Wieviel Kinderalimente

pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@monig prinzipiell, soll der Status beibehalten werden können, wenn ihr also bis jetzt trotz grossem Einkommen relativ bescheiden gelebt habt, wird es wahrscheinlich weniger geben, als wenn ihr in Saus und Braus das Geld verbraten habt. Ob's fair ist mag ich nicht beurteilen...

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
@monig: ja im Prinzip verstehe ich das. Während der Ehe arbeitet der Mann für die Familie, das erworbene Gut wird aufgeteilt (nehmen mal den klassischen Fall wo sie wenig verdient, aber die Kinder betreut). Nach der Trennung aber ist dies nicht mehr so, er arbeitet jetzt wieder wie vor der Ehe primär für sich. Der Unterhlat der Kinder muss aber gewährleistet sein. Aber nicht mehr, denn es gibt ja auch sonst keine Verpflichtung, zB. den Kindern mit 18 das während ihrer Kindehit angesparte Vermögen der Eltern irgendwie anteilsmässig auszuzahlen.
Also kann er seinen Überschuss für sich behalten, wie Du auch Deinen Überschuss für Dich behalten könntest, wenn Du jetzt sehr viel mehr verdienen würdest. Das Dumme ist nur, dass es für Dich keinen Anreiz gibt, mehr zu verdienen, da Du erst nach einer hohen Schwelle wirklich etwas hättest. Aber das ist auch im umgekehrten Fall so, wenn zB. der Mann wenig verdient und sonst mehr Alimente zahlen müsste. Also ist es zwar blöd, aber nicht unbedingt ungerecht.
Barbapapa70
Dabei seit: 19.12.2008
Beiträge: 337
Hab gerade von der Nachbarin erfahren ist seit 1 Woche offiziell getrennt, dass sie pro Kind 250.-- bekommt! Hallo hab ich da was falsch verstanden?
Das ist das Existenzminimum für Kinder....ich versteh das nicht?
Wie kommt man auf ein solches resultat?
Jetzt geht sie aufs Soz.amt.
Barbapapa70
Dabei seit: 19.12.2008
Beiträge: 337
Die Kids sind 10 und 6
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Wenn der Mann nicht viel verdient oder gar nichts dann ist das bei z.B. zwei Kindern schon sehr viel....

Gemein bei diesem Beispiel ist halt, dass diejenige, die die Kinder bei sich hat zum Sozialamt muss und nicht derjenige der zahlt. Aber andersrum wärs vermutlich fürs Sozialamt auch schwieriger zu berechnen.

An it harm none do what ye will
Blume67
Dabei seit: 08.12.2005
Beiträge: 403
@Barbapapa70

Meinst Du evt. die Kinderzulagen?

Carpe diem!
Barbapapa70
Dabei seit: 19.12.2008
Beiträge: 337
@Blume67

Nein die muss er Ihr dann auch noch dazu geben also total wären das
450.-- pro Kind.
900.-- zusammen
Sie bekommt gar nichts eben weils nicht reicht!
wow da kommt man ja niegens hin...
~Tornado~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 1384
und wenn er noch mehr kinder bekommt, ists wieder anders....und wenn einer von euch mit eine neuen partner zusammen wohnt wirds auch wieder anders...wenn der job gewechselt wird und es grosse veränderungen im einkommen gibt, wirds auch wieder anders....

ich sehe ich keinen sinn, dass hier einzuschätzen.

www.elterncoach.ch
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Leider nützen Dir Vergleiche wenig, es ist immer der Richter der entscheidet. Bei uns hat er voll zu gunsten des Mannes gehandelt, unser zweijähriges Kind bekommt 300.-...

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@pluto
Die Idee eines vom Einkommen unabhängigen Maximalbetrages würde bei gewissen Unterhaltsverpflichteten bestimmt auf grosse Zustimmung stossen. Diesbezüglich besteht jedoch allenfalls eine moralische, nicht aber eine rechtliche Grenze.
Bei wirklich sehr hohen Einkommen und/oder Vermögen wird in der Praxis meist nicht mehr auf die bekannten Berechnungsschemata abgestellt. Die Diskussion um Unterhalt, Vermögensteilung und allenfalls Erbteilsicherung für Kinder werden dort, so nicht von vornherein ein Ehevertrag Grenzen setzt, erheblich anders abgewickelt als bei der „Mittelschicht“.
Die These, dass ein höherer Unterhalt herauskommt, wenn das grosse Einkommen „in Saus und Braus verbraten“wurde, als wenn „bescheiden gelebt“ worden sei , hält nicht stand. Massgebend für Unterhaltsberechnungen sind Einkommen und Vermögen, nicht die Ausgaben. Abgesehen davon weisen jene, die bei hohen Einkommen bescheiden leben eine überproportionale Zunahme beim Vermögen auf, welches in aller Regel auch wieder geteilt wird.

@monig
Sollte euer Mediator wie Du schreibst tatsächlich der Meinung sein, dass Unterhalt nicht zur Vermögensbildung gebraucht werden dürfe, ist zwischen Kinder- und Ex-Partner-Ebene zu unterscheiden. Unterhaltsbeiträge von Kindern stehen grundsätzlich dem Kind und nicht dem Ex-Partner zu. Übersteigt der Unterhalt den effektiven Bedarf, was bei grossen Einkommen durchaus der Fall sein kann, so ist der Überschuss treuhänderisch zu verwalten. Heisst, er darf nicht für den Eigenbedarf des Ex-Partners verwendet werden und führt demzufolge unweigerlich zu Vermögensbildung beim Kind.
Auf der Ebene Ex-Partner müsste der Mediator unter Berücksichtigung der individuellen Situation (z.B. Alter, Ehedauer, berufliche Möglichkeiten und insbesondere Alterskapitalbildung) einen Vermögensausgleich schaffen. Entweder macht er dies über die Berücksichtigung im Unterhalt, wobei er es dort sinnvollerweise separat ausweist, womit Unterhalt für Vermögensbildung verwendet wird. Oder er macht es über einen separaten Vermögensausgleich, welcher vor der Teilung allfälliger Vermögensansprüche abgezogen wird.
Dies immer unter der Voraussetzung, dass nicht ein Ehevertrag andere Regelungen vorsieht und Einkommen und Vermögen entsprechend ausreichend sind.
Im Übrigen ist die Art Deiner Formulierungen geeignet, bei mir die Frage aufzuwerfen, ob der Mediator möglicherweise Mühe hat, seine neutrale Position zu waren oder ob er sich schwer tut, mit Verhältnissen, welche seine eigenen Vorstellungen überschreiten, umzugehen. So deutet der äusserst subjektive Begriff „gebührend“ darauf hin und erlaubt die Fragestellung, wie er dies definiert und welche Wertvorstellungen dahinter stehen.
Es kann Dich niemand daran hindern, Dich unabhängig einer laufenden Mediation von einer kompetenten Person beraten zu lassen und allenfalls dort auch Zwischenentwürfe einer Konvention zur Prüfung vorzulegen. Dies sollte, da die finanziellen Gegebenheiten offenbar nicht zu beengt sind, sinnvollerweise drin liegen. Dies umso mehr, als eine Vergleichbarkeit mit durchschnittlichen Regelung wie bereits erwähnt nicht wirklich weiterhilft.