Wieviel Kinderalimente

-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
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Die Faustregel liegt zwischen 21 und 25% für zwei Kinder. Dies bedeutet, dass z.B. 25% vom Nettolohn für die Kinder bezahlt werden müssen. Wird aber nach wie vor von jedem Richter und zu Kanton zu Kanton anders gehalten.

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
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@angelface

darf ich deine aussage unterschreiben? icon_wink.gif

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
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also ich glaube es ist von Kanton zu Kanton auch noch verschieden. in ZH kostet glaub ich das erste Kind ca. 1700.-. Das wird dann auf den Verdienst der Eltern aufgeteilt (zB. die Mutter verdient 4000.-, der Vater 6000.- -> 40 vs. 60%, also müsste er 60% von 1700.- ihr zahlen, wenn das Kind bei ihr lebt).
Wenn die Vermögen stark unterschiedlich sind, sollte das auch ins Gewicht fallen.
Vielleicht wird das mit den 1700.- auch nicht so absolut gehandhabt, sondern je nach Lebensstandard, aber es dürfte einfach das einklagbare Minimum sein. Das sind die Basiskosten, dh. spezielle Aufwendungen wie Betreuung, Privatschule, Zahnarzt etc. sollten noch dazu kommen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
sind wir bei trudi gerster?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
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@thomas fisler

Wieso? Herr Dr. Fisler? icon_wink.gif

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
*Plüsch*
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Bei uns wurde eine Aufstellung gemacht, wie hoch die Einkommen der beiden Parteien sind, dann wurde aufgelistet, wer wieviel Geld braucht (Wohnen, Versicherungen usw.). Anschliessend wurde meinem Exmann sein aufgelistetes Existenzminimum zugesprochen, ich bekam den Rest, der tiefer war als mein Existenzminimum. Für den fehlenden Rest muss ich selber aufkommen. Uns würde erklärt, dass, falls nun mehr Geld vorhanden gewesen wäre als benötigt, der Überschuss auf beide Parteien gleichmässig verteilt worden wäre. Das finde ich noch eine faire Art. Denn es sollen ja beide etwas davon haben, wenn genügend Geld da ist, aber mehr als 100% kann auch ein geschiedener Mann nicht arbeiten.
Dazu kommen noch die Kinderzulagen.
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
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hier was zum lesen:

Alimente sind materielle Unterhaltsbeiträge, die gezahlt werden an uneheliche oder aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen stammende Kinder sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen (fast ausschließlich Frauen).
Kinderalimente werden bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung vom nicht obhutsberechtigten Elternteil entrichtet. Die Alimentenhöhe wird von den Eltern in der Regel in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung festgelegt, die jedoch von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht bestätigt werden muss. Als Faustregel gilt, dass die Kinderalimente bei einem Kind 15 bis 17 Prozent, bei zwei Kindern 25 bis 27 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen sollten. Der alimentenverpflichtete Elternteil ist jedoch gehalten, sich an über den alltäglichen Unterhalt hinausgehenden notwendigen Ausgaben (Zahnbehandlung, Nachhilfeunterricht) angemessen zu beteiligen. Herabgesetzt werden können die zu zahlenden Alimente nur durch Gerichtsbeschluss, wobei ausschließlich die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des alimentenverpflichteten Elternteils als Grund anerkannt wird. In der Regel decken die gezahlten Alimente keineswegs den materiellen Unterhaltsbedarf, sodass der obhutsberechtigte Elternteil, fast immer die Kindsmutter, zusätzlich zu den Betreuungs- und Erziehungsaufgaben erheblich zur Deckung des materiellen Unterhaltes beitragen muss. Kommt der Alimentenzahler seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, so können die Alimente ganz bzw. teilweise von den Inkassostellen der Sozialdienste bevorschusst werden. Die Unterhaltspflicht für Kinder ist geregelt im Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 276-295).
Im Scheidungsfall sind Alimente an die Ex-Gattin (oder den Ex-Gatten) zu entrichten, wenn es ihr (ihm) nicht zuzumuten ist, für den Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Der nacheheliche Unterhalt ist geregelt im Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 125-132).

Verweise: Alimentenbevorschussung Scheidung Unterhaltspflicht

Internet:

http://www.svamv-fsfm.ch

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pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@angelface, vergleichen kann man sicher kaum, aus dem 2. Posting geht aber heraus, dass es bei der Frage eher darum geht, ob es neben der individuellen Berechnung auch so etwas wie ein Maximalbetrag gibt bei dem es unabhängig vom Einkommen immer schluss ist. Diese Frage finde ich durchaus berechtigt!

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
monig
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 168
Danke für eure Meinungen.
Es ist mir auch klar, dass man nicht grundsätzliche mit anderen vergleichen kann. Aber ich wollte einfach mal wissen, wieviel so zugesprochen wurde.
Das ganze Thema bezüglich Aufstellung, was wir so brauchen, haben wir bereits gemacht. Nun geht es noch darum wieviel Kinder und wieviel meine Alimente sind.
Mein Mann möchte die Kinderalimente tief halten, da er diese länger entrichten muss.
Zudem ist da eben die Meinung unseres Mediators, welche mir aber eine andere Fachperson widerlegt hat.
monig
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 168
@pluto
Genau darum geht es.

Auch der Überschuss bei meinem Mann wird nicht auf uns beide aufgeteilt. Irgendwann ist Schluss, wenn mein Einkommen 'gebührend' ist. So nennt es der Mediator.
Es soll anscheinend so sein, dass ich meine Kosten einfach decken und kein Vermögen ansparen kann. Unterhalt darf nicht zur Vermögensbildung gebraucht werden. Mein Mann kann den Überschuss für sich behalten.
Wenn ich mehr arbeite, werden die Alimente reduziert, also bin ich immer gleich weit.