Gesucht: Väter mit Vollzeitstelle

Moderatorin Hanna
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.05.2015
Beiträge: 0
Männer würden ja gerne Teilzeit arbeiten, heisst es immer…Wirklich? Die Statistik erzählt eine andere Geschichte: 87 Prozent der Väter sind Vollzeit erwerbstätig.

Für einen Beitrag in « wir eltern» suchen wir Papas, die aus Überzeugung die klassische Rollenteilung leben.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit kurzem Steckbrief an: manuela.vonahWe do not like spam..@.. so please: No spamming!azmedienWe do not like spam..... so please: No spamming!ch

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Hallo Frau von Ah

Greift diese "simple" Fragestellung nicht zu wenig weit?
Müsste man den Anteil Väter, die aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen gezwungen sind, 100% erwerbstätig zu sein, aus der Statistik ausscheiden oder gesondert ausweisen?

Gruss
Thomas


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Scheri
Dabei seit: 22.12.2014
Beiträge: 399
Hallo Thomas

und was würde passieren, wenn du nur noch 80% arbeiten würdest ? Hättest du dann für dich weniger Geld oder hätten dein Ex und Kinder schlussendlich weniger Geld ? Schreibt dir der Gerichtsbeschluss vor, dass du 100% arbeiten musst ?

Gruss,
Scheri
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
M/Ein Gerichtsbeschluss, oder Urteil, wie man es auch immer nennen will, beschliesst in aller Regel nicht, wieviele % man als Unterhaltspflichtiger arbeiten MUSS - ABER die Unterhaltszahlungen werden aufgrund des erzielbaren Einkommens (bei 100%) berechnet (Ausnahmen gibt es auch hier, dann nämlich, wenn die Betreuung aufgeteilt wird).

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Scheri
Dabei seit: 22.12.2014
Beiträge: 399
Ok, aber bleibt dir im Moment mehr als das Minimum ? Denn wärst du schon auf dem Minimum, dann könntest du auch 80% arbeiten und du hättest für dich immer noch gleichviel.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"Scheri" schrieb:

Ok, aber bleibt dir im Moment mehr als das Minimum ? Denn wärst du schon auf dem Minimum, dann könntest du auch 80% arbeiten und du hättest für dich immer noch gleichviel.


... dafür hätte mein Sohn weniger. Das kann ja auch nicht zielführend sein, oder.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Scheri
Dabei seit: 22.12.2014
Beiträge: 399
Wieso, auch er bekommt doch in jedem Fall das Minimum.

Aber ja, das heisst, du arbeitest aus eigener Entscheidung heraus zu 100%. Dann ist ja gut.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Scheri, es geht nicht um mich im Speziellen, sondern generell:

Was heisst hier Minimum für den Sohn?
Ich hab bisher noch keine Vereinbarung oder kein Urteil gelesen, wo ein Minimum festgelegt wurde.
In der Regel wird ein fixer Betrag festgelegt, der sich je nach Alter und Teuerung ändern kann.

Hypothetisch: wenn beide Minima den Verdienst bei einer Teilzeitstelle übersteigen, wird zuerst beim Unterhalt gekürzt und nicht beim Existenzminimum des Pflichtigen.
Also ist der Verlierer der Unterhaltsempfänger ..



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Scheri
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Beiträge: 399
ok