Wieviel Kinderalimente

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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gemäss zgb ist die lebensstellung (lebensstandart) ebenfalls ein zu berücksichtigender faktor. in welcher art und weise sei mal dahingestellt, zumal, wie richtig bemerkt, ein niedriger dementsprechend zu mehr vermögen führen könnte.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
aprilapril
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ist wirklich abhängig vom Einkommen. Bekomme für Junior 850 pluss 200 Kinderzulagen. Wenn ich aber sehe wie er für sich soviel Geld hat, wir 2 zusammenhaben nicht die hälfte zum ausgeben, werde ich schon oft grantig.
Zoe007
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Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass Männer einfach immer mehr verdienen, je älter sie werden. Auch wenn sie zum Beispiel ein eigenes Geschäft haben, kann es grosse Schwankungen geben. Ich erlebe gerade in meinem Umfeld einen Vater, der gerade noch genug hat, um selber irgendwie über die Runden zu kommen. Die Alimente wurden aber anhand von einem früheren, viel höheren Einkommen bemessen, das er nun nicht mehr hat. Sein Antrag auf Abänderung der Alimente hatte keinen Erfolg. Für die Kinder werden nun die Alimente bevorschusst und bei ihm häufen sich in kurzer Zeit immense Schulden an. Das kann die Kehrseite sein.
monig
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@angelface
Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Bist du vom Fach?
Gemäss unserem Mediator ist der Kinderunterhalt wie auch meiner nicht zur Vermögensbildung gedacht, rein dazu die laufenden Lebenskosten zu decken. Wir mussten eine Aufstellung machen, was wir so brauchen und auch da wurde noch rausgestrichen und dies ist nun die Basis. Ich werde einen zusätzlichen Betrag bekommen, welcher dazu dienen soll, meine Vorsorge anzusparen, da sich bei meiner Pensionskasse nicht so viel tut, wenn ich noch nicht vollarbeite.
Beim gebührenden Unterhalt bezieht er sich immer auf Fälle, welche er vor Gericht bereits durchgezogen hat. Also auf seine Erfahrung.
Werde vermutlich die Konvention noch von jemanden prüfen lassen, bevor ich irgendetwas unterschreibe.
Was ich nicht vermute ist, dass unsere Verhältnisse die Vorstellung des Mediators überschreiten, so hoch sind sie nun auch wieder nicht. Aber ich habe seit Anfang das Gefühl, dass er eher auf der Seite des Mannes ist.
monig
ThemenerstellerIn
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@zoe007
Diese Klausel will mein Mann von Anfang an drin haben. Falls er weniger verdient, wird angepasst. Sonst wird er vermutlich nie unterschreiben.
Zoe007
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Das wäre dann wiederum ein Argument, um die Alimente wirklich seinem heutigen Einkommen anzupassen, also bei zwei Kindern ca. 25% seines Netto-Einkommens.
@
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angelface
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@zoe007
die 25%-bei-2-Kindern-definition hält bei grösseren Einkommen und Vermögen nicht unbedingt stand. Je nach individuellen Gegebenheiten kommen da andere Berechnungen und Ausgleiche zum tragen.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
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@monig

Einer einkommensabhängigen Anapssungsklausel in einer Konvention stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber. Je nach Erwerbstätigkeit des Unterhaltsverpflichteten (in leitender Position, Selbständige) kann dies zur direkten Türe werden, die Unterhaltsbeiträge radikal zu senken.
Da müsste sich der Unterhaltsverpflichete vielleicht überlegen, ob er auf einer solchen Klausel besteht. Deinerseits besteht nämlich ja auch keine Verpflichtung, die Konvention zu akzeptieren und zu unterschreiben. Und ob er das Risiko eingehen will, die ganze Vermögensaufteilung sowie die Unterhaltsdefinition von einem Gericht - natürlich auch gegen höhere Verfahrenskosten - definieren zu lassen, wäre zu überlegen.

Wenn ich lese, dass ein Mediator bei "gebührlichem Unterhalt" auf Fälle bezieht, welche er bereits vor Gericht durchgezogen hat, regt sich blitzartig innerer Widerstand. Ein Mediator hat noch NIE einen Fall selbst vor Gericht durchgezogen, ausser vielleicht seinen eigenen, in welchem er Partei und nicht Mediator war. Mediatoren dürfen weder Parteivertreter noch Zeugen in einem solchen Verfahren sein. So der Mediator tatsächlich so rechnet, wie Du beschrieben hast, ist er mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Üblichkeiten mindestens bei kapitalkräftigeren Paaren nicht sehr vertraut. Er sollt nämlich nicht die Abgangsentschädigung einer Haushalthilfe, sondern die Unterhaltsbeiträge für Kinder und Ex-Partner berechnen.

Ich kann Dir zwar nicht sagen, was konkret mir den Eindruck hinterlässt, dass hier etwas schräg läuft. Aber ich kann Dir die dringende Empfehlung geben, absolut gar nichts zu unterschreiben, wenn Du Dir nicht absolut sicher bist und Dich die enthaltenen Vereinbarungen und Regelungen nicht 100%-ig überzeugen.

Vielleicht hilft Dir aber die Definition in Duss/Mähler, Dich Deiner Position und Mögichkeiten in der Mediation bewusster zu werden: "Die Selbstverantwortung ist Basis und Weg der Mediation. Ihr Merkmal ist die Freiwilligkeit. Mediation kann nur beginnen, wenn beide Konfliktparteien darüber einig sind. Sie dauert so lange, wie der langsamere braucht, um Entscheidungen zu treffen. Sie endet, wenn die angestrebte Vereinbarung getroffen ist, oder wenn einer nicht mehr mitmachen will."

(ups... das mit der Freiwilligkeit und der Abbruchsmöglichkeit werden nun einige hier wieder weniger gerne lesen... ist aber zum Glück so)
monig
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@angelface
Unser Mediator ist Anwalt, sprich Scheidungsanwalt. Da hat er natürlich Erfahrung, wenn er eine Person vertritt und vor Gericht streitet.

Danke für deine Inputs, werde mir sicher genau überlegen, was ich unterschreiben.