....wofür würdet ihr Euch entscheiden...

Cat
Dabei seit: 05.02.2008
Beiträge: 208
Oh jetzt lese ich es erst jetzt richtig. Pluto du hast natürlich Recht. Ich kann weder richtig lesen, geschweige denn noch richtig schreiben - ich muss ins Bett........
Gelöschter Benutzer
Überleg dir vor allem, ob du dich wirklich ihm zuliebe einschränken willst - das machst dann nämlich nicht nur du, sondern auch deine Kinder. Ist das in deinem Interesse??

Du schreibst, er habe nach der Zahlung an euch noch genügend Geld zum Sparen - warum willst du das dann für ihn übernehmen?

Vermutlich ist es eine Illusion zu glauben, er sei dir dankbar dafür, wenn du dich grosszügig zeigst. Im Gegenteil: Meine ganz persönliche Erfahrung hat gezeigt, dass je mehr Goodwill ich gezeigt habe (allgemein, nicht nur auf Geld bezogen), umso WENIGER Dank gekommen ist und ich mich am Schluss sogar noch anmotzen lassen musste. Ich habe immer Wert darauf gelegt fair zu sein und habe auch manches verzichtet. Meinem Ex ist dies vermutlich nicht mal klar und er hat dennoch das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein (er hat nie Unterhalt für mich bezahlt und ich arbeite 100%!)
rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
Danke an allen für Eure Beiträge

Gemäss Gesetz habe ich nur noch 2 Jahre Anrecht auf Kindergeld für 2 Kinder, danach noch 2 jahre für 1 Kind, in dieser Zeit, also gesamthaft noch 4 jahren, kriege ich noch Geld für mich.
Da ich noch jung bin, 42 jahre,und bereits jetzt 50% arbeite, kann man mir zumuten, sobald meine kleine in die lehre kommt, also in 4 jahren, das ich 100% Arbeiten gehen muss und ich von meinem Ex für mich gar nichts mehr erhalte, nur noch einen kleinen Betrag für 1 Tochter, und das noch für die Dauer der Lehre, also witere 3 jahren.

somit werde ich von meinem Exmann gesamthaft höchstens noch 6 jahren Geld kriegen. das heisst mit 48 jahren, sagt das Gesetz, muss ich in meiner Situation da alle Kinder bereits ausgebildet sind, für mich selber aufkommen.
Somit stellt sich bei mir die Frage, fahre ich nicht besserdamit wenn ich folgenden Kompromiss eingehe?
- Er überlässt mir 3/4 des kapitals welches wir zusammen während der Ehe erwirtschaftet haben und ich verzichte per sofort (das heisst für mich noch für 6 Jahren) auf einen Betrag an Unterhaltzahlung, dafür habe ich aber ein gewisses Kapital auf sicher.

Dabei muss ich noch erwähnen, dass ich mit seine eventuell verkürzte unterhaltzahlungen und meinem jetzigen Lohn gut durch die Runde komme, kann natürlich keine grosse Sprünge machen.

dafür habe ich:
-genügend kapital welches dann nur mir ghört
-schriftliche Besuchswochenende festgelegt (bis jezt hat er die kleine noch nie bei sich gehabt das würde sich dann ändern)
-ich werde natürlich schriftlich festlegen, dass grössere RG die die Kinder betrifft er übernimmt
- usw.

wir sprechen da nicht von einem Kapital welches die steuerzahlung enorm beeinflussen wird

nochmals meine Frage, mache ich da ein ueberlegungsfehler? oder würde ich effektiv besser abschliessen mit solch einer Vereinbarung?
danke
ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
@rursi
Noch einmal: LASS DIR DIE ENTWICKLUNG BERECHNEN!
Wenn das Kapital so klein ist, dass es steuerlich nicht ins Gewicht fällt, sehe ich die Gefahr, dass Du den Kürzeren ziehst.

