@pluto
Die Idee eines vom Einkommen unabhängigen Maximalbetrages würde bei gewissen Unterhaltsverpflichteten bestimmt auf grosse Zustimmung stossen. Diesbezüglich besteht jedoch allenfalls eine moralische, nicht aber eine rechtliche Grenze.
Bei wirklich sehr hohen Einkommen und/oder Vermögen wird in der Praxis meist nicht mehr auf die bekannten Berechnungsschemata abgestellt. Die Diskussion um Unterhalt, Vermögensteilung und allenfalls Erbteilsicherung für Kinder werden dort, so nicht von vornherein ein Ehevertrag Grenzen setzt, erheblich anders abgewickelt als bei der „Mittelschicht“.
Die These, dass ein höherer Unterhalt herauskommt, wenn das grosse Einkommen „in Saus und Braus verbraten“wurde, als wenn „bescheiden gelebt“ worden sei , hält nicht stand. Massgebend für Unterhaltsberechnungen sind Einkommen und Vermögen, nicht die Ausgaben. Abgesehen davon weisen jene, die bei hohen Einkommen bescheiden leben eine überproportionale Zunahme beim Vermögen auf, welches in aller Regel auch wieder geteilt wird.
@monig
Sollte euer Mediator wie Du schreibst tatsächlich der Meinung sein, dass Unterhalt nicht zur Vermögensbildung gebraucht werden dürfe, ist zwischen Kinder- und Ex-Partner-Ebene zu unterscheiden. Unterhaltsbeiträge von Kindern stehen grundsätzlich dem Kind und nicht dem Ex-Partner zu. Übersteigt der Unterhalt den effektiven Bedarf, was bei grossen Einkommen durchaus der Fall sein kann, so ist der Überschuss treuhänderisch zu verwalten. Heisst, er darf nicht für den Eigenbedarf des Ex-Partners verwendet werden und führt demzufolge unweigerlich zu Vermögensbildung beim Kind.
Auf der Ebene Ex-Partner müsste der Mediator unter Berücksichtigung der individuellen Situation (z.B. Alter, Ehedauer, berufliche Möglichkeiten und insbesondere Alterskapitalbildung) einen Vermögensausgleich schaffen. Entweder macht er dies über die Berücksichtigung im Unterhalt, wobei er es dort sinnvollerweise separat ausweist, womit Unterhalt für Vermögensbildung verwendet wird. Oder er macht es über einen separaten Vermögensausgleich, welcher vor der Teilung allfälliger Vermögensansprüche abgezogen wird.
Dies immer unter der Voraussetzung, dass nicht ein Ehevertrag andere Regelungen vorsieht und Einkommen und Vermögen entsprechend ausreichend sind.
Im Übrigen ist die Art Deiner Formulierungen geeignet, bei mir die Frage aufzuwerfen, ob der Mediator möglicherweise Mühe hat, seine neutrale Position zu waren oder ob er sich schwer tut, mit Verhältnissen, welche seine eigenen Vorstellungen überschreiten, umzugehen. So deutet der äusserst subjektive Begriff „gebührend“ darauf hin und erlaubt die Fragestellung, wie er dies definiert und welche Wertvorstellungen dahinter stehen.
Es kann Dich niemand daran hindern, Dich unabhängig einer laufenden Mediation von einer kompetenten Person beraten zu lassen und allenfalls dort auch Zwischenentwürfe einer Konvention zur Prüfung vorzulegen. Dies sollte, da die finanziellen Gegebenheiten offenbar nicht zu beengt sind, sinnvollerweise drin liegen. Dies umso mehr, als eine Vergleichbarkeit mit durchschnittlichen Regelung wie bereits erwähnt nicht wirklich weiterhilft.