GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@malaga: Vor knapp 9 Jahren machte ich nochmals eine Ausbidung, damit ich eben gut neben den Kindern arbeiten kann. Da ich zu der Zeit nicht berufstätig war, konnte ich diese nicht abziehen.
Jemand, der 20'000 pro Monat verdient, eine Weiterbildung von 2'000.-- macht, kann die abziehen, ich konnte es nicht.
Oder: unser jügster Sohn muss eine Sonderschule besuchen, wo er auch zu Mittag isst. Dafür erhalten wir eine Rechnung fürs Essen und Betreuung. Dies Kosten kann nicht von den Steuern abgezogen werden, mit der Begründung, zu Hause würde er ja auch essen.
Jemand, der 20'000 pro Monat verdient, eine Weiterbildung von 2'000.-- macht, kann die abziehen, ich konnte es nicht.
Oder: unser jügster Sohn muss eine Sonderschule besuchen, wo er auch zu Mittag isst. Dafür erhalten wir eine Rechnung fürs Essen und Betreuung. Dies Kosten kann nicht von den Steuern abgezogen werden, mit der Begründung, zu Hause würde er ja auch essen.