einkommen das sie selbst haben. das urteil meines mannes geht seit der änderungsklage vor ein paar jahren auch nur bis zum 18 lebensjahr und nicht bis abschluss 1. ausbildung.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Bei mir war es so, dass erst vorgeschlagen wurde die Alimente der älteren Tochter ( 16 Jahre) nur bis ende des zweiten Lehrjahres zu bezahlen. Auf meine Frage nach dem Grund hiess es, dass sie im 3. Lehrjahr ja nicht schlecht verdiene! ( Sie hat jetzt gerade mit der Lehre angefangen und verdient im 3. Lehrjahr 1300.- ) Ich habe dann gesagt, dass mir das neu sei. So viel ich immer gehört hätte würden die Alimente bis ende der ersten Ausbildung bezahlt. Daraufhin wurde dann beschlossen, dass mein Ex doch bis Ende der Lehre Alimente bezahlen muss. Ich war ganz ehrlich im ersten moment wie vor den Kopf gestossen als es hiess nur bis Ende des 2. Lehrjahres. Meine Tochter kann ja ihr Leben ja nicht mit 1300.- alleine bestreiten. Das heisst ich als Mutter hätte sie dann noch unterstützen müssen, aber der Vater nicht mehr??!! Zumal ich noch eine jüngere Tochter habe die behindert ( geistig behindert) ist und ich aus dem Grund auch nicht mehr als 40% arbeiten gehen kann. Ich wurde sogar gefragt ob ich mein Arbeistpensum leicht erhöhen könnte. Ich habe dies verneint und für den Richter war das auch sofort klar. Also ich an deiner Stelle würde mich wehren und Alimente nur bis zum 18. Lebensjahr nicht akzeptieren sondern darauf bestehen, dass die Alimente bezahlt werden bis die Ausbildung beendet ist.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
madruna:
tut mir leid, ja da habe ich dich wirklich falsch verstanden.

wenn deine kinder dann noch immer bei dir wohnen, steuerst du ja mit dem wohnen nach wie vor deinen beitrag bei.
wenn die kinder ausziehen.....müssen da eltern eigentlich auch zahlen wenn sie sich nicht getrennt haben??? oder bezahlen nur die eltern dem kind alimente die sich in der zeit davor getrennt haben?

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
roebi, sie müssen auch zahlen, soweit es ihnen zugemutet werden kann.
das läuft dann jedoch unter dem titel der verwandtenunterstützung.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
auch wenn das kind "nur" eine lehre macht, beim studium ist mir das bekannt?

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@diebetrogene?:

habt ihr einen gemeinsamen Anwalt?
Ist manchmal nicht zu empfehlen.

Auf jeden Fall würde ich den Vorschlag immer von einer zweiten, sogar dritten Person anschauen lassen. Meine Schwester hat so manche Ungereimtheiten rausgefunden, die in Formulierungen versteckt gewesen waren.

Also bei meiner Schwester ist es so, dass er bis 25 mitzahlen darf, da der Junior studiert. Im Praktikumsjahr wurden die Alimente halbiert, da er eine relativ gut bezalte Praktikumsstelle hatte.

Also auch: Abschluss Erstausbildung oder falls Studium bis 25.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Kann das von Erna nur bestätigen. Wir wollten uns erst auch "gütlich" trennen/eignen, wie auch immer, sprich mit einem Anwalt. Mein Mann ist dann hinter meinem Rücken doch selber zu einem Anwalt gegangen weil er wohl dachte ( er hatte einige " Berater"! in seinem Frendeskreis) er käme schlechter weg. Die Berechnung seines Anwaltes war dann allerdings erst dieselbeicon_smile.gif Mich hat es am Anfang genervt weil ich dachte, dass es ja nicht sein muss für zwei Anwälte Geld auszugeben, denn ich wollte weder meinen Mann über den Tisch ziehen noch wollte ich natürlich über den Tisch gezogen werden. Im nachhinein muss ich sagen bin ich sehr froh meinen eigenen Anwalt gehabt zu haben.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
einigen meinte ich nicht eignenicon_smile.gif)