hier was zum lesen:
Alimente sind materielle Unterhaltsbeiträge, die gezahlt werden an uneheliche oder aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen stammende Kinder sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen (fast ausschließlich Frauen).
Kinderalimente werden bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung vom nicht obhutsberechtigten Elternteil entrichtet. Die Alimentenhöhe wird von den Eltern in der Regel in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung festgelegt, die jedoch von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht bestätigt werden muss. Als Faustregel gilt, dass die Kinderalimente bei einem Kind 15 bis 17 Prozent, bei zwei Kindern 25 bis 27 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen sollten. Der alimentenverpflichtete Elternteil ist jedoch gehalten, sich an über den alltäglichen Unterhalt hinausgehenden notwendigen Ausgaben (Zahnbehandlung, Nachhilfeunterricht) angemessen zu beteiligen. Herabgesetzt werden können die zu zahlenden Alimente nur durch Gerichtsbeschluss, wobei ausschließlich die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des alimentenverpflichteten Elternteils als Grund anerkannt wird. In der Regel decken die gezahlten Alimente keineswegs den materiellen Unterhaltsbedarf, sodass der obhutsberechtigte Elternteil, fast immer die Kindsmutter, zusätzlich zu den Betreuungs- und Erziehungsaufgaben erheblich zur Deckung des materiellen Unterhaltes beitragen muss. Kommt der Alimentenzahler seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, so können die Alimente ganz bzw. teilweise von den Inkassostellen der Sozialdienste bevorschusst werden. Die Unterhaltspflicht für Kinder ist geregelt im Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 276-295).
Im Scheidungsfall sind Alimente an die Ex-Gattin (oder den Ex-Gatten) zu entrichten, wenn es ihr (ihm) nicht zuzumuten ist, für den Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Der nacheheliche Unterhalt ist geregelt im Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 125-132).
Verweise: Alimentenbevorschussung Scheidung Unterhaltspflicht
Internet:
http://www.svamv-fsfm.ch
Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.