Ich brauche Hilfe, bevor was passiert zum 2ten

sixtie
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.12.2012
Beiträge: 6
"goodie" schrieb:

Ich verstehe deine Sorgen auch, aber ihr seid doch deswegen schon in guten Händen bei den div. Organisationen. Was können wir denn hierbei noch helfen? Offensichtlich geht es hier gar nicht um das Papi - Problem sondern etwas ganz anderes.

Na ja,es ist schon so, dass einige Organisationen mal zur Stelle sind. Doch Du weisst sicher auch, je mehr, je besser. Darum versuche ich es eben überall
...Miss Maple...
Dabei seit: 16.07.2012
Beiträge: 208
lies in deinem anderen thema was ich zu der papi geschichte geschrieben habe. ich wiederhole mich nicht nochmal. ich glaube, es nützt sowieso gar nichts, ihr habt eure meinung und bleibt wohl dabei! denkt doch bitte an das kind!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
hat der anwalt es schon mit einer klage nach art. 28b zgb versucht?

schutz der persönlichkeit:

b. Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen

1 Zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen kann die klagende Person dem Gericht beantragen, der verletzenden Person insbesondere zu verbieten:
1.sich ihr anzunähern oder sich in einem bestimmten Umkreis ihrer Wohnung aufzuhalten;
2.sich an bestimmten Orten, namentlich bestimmten Strassen, Plätzen oder Quartieren, aufzuhalten;
3.mit ihr Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg, oder sie in anderer Weise zu belästigen.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@sixtie


Deine Tochter soll sich an die Opferberatungsstelle in ihrer Region wenden. Je nach Vorgefallenem können Rayonverbote installiert werden.

Person, die sich in diesem Bereich bestens auskennt, einsetzt und weiterhilft:
http://www.mmizuerich.ch/mmi/geschichte/dr_-phil_-heinrich-nufer.html

evtl. auch spannend/hilfreich:
http://vev.ch/lit/nufer.htm
kinderanwaltschaft.ch


Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
"sixtie" schrieb:

Wir wollten nach den Besuchen mit der kleinen mal zum Psychologen, damit er die Reaktionen deuten kann. Seine Antwort: keine psychologische Gutachten an Kindern unter 5 Jahren.


Genau da liegt wahrscheinlich euer Hauptproblem. Um juristisch etwas zu bewegen, müssen Beweise auf den Tisch, was hier ziemlich sicher nur über ein psychologisches Gutachten geht.
Was ein Psychologe sag ist noch lange nicht Gesetz und erst recht nicht die Meinung aller Berufskollegen. Ihr habt euch da zu schnell abspiessen lassen, ich würde daher an dem Punkt nicht locker lassen und weiter nach einem Gutachter suchen, der die Kompetenz besitzt auch ein Gutachten für unter 5 Jährige zu erstellen.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
taraxum, das problem ist wahrscheinlich, dass das kind nicht selber opfer war.

denn die persönlichkeit des kindes beginnt erst mit der geburt. deshalb kann die opferhilfe wohl nicht intervenieren.

hingegen kann ein richter aufgrund desselben gesetzesartikels ein raionverbot aussprechen, weil drohungen bezüglich entführung ausgesprochen wurden und ev. die gefährdung des kindes gegeben ist.

daher sind die adressen insbesondere der psychiater sehr interessant! werde ich mir merken icon_smile.gif

lg gaby
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@Pippilangstrumpf

Vom Opferschutz können z.T. auch Angehörige profitieren. Eine Anfrage und Beratung lohnt sich alleweil.

H.Nufer ist absolut top!

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 12.12.2012 um 12:11.]

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Das Problem bei diesem Fall ist wohl schwer zu lösen. Es kollidieren der Opferschutz und die Ermöglichung einer Familienbindung vom Vater zum Kind. Der Vater war gewalttätig gegenüber der Mutter weil er unbedingt das Kind haben will, was für seinen Kulturkreis vollkommen richtig scheint (nur bei uns gehört das Kind eher der Mutter...). Die Drohungen wegen entführen sind vielleicht schon eine Weile her, so dass im Moment von den Behörden kein Rayonverbot oder was immer ausgesprochen wird. Das Schweizer Recht ermöglicht nun diesen Kontakt zwischen Vater und Kind, der natürlich äusserst schwierig ist, weil die Familie der Mutter der Ansicht ist, dass er das Kind vielleicht entführen will. Und diese Gefahr ist sicher da.
Trotzdem sollte diese Familie sich überlegen, wie sie die verfahrene Lage für das Kind so gut wie möglich gestaltet. Vielleicht ein bisschen Verständnis für den Vater aufbringen, ihn nicht verteufeln. Und klar, nur begleitete Besuche zulassen. Aber trotzdem sein Recht auf diesen Kontakt auch anerkennen. Andernfalls bleibt nur, abzutauchen, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen und eine neue Existenz aufzubauen. Denn der Gang an die Medien war vielleicht nicht so klug.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
kaye, das problem ist, dass die behörden ja davon ausgehen, dass eine begleitung des besuchsrecht nicht mehr nötig ist, dass der vater das kind alleine betreuen kann.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
pippi, ich bin nicht sicher, oben steht nur, dass der Vater dies "verlangt", nicht, dass er es darf. Ist denn das "erweitere Umgangsrecht" ohne Begleitung? Es wäre doch auch möglich, dass jemand mit in seine Wohnung kommt, oder?
Aber da wäre für mich halt die Grenze: ein so freundlicher Umgang wie möglich, aber mit der Sicherheit, dass jemand aufpasst.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 12.12.2012 um 20:37.]