Ich pflichte @Magdalena bei. Uns hat sogar der KiA ans Kinderspital überwiesen, mit der Begründung, wenn er einen Antrag an die IV stelle, so werde dies fast sicher abgelehnt. Die Chancen, dass es angenommen wird, wenn es von einer ärztlichen Person vom Kinderspital eingereicht wird, sei viel höher.
Leider hat die damals behandelnde Ärztin schon im voraus gesagt, dass dies wahrscheinlich abgelehnt würde, die IV wäre eh schon überlastet. Wir als Eltern mussten nicht mal etwas ausfüllen oder unterschreiben. Wir erfuhren später nur von der Ärztin, der Antrag wäre abgelehnt worden.
Nach mehreren Jahren Finanzierung durch die KK, fragte ich in der Schule erneut nach, wieso dies die IV nicht zahle. Kurz darauf mussten wir erneut zu einer Abklärung ins Kts.Spital. Intressanterweise hatten wir eine andere, kompetente Ärztin. In ihren Unterlagen fand sie keine Kopie eines Antrags an die IV. Sie meinte jedoch, dieses "Gebrechen" wäre ja nicht plötzlich aufgetaucht, sondern auf ein Geburtsgebrechen zurückzuführen. Wir hätten gute Chancen auf eine IV Finanzierung. Tatsächlich erhielten wir später den Bescheid, dass die IV die Ergotherapie, rückwirkend, ein Jahr lang übernimmt.
Somit kommts wirklich auf den Arzt drauf an, der den Antrag stellt - und auf dessen Formulierung.