IV-Anmeldung

Russalka
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
@appenzellerin
ich möchte momentan auch nix beziehen - nur für den falle eines falles. er ist auch nicht in einer 'behandlung', wir haben nur die abklärung dort gemacht! und genau solche definitionen machen das ganze so saumässig schwierig, find ich icon_frown.gif.


und: brauch ich wirklich die AHV-nummer des vaters??? wir sind nicht zusammen, ich habe das alleinige sorgerecht. wenn ich von ihm auch noch material brauche, dann dauert's einfach ewig...

irgendwie fühl ich mich mal wieder als die besch... warum kann das nicht einheitlich gehandhabt werden? *nerv*
Gelöschter Benutzer
Ich kämpfe auch gerade mit den Formularen. Die Anmeldung ist durch und akzeptiert (ging ca. 4 Monate...), aber was ich nicht schnalle: In der Zwischenzeit hat die KK die Kosten übernommen, mir aber natürlich einen SB verrechnet. Der sollte dann doch aber mit der IV wegfallen. Muss ich das jetzt zurückfordern oder macht das die KK? Ausserdem habe ich die Belege für die Wegkosten (Spital) nicht aufbewahrt, hat mir ja keiner gesagt, dass ich das zurückfordern kann. Ich weiss auch nicht, wie ich mit zukünftigen Rechnung vorgehe oder schickt der Arzt/das Spital mir die gar nicht mehr und rechnet direkt mit der IV ab?

Ist echt verwirrend, und dabei kann ich recht gut lesen.
Appenzellerin
Dabei seit: 27.01.2005
Beiträge: 201
@Vertrauen,

nein, das ist nicht unpassend, und ich bestreite ja auch gar nicht, dass Russalka auch alles für ihr Kind tut.

aber, sie möchte Leistungen beziehen -die ihr auch zweifelsohne zustehen, mit dieser Diagnose - aber dann wird sie doch in der Lage sein, Formulare auszufüllen mit den Namen und Geburtsort des Vaters, etc?? warum soll das das KJPD machen?

entweder holt sie sich die Formulare von der Internetseite der IV, oder der Kinderarzt hat welche in der Praxis.
Gelöschter Benutzer
Ach übrigens hat das Kispi gesagt, sie würden die Anmeldung machen. Dann habe ich einen Monat gewartet, bei der IV und im Kispi angerufen und festgestellt, dass dem nicht so ist. Nur wenn bereits eine IV-Nummer vorhanden ist, also bereits mal was war.

Ich musste schlussendlich auch selber.
Gelöschter Benutzer
Ja genau, so im Stil: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, gäll..Bei beiden Kindern wurde das alles vom Kinderarzt erledigt. Und dieses Vorgehen macht durchaus Sinn. So müssen nämlich keine Krankengeschichten etc. hin und her geschoben werden.
Gelöschter Benutzer
@Rusalka: ich könnte mir vorstellen, dass du die AHV Nr. von deinem Ex Mann beim Steueramt nachfragen kannst, oder dann bei seinem Arbeitgeber oder sogar direkt bei der SVA.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Ich brauchte nie die AHV-Nr. des Kindesvaters, bin auch AE und es klappte ohne. Ich hatte wohl riesen Glück in der Beziehung icon_smile.gif das ging alles Problemlos über die Bühne.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
die anmeldung an die iv ist nicht immer einfach, und gerade bez. diagnose nach ICD ist für einen laien unverständlich...

lasst euch durch procap helfen. sie haben erfahrung, und wissen, was zu tun ist. ihre anwälte sind auf diesem gebiet experten, und sie was sie tun icon_wink.gif

me too, nimm kontakt auf mit der kk, erkläre ihnen, dass es über iv hätte laufen sollen, und dann werden sie mit iv kontakt aufnehmen und rückerstatten. ist bei uns auch schon passiert icon_wink.gif
taucherli74
Dabei seit: 19.10.2004
Beiträge: 553
also ich mache diese auch grad selbst - ist ja eigentlich wirklich keine grosse sache - du musst einfach alle involvierte stellen (kia, eb, kjpd usw.) angeben und die iv holt sich dort alle benötigen unterlagen und infos - gibst ja mit deiner unterschrift die vollmacht dazu.
Appenzellerin
Dabei seit: 27.01.2005
Beiträge: 201
@me too,

sobald die IV die Leistungspflicht anerkannt hat, bekommst du auch keine Rechnungen mehr. es wird alles direkt abgerechnet.

ich würde die KK informieren, dass die Behandlung von der IV übernommen wird und den Selbstbehalt zurückfordern.

auf der Seite der IV hats das Formular für Wegspesen. du kannst auch später die Spesen verlangen. Bezahlt wird ein Billet mit dem öffentlichen Verkehr, egal ob du mit dem Auto kommst oder nicht. Belege hatte ich nie beigelegt und es wurde anstandslos bezahlt.