Mutterschutz 1 Jahr?

Julchen761
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.01.2014
Beiträge: 9
Hallo zusammen. Mein kleiner ist jetzt 4,5 Monate alt. Ab nächste Woche geht die Arbeit wieder los und der kleine geht in die Krippe.
Seelisch bin ich noch gar nicht darauf eingestellt den kleinen abzugeben. Jetzt habe ich mehrmals gehört, dass man seit dem 01.01.14 den Mutterschutz auf 1 Jahr verlängern kann. Leider finde ich hierzu bis jetzt keine Informationen im Internet. Im Kanton Zürich gibt es das wohl schon länger. Jetzt neu soll es wohl in der ganzen Schweiz so sein.
Ist das wirklich so? Kennt ihr Stellen an die ich mich zu diesem Thema wenden kann? Oder habt ihr Seiten auf denen ich mich informieren kann?

Ich danke euch von ganzem Herzen.

Liebe Grüsse
Julchen761
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Hast du denn mit deinem Arbeitgeber gesprochen? Das wäre für mich der erste Schritt. Dass der Mutterschutz 1 Jahr ist, habe ich noch nie gehört.
Im Netz habe ich das gefunden, was mir bekannt war.
http://www.familienleben.ch/23-beruf/1936_2-mutterschutz-in-der-schweiz/mutterschutz-ihre-rechte-nach-der-geburt

Ich würde wirklich erst mit dem Arbeitgeber sprechen. Anderseits dünkt es mich jetzt recht spät zu sagen, dass du jetzt doch noch nicht arbeiten möchtest.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Also in der Schweiz gibt es keinen bezahlten Mutterschutz ein Jahr lang. Ein generelles Arbeitsverbot für Mütter besteht 8 Wochen nach der Geburt. Wenn eine will, darf sie ein Arbeitgeber danach wieder beschäftigen. Bezahlt ist der Mutterschaftsurlaub 14 Wochen.
Wenn du noch nicht bereit bist, wieder zu arbeiten, sprich mit deinem Arbeitgeber. Allenfalls kannst du den gesamten Ferienanspruch direkt an den Mutterschaftsurlaub anhängen. Und frag, ob du noch eine Zeit unbezahlten Urlaub nehmen kannst.
Bei mir war das schon vor vielen Jahren so möglich. Und da hat es noch keinen gesetzlich verankerten Mutterschaftsurlaub gegeben.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Und hier noch zum nachlesen: http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00035/00036/01563/index.html?lang=de

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Was man auf 1 Jahr verlängern kann, ist, dass die stillende Mutter bis zu einem Jahr nach der Niederkunft nicht zur Arbeit gezwungen werden kann. Sie kann also nach dem Mutterschaftsurlaub und allfälligen Ferien usw. der Arbeit fern bleiben, ohne dass sie zur Wiederaufnahme gewungen werden darf. Allerdings a) unbezahlt und b) kündbar.

Vielleicht hast Du das damit gemeint oder verwechselt oder was auch immer icon_wink.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
@fisi: das stimmt nicht. Lies hier aus meinem angegebenen Link:

"19 Da ich sechs Monate nach der Niederkunft immer noch stille, bin ich
zuhause geblieben, wie es mir zusteht. Aus diesem Grund hat mir der Ar-
beitgeber gekündigt. Ist dies gerechtfertigt? Art. 9 GlG; Art. 336b OR (s. S. 27,
Bst. b)
Nein. Falls diese Kündigung ausgesprochen wurde, weil Sie stillen, handelt
es sich um eine missbräuchliche Kündigung. Falls Sie diese anfechten
wollen,
müssen Sie sich schriftlich gegen die Kündigung wehren,
und zwar
spätestens bis Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn Sie sich mit ihrem Arbeitgeber
nicht einigen können, um den Arbeitsvertrag
aufrechtzuerhalten,
haben Sie eine Frist von 180 Tagen, um die Sache vor Gericht zu bringen
und eine Entschädigung zu verlangen, die bis zu 6 Monatslöhnen
betragen
kann.

[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 08.01.2014 um 15:19.]

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
mein Einspruch bezieht sich auf das "kündbar" während der Stillzeit.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ok, sehe was Du meinst und ich präzisiere:

Stillen ist kein statthafter Kündigungsgrund, davor ist die Arbeitnehmerin geschützt.
Wird jedoch aus wirtschaftlichen (oder anderen) Gründen gekündigt, besteht kein Kündigungsschutz.

Ergänzend:

http://www.ebg.admin.ch/faq/00145/index.html?lang=de#sprungmarke0_63

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 08.01.2014 um 15:48.]

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Julchen761
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.01.2014
Beiträge: 9
Danke euch für eure Antworten. Ich stille im Moment auch noch. Aber ich denke aus diesem Grund zu Hause zu bleiben, da macht man sich nicht gerade Beliebt beim Arbeitgeber. Ich habe schon vor der Geburt mit meinem Arbeitgeber gesprochen und nach unbezahltem Urlaub gefragt. Diesen haben sie mir leider nicht genehmigt. Das ich jetzt aber nicht wieder mit Spass an der Freude zur Arbeit gehe, und es mehr eine Belastung für mich ist... ich weiss auch nicht ob dass die Lösung ist. Ich arbeite in der Altenpflege und wie man weiss herrscht dort ein ,,Dauerpersonalmangel,, . Verständlich von Seiten des Arbeitgebers, aber ich denke motivierte Arbeitnehmer sind die besseren Arbeitnehmer. Wie es aussieht gibt es wohl keine Möglichkeit mich noch nicht von dem kleinen trennen zu müssen icon_frown.gif
Danke für eure Hilfe.

Liebe Grüsse
carola
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 643
musst du denn unbedingt arbeiten? wenn in der altenpflege ja dauerpersonalmangel herscht, dann dürfte es ja nicht so schwer sein, in dem bereich eine neue stelle zu finden, oder? wäre es denn keine möglichkeit für dich, den job zu kündigen und einen neuen zu suchen, wenn du wieder arbeiten willst? wenn du unbezahlten urlaub nimmst, dann verdienst du ja auch nichts in der zeit.