@monig
Einer einkommensabhängigen Anapssungsklausel in einer Konvention stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber. Je nach Erwerbstätigkeit des Unterhaltsverpflichteten (in leitender Position, Selbständige) kann dies zur direkten Türe werden, die Unterhaltsbeiträge radikal zu senken.
Da müsste sich der Unterhaltsverpflichete vielleicht überlegen, ob er auf einer solchen Klausel besteht. Deinerseits besteht nämlich ja auch keine Verpflichtung, die Konvention zu akzeptieren und zu unterschreiben. Und ob er das Risiko eingehen will, die ganze Vermögensaufteilung sowie die Unterhaltsdefinition von einem Gericht - natürlich auch gegen höhere Verfahrenskosten - definieren zu lassen, wäre zu überlegen.
Wenn ich lese, dass ein Mediator bei "gebührlichem Unterhalt" auf Fälle bezieht, welche er bereits vor Gericht durchgezogen hat, regt sich blitzartig innerer Widerstand. Ein Mediator hat noch NIE einen Fall selbst vor Gericht durchgezogen, ausser vielleicht seinen eigenen, in welchem er Partei und nicht Mediator war. Mediatoren dürfen weder Parteivertreter noch Zeugen in einem solchen Verfahren sein. So der Mediator tatsächlich so rechnet, wie Du beschrieben hast, ist er mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Üblichkeiten mindestens bei kapitalkräftigeren Paaren nicht sehr vertraut. Er sollt nämlich nicht die Abgangsentschädigung einer Haushalthilfe, sondern die Unterhaltsbeiträge für Kinder und Ex-Partner berechnen.
Ich kann Dir zwar nicht sagen, was konkret mir den Eindruck hinterlässt, dass hier etwas schräg läuft. Aber ich kann Dir die dringende Empfehlung geben, absolut gar nichts zu unterschreiben, wenn Du Dir nicht absolut sicher bist und Dich die enthaltenen Vereinbarungen und Regelungen nicht 100%-ig überzeugen.
Vielleicht hilft Dir aber die Definition in Duss/Mähler, Dich Deiner Position und Mögichkeiten in der Mediation bewusster zu werden: "Die Selbstverantwortung ist Basis und Weg der Mediation. Ihr Merkmal ist die Freiwilligkeit. Mediation kann nur beginnen, wenn beide Konfliktparteien darüber einig sind. Sie dauert so lange, wie der langsamere braucht, um Entscheidungen zu treffen. Sie endet, wenn die angestrebte Vereinbarung getroffen ist, oder wenn einer nicht mehr mitmachen will."
(ups... das mit der Freiwilligkeit und der Abbruchsmöglichkeit werden nun einige hier wieder weniger gerne lesen... ist aber zum Glück so)