N.
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.09.2002
Beiträge: 140
Bei unserer Scheidungskonvention ist aufgeschrieben, wann die Kinder Vaterwochenende haben und wieviel Ferien sie jeweils mit ihm verbringen.
Seit 8 Jahren läuft das wunderbar. Der Vater kann mit den Kindern jedes Jahr 2 Wochen mehr Urlaub machen als eigentlich schriftlich festgelegt.
Nun wird ein Kind im Sommer in die Lehre kommen, und es hat nicht mehr immer Lust soviel Ferien und soviele Weekends beim Papi zu verbringen. Nicht dass es den Papi nicht mehr mag, und auch ich geniesse jeweils die kinderfreien Weekends, es ist einfach so, dass die Kollegen und der Sport am Wochenende recht viel Platz einnehmen.
Wie ist das rechtlich. Wir haben kein 'Ablaufdatum' vom Besuchsrecht.
Bei den Zahlungen ist es ja deutlich geschrieben, wann es aufhört.
Kann, darf, muss ein Kind in diesem Alter selber entscheiden wann es Urlaub mit dem Papi machen möchte? Läuft das Besuchsrecht strikt bis auch die Zahlungen aufhören? Oder wie ist das?
Wie habt ihr das so gemacht, als eure Kinder älter wurden?
Seit 8 Jahren läuft das wunderbar. Der Vater kann mit den Kindern jedes Jahr 2 Wochen mehr Urlaub machen als eigentlich schriftlich festgelegt.
Nun wird ein Kind im Sommer in die Lehre kommen, und es hat nicht mehr immer Lust soviel Ferien und soviele Weekends beim Papi zu verbringen. Nicht dass es den Papi nicht mehr mag, und auch ich geniesse jeweils die kinderfreien Weekends, es ist einfach so, dass die Kollegen und der Sport am Wochenende recht viel Platz einnehmen.
Wie ist das rechtlich. Wir haben kein 'Ablaufdatum' vom Besuchsrecht.
Bei den Zahlungen ist es ja deutlich geschrieben, wann es aufhört.
Kann, darf, muss ein Kind in diesem Alter selber entscheiden wann es Urlaub mit dem Papi machen möchte? Läuft das Besuchsrecht strikt bis auch die Zahlungen aufhören? Oder wie ist das?
Wie habt ihr das so gemacht, als eure Kinder älter wurden?