Babs
Dabei seit: 16.11.2007
Beiträge: 265
Das bfu sagt folgendes:
"Kinder unter 6 Jahren sollen wegen mangelnder motorischer Fähigkeiten nicht zum Trampolinspringen zugelassen werden."
Ausserdem zum Nachlesen:
http://www.bfu.ch/PDFLib/1462_105.pdf
"Kinder unter 6 Jahren sollen wegen mangelnder motorischer Fähigkeiten nicht zum Trampolinspringen zugelassen werden."
Ausserdem zum Nachlesen:
http://www.bfu.ch/PDFLib/1462_105.pdf
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.