Also:
Angenommen, Du sparst den Unterhaltsbetrag, den Du Deinem früheren Mann abtreten willst (der Einfachheit halber CHF 100.--/Monat).

Du hast vier Jahre Zeit (in vier Jahren erhältst DU nichts mehr).
Also kannst Du CHF 100 auf vier Jahre anlegen, weitre CHF 100 auf drei Jahre und elf Monate, weitere CHF 100 auf drei Jahre und zehn Monate ... erkundige Dich bei Deiner Bank, welchen Zins und welchen Endbetrag eine solche Anlage ergibt, wenn Du auf Nummer sicher gehst.

Dann verghleichst Du diesen Betrag mit dem Kapital und den Zinsen, die dieses Kapital bis in vier Jahren erbringt. Ist die Summe (Kapital und Zinsen) grösser als das von Dir hypothetisch Gesparte, lohnt sich eine solche Vereinbarung, sonst nicht.

Also: Rede mit Deiner Bank, bevor DU Dich entscheidest.

Schönen Sonntag und vergiss morgen nicht, bei der Bank anzurufen
obe
ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
Wo ist das Korrekturprogramm, wenn ich es brauche?

cheers
obe
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
! gezwungen 100% zu arbeiten (!)

- ist das nicht normal, dass man wieder 100% arbeitet, spätestens wenn die kinder auf eigenen beinen stehen?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@rursi
mal abgesehen davon, dass ich dir empfehlen würde, dich mal effektiv durch eine qualifizierte person beraten zu lassen, sind wohl mal ein paar differenzierungen fällig:
- zunächst zur vermögensaufteiung: vom während der ehe gemeinsam erwirtschafteten vermögen (inkl. moblien, bvg, 3. säule etc. etc) hat, soweit nicht früher gütertrennung bereinbart wurde, ohnehin 50 % zu gut.
- theoretisch kann unerhalt duch eine einmalzahlung abgegolten werden. dabei ist der theoretische gesamtbetrag (inkl. angenommener teuerung) zu berechnen, welcher pro anspruchberechtigter person bei ordentlicher bezahlung auflaufen würde. zudem ist zu klären, ob das beim verpflichteten vorhandene vermögen auch real vorhanden ist und wie weit es ausreicht.
- klar zu trennen ist zwischen den ansprüchen der ex-partnerin und jenen der kinder. dies sind grunsätzlich verschiedene gläubiger, bei welchen zusätzlich zu beurteilen wäre, mit welcher lösung ihnen besser gedient ist. allenalls kann die mutter ausbezahlt werden, während die kinder weiterhin ihre monatlichen ansprüche behalten. dies erscheint oft sinnvoller, das die unterhaltsverpflichtung duchaus vom ausbildungsweg des kindes abhängen kann. andernfalls wäre zudem in einer solchen vereinbarung festzuhalten, wie die unterhaltsberechtigte person (kind) die rückzahlung leistet, falls es die ausbildung nicht beginnt oder abbricht.
- "kindergeld" in diesem sinne kann nicht in eine solche vereinbarung einfliessen, da es ein anspruch des kindes gegenüber einer ausgleichskasse ist.
- unterhalszahlungen für die kinder sowie weitergeleitete kinderzulagen oder ausbildungszulagen kannst du in keinem fall für die eigene altersvorsorge einsetzen. dies gehört den kinder für ihre täglichen bedürfnisse und allenfalls noch zum sparen. würdest du das geld für dich einsetzen, könnte dies sogar strafrechtliche konsequenzen haben.

usw. usw..

also.. such dir eine wirklich gute beratung bevor du sowas unterschreibst und denk daran: selbst wenn es schriftlich festgelegt ist, heisst das nicht, dass die jüngere nun regelmässig zum vater geht. dazu gehören zwei seiten... der vater und das kind... das in einem alter ist, in welchem auch eine gewisse mitsprache gegeben ist.