Wie lange Alimente?

angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@diebetrogene
heute ist die unerhaltsverpflichtung gegenüber kindern bis zum abschluss der erstausbildung allgemein üblich.
ob aber ein richter, wie thomas fisler schreibt, in einer von beiden seiten unterzeichneten konvention, welche nur eine unterhaltspflicht bis zum 18. altersjahr enthält, tatsächlich abändern würde, wäre nicht so sicher. die begrenzung bedeutet nicht unbedingt, dass die konvention nicht genehmigungsfähig wäre. deshalb unbedingt regelung bis abschluss der erstausbildung in die konvention aufnehmen.

die oft verwendete klausel, welche die begrenzung bis zum abschluss der erstausbildung, max. bis zum vollendeten 25 altersjahr enthält, kann, wenn das kind z.b. studiert oder die ausbildung unterbricht, noch zu diskussionen führen. ob dann eine verwandtenunterstützung zum zug kommt, ist dann primär von den einkommens- und vermögensverhältnissen beider elternteile abhängig.

war wird der unterhaltsanspruch eines minderjährigen kindes in der scheidungskonvention geregelt, doch besteht der rechtsanspruch nur zwischen kind und unterhaltsverpflichtetem elternteil. stellt z.b. der unterhaltsverpflichtete elternteil die unterhaltszahlungen für das kind ein, muss rechtlich das kind dagegen vorgehen. oder aber das kind, volljährig und vertragsfähig, zieht aus: dann werden beide elternteile unterhaltsverpflichtet, wobei dann z.b. der lehrlingslohn in die unterhaltsberechnungen einfliesst. oder... lebt das kind weiter beim obhutsberechtigten elternteil, wird der unterhalt jedoch dem kind direkt überwiesen, ist es zur abgabe eines haushaltsbeitrages verpflichtet. dieser beitrag kann sich dann z.b. aus lehrlingslohn zuzüglich unterhalt berechnen.