....wofür würdet ihr Euch entscheiden...

rursi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 85
folgende Situation

- ich lebe seid einem Jahr von meinem Mann getrennt und kriege Alimente und unterhalt für mich und meinen 2 kinder die noch bei mir wohnen
-ich arbeite 50%
-in 2 Jahren ist meine Grosse Tochter aus der lehre,da kriege ich nichts mehr von meinem Ex
- in 3 jahren kommt meine Kleine in die Lehre, das heisst, ich werde für sie mind. noch 6 jahren unterhalte kriegen

un meine Frage an Euch:
-Mein Mann jammert das er uns zu viel zahlen muss, und fragt mich ständig ob ich ihm nicht entgegen gehen könnte und mit weniger zufreiden sein könnte.
Ich überlege mir nun,ihmeine Gegenofferte zu machen,weiss aber nicht ob ich da eine falsche überlegung mache.

Nämlich,ich verzichte auf einen noch zu definierenden Betrag, dafür überlässt er mir mehr als die Hälfte des,während der Ehe erwirtschafteten, Kapitals.

Meine ueberlegung ist, ich werde in meiner Situation nicht in der Lage sein gross zu sparen, obwohl ich in 3 Jahren gezwungen bin 100% arbeiten zu gehen (Gesetzeswegen) somit sichere ich mir wenigstens das Kapital.
Muss dazu noch sagen,dass mir die neu zu berechnende Unterhaltzahlung plus meinen Lohn zum Leben genügen würden, aber eben, ohne grosse Sprünge und ohne sparen zu können.
Mein Mann lebt nicht im existensminimum, er hat nachdem er mir den monatlichen unterhalt überweist genug Geld um auch noch zu sparen.
Sehe ich da was falsch? Mache ich da ein ueberlgungsfehler?
ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
Das solltest Du unbedingt mit einem Steuerberater besprechen. Es könnte sein, dass Du steuerlich schlechter dastehst, wenn Du plötzlich über ein Vermögen verfügst (ich nehme an, Du bist unselbständig erwerbstätig, d. h. Deine steuerfreien Einzahlungen in die zweite Säule sind auf einen bestimmten Betrag pro Jahr begrenzt). Wie es mit Einkäufen in die Pensionskasse aussieht, soll Dir der Steuerberater oder der Versicherugnsberater ebenfalls aufzeigen.

Habt Ihr die Trennung vertraglich geregelt und ist eine solche Abänderung des Vertrags überhaupt zulässig?

Wie willst Du den Betrag berechnen, Aufzinsung bis zum Datum Deiner Pensionierung? Hast Du ein Programm dafür (ich finde das nämlich elend schwierig). Die Überlegung ist folgende: Der Kapitalbetrag samt Zinsen bis zu Deiner Pensionierung muss dem Monatsbetrag samt Zinsen bis zur Pensionierung entsprechen, auf den Du verzichtest. Ist überhaupt soviel Geld da? Wenn nein, kommst Du zu kurz, eventuell massiv.

Und wie gesagt, die steuerliche Situation ist dann noch gar nicht berücksichtigt...

Also: Lass Dich beraten!

cheers
obe
cedu
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 147
Hi rursi
Ich bin absoluter Laie in diesen Fragen, aber gehoert dir nicht schon jetzt
die Hälfte des,während der Ehe erwirtschafteten, Kapitals? (unabhaengng von den Unterhaltszahlungen)

Solange er nicht in finanzielle Schwierigkeiten ist/kommt und er wie du schreibst, hat er ja nach den Zahlungen noch genuegend Geld zur Verfuegung. wuerde ich nichts an den Betraegen aendern. Warum solltest du den Guertel enger schnallen, nur damit er noch mehr hat?

Was ist seine Begruendung?

es kommt wie es kommen muss
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Zu bedenken ist immer auch, dass es nicht primär DEIN Geld und DEIN Vertrag ist, sondern dass du als gesetzlicher Vertreter deiner Kinder IHRE Interessen vertrittst. Bei einem namhaften Verzicht auf deine (Ihre) Rechte kommt das praktisch einer Unterschlagung von anvertrautem Mündelgeldern gleich.

Die Auszahlung von Alimenten als Kapital muss daher rechnerisch aufgehen und das Geld muss Mündelsicher angelegt / bewirtschaftet werden. Wenn das genau so gemacht wird, bringt es ihm unter dem Strich auch keinen Vorteil ob das Kapital jetzt bei ihm oder bei dir ist. Dein Vorteil ist einzig, dass du mit der einmaligen Zahlung sicherer bist, dass das Geld auch wirklich bei dir ankommt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Lass Dich unbedingt beraten! Tu nichts vorschnelles und unüberlegtes, rückgängig kannst Du es nicht mehr machen.

An it harm none do what ye will
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Also wenn Du mit dem Geld zurecht kommst und er ja immer noch genug Geld hat weiss ich nicht was es zu jammern gibt, wieso Du etwas ändern solltest.
Lass Dich einfach nicht auf irgendeinen "Kuhhandel" ein.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Auf den Kinderunterhalt darfst du eigentlich gar nicht verzichten. Das könntest du höchstens bei den Frauenalimenten. Aber soviel ich verstanden habe, geht es nicht darum.
Cat
Dabei seit: 05.02.2008
Beiträge: 208
Vorausgesetzt ihr habt bei eurer Heirat keinen Ehevertrag aufgesetzt und unterschrieben, dann ist euer Güterstand der der Errungenschaftsbeteiligung (nach ZGB 181). Das würde bedeuten, dass bei Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschaftete Geld dir so oder so zusteht plus dein Eigengut (das Geld und die Vermögenswerte, welche du in die Ehe mit eingebracht hast). Geh nicht unüberlegt irgendeinen Handel ein.
Cat
Dabei seit: 05.02.2008
Beiträge: 208
Habe erst jetzt genau gelesen, dass die Idee von dir stammt. Und trotzdem nochmals da rund 95% der Ehen unter dem Stand der Errungenschaftsbeteiligung leben - gehe ich mal davon aus ihr auch - dann gehört dir dieses Geld bei Scheidung sowieso und hat nichts mit den Alimenten zu tun. Also kein Deal ohne vorherige Absicherung.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Für die, welche auf falschem Kurs sind, rursi hat ja geschrieben "mehr als die Hälfte", ihr ist also durchaus bewusst, dass die Hälfte sowieso ihr gehöhrt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)