An Eltern mit ADHS- oder Asperger-Kindern. Frage bezüglich IV.

milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Hallo deb
Herzlichen Dank für deinen Erfahrungsbericht.
Mich dünkt der obere Wert der "normalen Intelligenz" sehr tief. Es gibt doch viele Kinder, die einen höheren IQ als 114 haben. Ausserdem macht ja eine Obergrenze diesbezüglich keinen Sinn, eine Untergrenze jedoch sehr wohl.
Mir ist wichtig zu erfahren, ob ein überdurchschnittlicher IQ eine Standard-Ausrede der IV ist, oder ob es sich um eine Willkür unseres Sachbearbeiters handelt.
Das Asperger Syndrom wurde einfach ignoriert, es wurde im Bescheid kein Wort darüber verloren.
Unser Sohn hat übrigens schon gezielte Therapien seit seinem 5. Lebensjahr. Bis auf die ersten paar Monate wurde bisher alles von uns bezahlt, knapp 1000.- pro Monat und dies seit bald 4 Jahren.

*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"milli" schrieb:

Unser Sohn hat übrigens schon gezielte Therapien seit seinem 5. Lebensjahr. Bis auf die ersten paar Monate wurde bisher alles von uns bezahlt, knapp 1000.- pro Monat und dies seit bald 4 Jahren.


was ihr habt die Therapien selber bezahlt und die Krankenkasse?
milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Wenn ich mich recht erinnere, hat die Krankenkasse (Zusatzversicherung) ungefähr die ersten 9 Monaten einen Beitrag gezahlt, da es sich nicht um eine delegierte Psychotherapie handelt (d.h. der Therapeut arbeitet nicht mit einem Arzt zusammen). Der Beitrag war nicht allzuhoch, verglichen mit dem Stundenansatz.
Ich habe mich damals bei elpos und beim Kinderarzt erkundigt, wer der beste Kindertherapeut auf diesem Gebiet ist. Beide haben mir diesen Namen genannt. Der Mann ist jeden Franken wert, und hat unser vollstes Vertrauen. Und, unser Sohn mag ihn sehr und geht gerne hin, was bei ihm alles andere als selbstverständlich ist.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
warum habt ihr denn den antrag selber gestellt und nicht der kinderarzt?

mein sohn, ads mit hypotaktivität und einen iq von 125, wurde problemlos von der iv angenommen. bezahlen musste die iv dann nicht mehr viel, einige monate phsychomotorik und ein concerta-versuch (einen früheren ritalin-versuch lief über die kk). den antrag hat die kinderärztin gemacht die auch alle abklärungen und späteren zwischentests gemacht hat.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Uns wurde auch gesagt, dass der Antrag - wenn überhaupt - angenommen wird, wenn ihn eine Fachperson stellt. Beim 1.mal mussten wir extra deswegen ins Kinderspital. Wie wir später herausgefunden hatten, wurde damals gar nie ein Antrag gestellt, sondern uns nur vertröstet.

Auch der 2.Antrag stellte die Ärztin im Spital. Somit verstehe ich nicht ganz, wie so ein Antrag "nur" von den Eltern gestellt werden kann. Dachte immer, es brauche Abklärungen von Ärzten/Fachpersonen.
milli
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Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Die Abklärungen wurden ja auch von ausgewiesenen Fachstellen durchgeführt. Ich bekomme jeweils die Berichte, die Kopien wurden eingereicht. Vielleicht ist es kantonal verschieden, keine Ahnung warum ich gebeten wurde, den Antrag einzureichen. Ausserdem bin ich auch Aerztin und muss öfters Anträge einreichen, denke aber nicht, dass dies einen Unterschied macht.
deb1
Dabei seit: 23.06.2007
Beiträge: 207
Es ist richtig, dass er Antrag von den Eltern gestellt werden muss.
( zumindest im Kanton Bern) Ich arbeite selber in einer Praxis und habe oft mit der IV zu tun, allerdings nicht wegen ADHS...Die Eltern müssen den Antrag als erstes ausfüllen, die IV schickt dann einen Fragebogen an den Facharzt ( Kinderarzt reicht nur wenn er die Zusatzausbildung hat) welcher dann einen ausführlichen Bericht verfassen muss. Danach entscheidet die IV. Der Arzt kann nur von sich aus als erstes einen Antrag machen, wenn der Patient wegen einem andern Leiden schon bei der IV bekannt ist.
milli
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Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Deb, bei uns lief es sehr ähnlich ab. Ich bekam den Antrag zugschickt. Da ich von Berufs wegen öfters damit zu tun habe (ebenfalls nicht wegen ADHS), war dies für mich nichts aussergewöhnliches oder was, das mir Mühe bereiten würde. Der Therapeut wurde anschliessend von der IV aufgefordert, einen ausführlichen Bericht zu verfassen.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Ich verstehe nicht, was der IQ damit zu tun haben soll. IQ-Werte sind kein Kriterium für die Diagnosestellung beim Asperger-Autismus, dh. allenfalls werden sie miteinbezogen bei der Differentialdiagnose zwischen Asperger- oder frühkindlichem Autismus (da hohe Werte eher für Asperger als frühkindlichen Autismus sprechen, sind aber nicht ausschlaggebende Kriterien). Also dürfen sie auch kein Kriterium für die IV sein bei der Frage ob die Diagnose Asperger-Autismus ausreichend gesichert ist.
Zwei meiner Söhne sind seit Jahren mit der Diagnose Asperger Autismus bei der IV anerkannt trotz ebenfalls hoher IQ-Werte.
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Unser älterer Sohn wurde von der IV anerkannt, trotz IQ von 150. Wir haben den Antrag aber nicht selber gestellt. Das lief über unseren Kinderarzt bzw. das Inselspital, wo die Abklärungen gemacht worden sind.

Also ich finde die Begründung merkwürdig.