An Eltern mit ADHS- oder Asperger-Kindern. Frage bezüglich IV.

milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Wir haben heute den Bescheid des IV-Antrages (ADHS und Asperger) unserers Sohnes (9 Jahre9 bekommen. Der Entscheid überrascht micht nicht (neg.), jedoch hat mich die Begründung doch kurz zum lachen gebracht. Zwar erfülle er alle Kriterien: Störung der Affektivität, Kontaktfähigkeit, Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationsfähigkeit, etc. Die Symptome müssen bei einer normaler Intelligenz auftreten.
Die Störungen werden seit seinem 5. Lebensjahr behandelt, der Antrag wurde vor seinem 9. Geburtstag gestellt.

Nun die Begründung: bei einem IQ von 150 sind die Voraussetzung einer Anerkennung nicht gegeben. Die Normvariante habe einen IQ-Bereich von 85 bis 114.
Dabei geht es doch darum, dass der IQ nicht zu tief sein darf, da sonst die Symptome im Rahmen einer Entwicklungsstörung auftreten können und nicht auf Grund eines ADHS oder Asperger-Syndrom.
Gerade Asperger haben doch oft einen überdurchschnittlichen IQ! Ausserdem kann Hochbegabung gleichzeitig mit einer der zwei Störung auftreten!

Hat jemand von euch diese Begründung auch bekommen? Es werden wohl kaum alle Kinder in dem angegebenen Range liegen. Kennt jemand unter Umständen Bundesgerichtsurteile diesbezüglich?

Vielen Dank.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
habe Dir eine PN geschickt. Ich finde das eine lächerliche Begründung und würde mich auf jeden Fall wehren.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich kenne mich zuwenig mit ADHS/Asperger aus.
Bestimmt bist Du bei einem (guten) Arzt in Behandlung, der auch den Antrag (mit) gestellt hat? Kannst Du Dich an ihn wenden, damit Ihr Einspruch erheben könnt? Gibt es eine Beratungsstelle, die Euch helfen könnten?

Wir haben auch sehr lange gebraucht, bis die IV die Therapien unseres Sohnes bezahlt haben.

Wünsche Euch viel Glück und gib nicht auf!
milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Kaye, ich habe leider keine pn bekommen. Das wäre doch "Nachrichten", linke Leiste, oder? Seit das Forum neu ist kenne ich mich nicht mehr aus...
milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Habe es doch noch kapiert mit den nachrichtenicon_smile.gif
milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
gabriela, den antrag haben wir selber gestellt. Ich wurde sowohl vom kinderarzt als auch vom therapeuten unseres sohnes gewarnt, dass der iv alle mittel recht sind, um nicht bezahlen zu müssen. Dass sie jedoch solch unsinnigen interpretationen als erklärung angeben, das hätte ich nicht erwartet. Naja, ich lasse nun von einem anwalt unsere chancen eines rekurses prüfen.
Wunder nimmt es mich trotzdem, ob andere mit der selben begründung abgelehnt wurden. Es gibt doch bestimmt viele kinder mit einem iq über 114, die trotzdem leistungen von der iv zugesprochen bekommen haben.
Malaga1
Dabei seit: 01.12.2007
Beiträge: 521
Ist jetzt zwar off topic, aber seit ich weiss, dass das Down-Syndrom nicht IV- anerkannt ist, wundert mich gar nichts mehr. Für jede Therapie muss man bei der Krankenkasse oder dem Kanton kämpfen und eine IV-Rente erhalten diese Menschen auch nicht.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Malaga1: Intressant! Weiss nur, dass Kinder, welche ein körperliches Gebrechen haben, erst eine Schule für körperbehinderte Kinder besuchten, aufgrund zu niedrigem IQ in die HPS wechseln, danach kaum bis gar keine Therapie bezahlt, was bis anhin über die Schule lief und auch finanziert wurde.

Anderseits kenne ich einen Jungen, der besucht eben diese HPS. Er kann den Schulweg sogar alleine mit den öV bestreiten. Er hat jedoch einen Ausweis, dass er quasi behindert ist. Wenn nun eine erwachsene Person mit ihm mit den öV unterwegs ist, bezahlt sie den Fahrpreis, das Kind nicht, da die Erwachsene als Begleitperson gilt. Für mich absolut unlogisch. Den Schulweg kann er alleine bewältigen, also braucht er auch sonst keine Begleitperson.

Anders sieht es aus mit Kindern im Rollstuhl. Die können (noch) nicht selber in den Zug und brauchen eine Begleitperson.
milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Malaga, dies habe ich bei meinen Recherchen auch gesehen. Das Leiden muss behandelbar sein, damit es von der IV übernommen ist, ein Down Syndrom ist nicht behandelbar.....

Wir sind auf ein Kreisschreiben der IV aus dem Jahre 2011 gestossen, wo sie die normale Intelligenz definieren, als einen IQ über 70. Eine obere Grenze wird nicht angegeben, da dies auch keine Relevanz hat.

Wir werden nun Einsprache gegen den Entscheid einlegen.
Uebrigens, auf das Asperger Syndrom sind sie mit keinem Wort eingegangen. Dies wäre nämlich meines Wissens nicht Intelligenz-abhängig.

Wäre froh um Erfahrungsberichte.
deb1
Dabei seit: 23.06.2007
Beiträge: 207
Wir haben zwei Kinder mit AD(H)S. Beide wurden von der IV abgelehnt obwohl die Kriterien eigentlich klar waren. Einer auch mit dem IQ129. Ich habs nicht mehr wörtlich im Kopf aber mir ist, dass es auch etwa so getönt hat wie bei euch.( Ist schon etwa 76 Jahre her ) . Der zweite ist ohne klare Begründung abgelehnt worden, da bin ich mir noch heute reuig, dass wir damals nicht weitergezogen haben. Da alle inzwischen involvierten Aerzte und Therapeuten immer wieder fragen und warum zahlt die IV nicht, da es für sie eindeutig klar wäre. So gibt es immer ein Hick Hack wer was bezahlt.
Der dritte hat einen atypischen Autismus. Die Aerztin sagte uns wir sollen den Antrag erst machen wenn er eine gezielte Therapie bekommen soll, sonst hätten wir sowieso keine Chancen.