Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
Was die rechtliche Seite in dem Ganzen hier angeht, weiss ich zuwenig Bescheid.
Aber in der Schweiz gilt doch auch "das Kindswohl" und die Pflicht "auf Anhörung.
Je nach Alter des Kindes ist dies nicht so einfach.
ABER, man könnte das Kind psychologisch abklären lassen, damit man sieht, wie es dem Kind in der Situation geht. Dies ist dann ein Fachbericht von neutralen Personen.
Das die Mutter und auch du als Grossvater nur das Schlimmste sehen und befürchten und daher jede Bewegung der Tochter/Enkelin als eine Folge des Besuchs auslegen, ist mir schon verständlich.
Wer viel erlebt hat, ist gebrannt und misstrauisch.
Ich persönlich wär wohl auch nicht allzu grosszügig mit meinem Wohlwollen. Aber eben, ich hab so eine Geschichte mit einem Tunesier bei einer Kollegin sehen können. Ist schon nicht ganz ohne.
ABER, ich will hier auch nicht alle Tunesier über den gleichen Kamm scheren. Bitte nicht falsch verstehen.
Also, ich kann euch verstehen. Aber ich würde hier auch auf der Behördenebene bleiben, aber jeden Weg gehen der zur Verfügung steht.
Übrigens, wenn es eine neue Besuchsform gibt, müsste das doch zuerst vor Gericht? Das Urteil, sollte es zugunsten des Vaters ausfallen, kann man ja wiederum anfechten.
Zum Besuchsrecht: Es gibt Institutionen, die eine Besuchsmöglichkeit anbieten. Der Elternteil kann alleine sein mit dem Kind, aber an einem neutralen Ort wo Betreuer Vorort sind. Dies wär sicher Wert mal anzuschauen. So käme man dem Wunsch des Vaters nach "alleine mit der Tochter" nach, das Ganze wäre aber dennoch nicht unkontrolliert.
Aber in der Schweiz gilt doch auch "das Kindswohl" und die Pflicht "auf Anhörung.
Je nach Alter des Kindes ist dies nicht so einfach.
ABER, man könnte das Kind psychologisch abklären lassen, damit man sieht, wie es dem Kind in der Situation geht. Dies ist dann ein Fachbericht von neutralen Personen.
Das die Mutter und auch du als Grossvater nur das Schlimmste sehen und befürchten und daher jede Bewegung der Tochter/Enkelin als eine Folge des Besuchs auslegen, ist mir schon verständlich.
Wer viel erlebt hat, ist gebrannt und misstrauisch.
Ich persönlich wär wohl auch nicht allzu grosszügig mit meinem Wohlwollen. Aber eben, ich hab so eine Geschichte mit einem Tunesier bei einer Kollegin sehen können. Ist schon nicht ganz ohne.
ABER, ich will hier auch nicht alle Tunesier über den gleichen Kamm scheren. Bitte nicht falsch verstehen.
Also, ich kann euch verstehen. Aber ich würde hier auch auf der Behördenebene bleiben, aber jeden Weg gehen der zur Verfügung steht.
Übrigens, wenn es eine neue Besuchsform gibt, müsste das doch zuerst vor Gericht? Das Urteil, sollte es zugunsten des Vaters ausfallen, kann man ja wiederum anfechten.
Zum Besuchsrecht: Es gibt Institutionen, die eine Besuchsmöglichkeit anbieten. Der Elternteil kann alleine sein mit dem Kind, aber an einem neutralen Ort wo Betreuer Vorort sind. Dies wär sicher Wert mal anzuschauen. So käme man dem Wunsch des Vaters nach "alleine mit der Tochter" nach, das Ganze wäre aber dennoch nicht unkontrolliert.
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♥ Lache - und die Welt lacht mit dir ♥
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