Wer kennt sich mit IV Anträgen aus?

LSJLL
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2012
Beiträge: 8
Guten Abend, ich bin nach langer Zeit wieder im Forum.. alles neu..

So, nun zu meiner Frage: unser jüngstes Pflegekind ist 3,5 und lebt seid es 4 Monate alt ist bei uns.
Die letzte Abklärung ergab viele Defizite und er hat schon einige Therapien.
Nun sehe ich nicht mehr über den Berg, und komme zu fast nichts mehr... Haushalt bleibt liegen, der kleine Sonnenschein braucht sehr viel Zeit... am morgen hat es Therapien und am Nachmittag ist es so fix und fertig, dass man es fast rund um die Uhr betreuen muss.

Nun hat unsere Pflegestelle einen Antrag auf Hilflosenentschädigung bei der IV gestellt, denkt ihr wir haben eine Chance, Hilfe zu bekommen? Und wisst ihr, wer diese Hilfe leisten darf? Normale Spitex oder externes Putzinstitut?

Danke euch!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich kann dir nicht konkret zu deinen Fragen antworten.
Für unseren Sohn stellten wir ebenfalls vor Jahren einen IV Antrag, damit die Therapien übernommen werden.

Der Kinderarzt überwies uns extra ans Kinderspital, da die IV prinzipiell Anträge von "nur" Kinder- und Hausärzten ablehnen würden. Im Spital hiess es dann, es wäre extrem schwierig. Viel später erfuhr ich, dass der Antrag nie gestellt wurde.

Vor ca. 2 Jahren oder weniger, hatten wir eine sehr kompetente Ärztin im Spital, die meinte, wir hätten gute Aussichten, dass die Therapien bezahlt werden. Und siehe da: Der Antrag wurde angenommen, zwischenzeitlich werden die Therapien bis 2014 von der IV bezahlt.

Wer finanziert denn bei euch all die Therapien? Je nachdem, wer den Antrag stellt, und wie er formuliert wird, habt ihr gute oder eben weniger gute Chancen, dass der Antrag angenommen wird.
Ich persönlich denke, dass dich wohl jemand entlastet, sich vielleicht um das Kind kümmert, damit du den Haushalt machen kannst.
Ein Putzinstitut denke ich, wird kaum finanziert, höchstens Spitex.

Am besten du wartest den Entscheid der IV ab und siehst dann weiter. Habt ihr denn niemand, der euch beraten kann, eben diese Pflegestelle?

Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
jetzt ist zum 2. mal alles weg :s ist wohl nicht mein tag...

also:

man unterscheidet:

- hilflosenentschädigung (HE)
- intensivpflegezuschlag (IPZ) und
- assistenzbeitrag

Alle diese Leistungen sind finanzieller Natur. Wie du den Betrag verwendest, ist dir überlassen.

Anspruch auf HE besteht, wenn ein Kind, verglichen zu einem Kind im selben Alter, (mehr) Hilfe bei den täglichen Verrichtungen braucht (essen, trinken, anziehen, Körperpflege, soziale Kontakte, Toilette, aber auch ständige Überwachung). Da das Kind erst 3,5 Jahre alt ist, wird es wahrscheinlich schwierig sein, eine HE zu erhalten, da auch ein nicht pflegebedürftiges Kind in all diesen Bereichen noch Hilfe braucht.

Nebst der HE gibt es wie gesagt einen IPZ. Dieser richtet sich nach dem zusätzlichen Betreuungsaufwand, der im Vergleich zu einem gleichaltrigen, nicht behinderten Kind erforderlich ist (minimum 4h zusätzlich).

Schliesslich gibt es noch den Assistenzbeitrag, der ausgerichtet wird, wenn ein IPZ für mindestens 6h ausgerichtet wird (oder später, wenn das Kind die obligatorische Schule besucht).

Die Anträge für die verschiedenen Leistungen müssen separat gestellt werden.

LG Pippi Langstrumpf <3

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.11.2012 um 10:39.]
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
Auf dieser Seite findest du ganz unten die Links zu den genauen Hinweise von der Invalidenversicherung:

http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00186/index.html?lang=de
kleine hexe5
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 255
Ich bin fast sicher, dass es HE ab dem 1. Lebensjahr gibt. D.h., die betroffene Person muss 1 Jahr hilfsbedürftig sein. Somit ab dem 1. Geb. des Kindes; ich bin ziemlich sicher, HE gibts auch für Kinder. ABER: Es gibt quasi einen "Katalog", was die Person alles nicht machen kann. HE gibt es leicht, mittel, schwer. Falls Du/Ihr HE anmelden wollt, dann werdet Ihr angefragt "Seit wann "hilflos", dann unbedingt Datum von einem Jahr ZURÜCK ausfüllen, sonst kommts zurück "kein Anspruch". Vom Rest habe ich leider nicht gross Ahnung. Aber wenns ein Pflegekind ist, dann hast Du doch Kontakt zu einer Pflegestelle, die können Euch doch helfen. Oder ebbe, diese www Adresse von Pippilangstrumpf, aber dann musst Du Dich durch alles lesen. Oder guck Dir die Merkblätter an; sind nummeriert und beschrieben, z.B. "Leistungen der IV". Lies Dich durch... Gruss
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
kleine hexe, damit es he gibt, braucht ein kind mehr hilfe:

- beim an- und ausziehen
- beim essen
- beim gang auf die toilette
- bei der körperpflege
- bei sozialen kontakten
- ev. ständige überwachung

all dies braucht ein normales jähriges kind auch. somit ist kein mehrbedarf für ein behindertes kind gegeben, und darum besteht für ein einjähriges kind kein anspruch auf hilflosenentschädigung.

ausserdem braucht es mindestens 2 elemente, damit ein anspruch besteht.

bei einem 3,5 jährigen besteht allenfalls der unterschied zu einem nicht behinderten kind beim gang auf die toilette und der ständigen überwachung. somit wäre ev. der anspruch auf eine leichte he gegeben.

ich kenne aber ganz viele iv-stellen, die geizen mit geldern und die geltend machen werden, dass es noch ganz viele kinder gibt, die mit 3,5 jahren noch nicht trocken sind und daher bestehe kein anspruch auf eine he.

deshalb habe ich geschrieben, dass es in diesen alter ev. schwierig sein könnte, eine he zu bekommen.
LSJLL
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2012
Beiträge: 8
Ich danke euch viel mals für eure Antworten!!!

Hat mir sehr geholfen!

Unsere Fachstelle ist auch dran.. hoffe dass es klappt!

Bin im Moment am Anschlag... Hilfe= Schokolade...

Zum Glück hält der kleine Sonnenscheinf immer noch einen Mittagsschlaf, so kann ich kurz was für mich machen!

Ganz liebe Grüsse und danke!
kleine hexe5
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 255
Pippilangstrumpf
Danke für deine Antwort, ich dachte echt, ein Kind mit 1 Jahr bekommt auch HE, wurde mir nämlich so mitgeteilt. Von jem., dem ich dachte, der wüsste das. Arbeitest du in der Branche?

Dir LSJLL wünsch ich, dass es klappt mit HE oder sonstiger Hilfe, und Schoki ist doch lecker...