sixtie
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.12.2012
Beiträge: 6
Das Ganze ist viel verworrener. Ich dachte eigentlich, dass es dem Erzeuger verleidet, wenn er sieht, dass das Kind gar nichts von ihm will. Das wäre eine einfache Lösung.
Zum ganzen Fall: (wer am letzten Freitag Abend TeleZüri oder TeleM1 gesehen hat, kennt das meiste)
Meine Tochter hat ein Kind mit einem tunesischen Mann gezeugt.
Sie war damals mit diesem Mann zusammen und der Meinung, dass da eine grosse Liebe besteht. Jedoch schon nach einiger Zeit bemerkte sie, dass dem wohl nicht so ist. Sie hat ihn in der Folge verlassen. Da erst bemerkte sie, dass sie von ihm schwanger ist. Leider befolgte sie unseren Rat, ihm nichts zu sagen, nicht.
Er war natürlich absolut nicht erbaut darüber und es begann mit Drohungen, Beschimpfungen und Gewaltausbrüchen. Auch vergewaltigte er meine Tochter, als diese bei einem klärenden Gespräch bei ihm war. Er hat sie in den Bauch geschlagen in der Absicht, dass er dabei das Kind töten könne.
Es folgten weitere Drohungen gegen meine Tochter, aber auch gegen eine gute Bekannte . Diese Bekannte fungierte als Zeugin wegen der Gewaltausbrüche etc.
Es gab vom Tunesier auch Aussagen wie:
Dieses Kind wird von meiner Mutter erzogen in Tunesien
oder
Es eilt nicht, ich kann das Kind auch noch nach Tunesien bringen, wenn es 10 Jahre alt ist,
Er wurde von Bezirksgericht wegen Vergewaltigung , mehrfache Drohung und mehrfache Tätlichkeiten zu 24 Monaten Haft verurteilt, wovon 12 Monate unbedingt.
Er zog das Urteil weiter an das Obergericht. Dieses kam zum gleichen Schluss, wandelte aber das Ganze in 24 Monate bedingt in bedingt um.
Nun geht es um das Besuchsrecht. Er konnte seine „Tochter“ in der Vergangenheit jeweils periodisch sehen, im Beisein der Amtsvormundschaft sowie des Beistandes. Nun verlangt er, dass er seine Tochter alleine sehen kann.
Auch möchte er das Umgangsrecht ausweiten, sein Ziel sei es, seine Tochter auch zu sich nach Haus zu nehmen und sie auch in die tunesische Kultur zu integrieren.
Die Beauftragte der Vormundschaft Bremgarten, befürwortet das, sie sieht absolut keine Gefährdung des Kindes, da der Vater sich ja rührend um das Kind kümmere.
Es ist ihr gleichgültig, wie das Kind dabei reagiert. Meine Tochter hat ihr schon etliche male mitgeteilt, dass ihre Tochter C. nach den Besuchen jeweils lange Zeit verstört sei, ja auch längere Zeit weine und Angst habe.
Das kümmert jedoch das Amt nicht. Auch die Gemeinde Jonen befürwortet den erweiterten Umgang, stützt sich dabei jedoch nur auf die Aussage der Vormundschaftsbehörde Bremgarten, also ein Entscheid ohne besseres Wissen.
Dern Anwalt meiner Tochter versteht die Welt nicht mehr. So vieles ist passiert und trotzdem wird von Behördenseite so getan, als ob alles in schönster Ordnung sei.
Ja muss denn wirklich zuerst etwas passieren, bevor die Behörden richtig entscheiden? Doch wenn etwas passiert ist es dann oftmals zu spät und so weit möchte ich es nicht kommen lassen.
Zum ganzen Fall: (wer am letzten Freitag Abend TeleZüri oder TeleM1 gesehen hat, kennt das meiste)
Meine Tochter hat ein Kind mit einem tunesischen Mann gezeugt.
Sie war damals mit diesem Mann zusammen und der Meinung, dass da eine grosse Liebe besteht. Jedoch schon nach einiger Zeit bemerkte sie, dass dem wohl nicht so ist. Sie hat ihn in der Folge verlassen. Da erst bemerkte sie, dass sie von ihm schwanger ist. Leider befolgte sie unseren Rat, ihm nichts zu sagen, nicht.
Er war natürlich absolut nicht erbaut darüber und es begann mit Drohungen, Beschimpfungen und Gewaltausbrüchen. Auch vergewaltigte er meine Tochter, als diese bei einem klärenden Gespräch bei ihm war. Er hat sie in den Bauch geschlagen in der Absicht, dass er dabei das Kind töten könne.
Es folgten weitere Drohungen gegen meine Tochter, aber auch gegen eine gute Bekannte . Diese Bekannte fungierte als Zeugin wegen der Gewaltausbrüche etc.
Es gab vom Tunesier auch Aussagen wie:
Dieses Kind wird von meiner Mutter erzogen in Tunesien
oder
Es eilt nicht, ich kann das Kind auch noch nach Tunesien bringen, wenn es 10 Jahre alt ist,
Er wurde von Bezirksgericht wegen Vergewaltigung , mehrfache Drohung und mehrfache Tätlichkeiten zu 24 Monaten Haft verurteilt, wovon 12 Monate unbedingt.
Er zog das Urteil weiter an das Obergericht. Dieses kam zum gleichen Schluss, wandelte aber das Ganze in 24 Monate bedingt in bedingt um.
Nun geht es um das Besuchsrecht. Er konnte seine „Tochter“ in der Vergangenheit jeweils periodisch sehen, im Beisein der Amtsvormundschaft sowie des Beistandes. Nun verlangt er, dass er seine Tochter alleine sehen kann.
Auch möchte er das Umgangsrecht ausweiten, sein Ziel sei es, seine Tochter auch zu sich nach Haus zu nehmen und sie auch in die tunesische Kultur zu integrieren.
Die Beauftragte der Vormundschaft Bremgarten, befürwortet das, sie sieht absolut keine Gefährdung des Kindes, da der Vater sich ja rührend um das Kind kümmere.
Es ist ihr gleichgültig, wie das Kind dabei reagiert. Meine Tochter hat ihr schon etliche male mitgeteilt, dass ihre Tochter C. nach den Besuchen jeweils lange Zeit verstört sei, ja auch längere Zeit weine und Angst habe.
Das kümmert jedoch das Amt nicht. Auch die Gemeinde Jonen befürwortet den erweiterten Umgang, stützt sich dabei jedoch nur auf die Aussage der Vormundschaftsbehörde Bremgarten, also ein Entscheid ohne besseres Wissen.
Dern Anwalt meiner Tochter versteht die Welt nicht mehr. So vieles ist passiert und trotzdem wird von Behördenseite so getan, als ob alles in schönster Ordnung sei.
Ja muss denn wirklich zuerst etwas passieren, bevor die Behörden richtig entscheiden? Doch wenn etwas passiert ist es dann oftmals zu spät und so weit möchte ich es nicht kommen lassen.