Erstausbildung

squiiik
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.03.2013
Beiträge: 12
Guten Tag
Ich bin zwar kein Elternteil aber dachte mir ich könnte hier mal eine Frage stellen

Meine Situation:
Ich bin 19 Jahre alt, zahle so ziemlich alles selber, habe ein eigenes Auto und bin sehr selbständig (komplette Hausarbeit usw.) Ich habe eine Lehre als Elektroniker im 3ten Lehrjahr abgebrochen da es keine zukunft mehr in diesem Geschäft gab. Ich habe mich aber bereits um einen Job bin im Sommer gekümmert und habe diverse Bewerbungen geschrieben für eine neue Lehrstelle, nun habe ich nächstens ein Vorstellungsgespräch und es sieht sehr gut aus.

Nun habe ich eine Freundin die 50min mit dem auto weg wohnt. Ich war jetzt an zwei wochenenden mehrere Tage bei ihr und meine Eltern stellen mir ein Ultimatum (entweder ich unterlasse sowas und komme nach hause wenn sie es sagen oder ich muss mir eine Wohung suchen, das Auto verkaufen und alles selber bezahlen)
Jedoch habe ich durch die auflösung des Lehrvertrages noch keine "Erstausbildung", das würde ja heissen meine Eltern müssen mir den Unterhalt bezahlen.
wie sieht das aus?
und dürfen mir meine Eltern überhaubt noch vorschreiben dass ich nicht auswärts schlafen darf?

Danke im voraus für Antworten
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Hallo squiiik

Es ist schon so wie du schreibst: Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind die Eltern verpflichtet ihre Kinder zu unterstützen. Also hast du das Recht auf deiner Seite. Genau so, wie du dir als 19-Jähriger nicht mehr die Erlaubnis holen musst, wohin und wann und wie lange du von zu Hause weggehen darfst.

Aber ich stelle mir vor, dass du nicht unbedingt rechtlich gegen deine Eltern vorgehen willst. Dies würde ich nur im äussersten Notfall tun, hinterlässt es doch belastende Spuren in der Beziehung, die dann schwieriger wieder auszubügeln sind.

Die Frage stellt sich, was das Problem ist, das dahinter steckt. Normalerweise wehren sich die Eltern gegen Entscheidungen ihrer erwachsenen Kinder dann, wenn sie befürchten, dass ihr Kind dabei nicht glücklich wird. Dann meinen sie, etwas falsch gemacht zu haben 😢 und versuchen zu korrigieren, auch wenn es etwas ungeschickt ist.

So wie du dein eigenes Verhalten beschreibst, bist du ja auf einem guten Weg und das heisst auch, dass sie einiges richtig gemacht haben. Und jetzt stehen sie vor dem Entwicklungsschritt, dich loszulassen, dich deine eigenen Entscheidungen treffen zu lassen, dich mit einer Freundin zu teilen. Das ist ein Prozess. Vielleicht neu für sie.

Wenn du dich dafür interessierst, was jetzt in ihnen vorgeht und dich mit ihnen an einen Tisch setzt, wo ihr die Zeit bis zu deiner finanziellen Unabhängigkeit plant, können neue Lösungen entstehen. Ich wünsche es euch allen. Dafür braucht es von beiden Seiten Bereitschaft und Ehrlichkeit. Ich wünsche dir, dass du sie dafür gewinnen und keine rechtlichen Schritte gehen musst.

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Also erstmal: Gratulation, dass du dir eine neue Lehrstelle suchst. Das zeigt, dass du auf dem richtigen Weg bist. Das wissen auch deine Eltern und sind sicherlich froh darüber.

Zur rechtlichen Frage: Die Eltern sind bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Vollendung der Erstausbildung unterhaltspflichtig. Aber natürlich nur, wenn du tatsächlich in Ausbildung bist. Sonst müssten ja Eltern, deren "Kind" keine Ausbildung macht, ein Leben lang zahlen. Zur Zeit sind sie also nicht verpflichtet, dich zu unterstützen. Sobald du aber wieder in der Lehre bist, sind sie es wieder.

Ein praktischer Ratschlag: Mach mit deinen Eltern einen Gesprächstermin ab, wo ihr euch gemeinsam an den Tisch setzt und in Ruhe über eure Erwartungen und Vorstellungen diskutiert und jeder seinen Standpunkt darlegen kann. Ich bin mir sicher, deine Eltern unterstützen deinen Wunsch, eine Lehre abzuschliessen. Aber vielleicht ist eine eigene Wohnung eine gute Lösung und sie würden dich dabei unterstützen?
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
ZGB Art 276

1 Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.

2 Der Unterhalt wird durch Pflege und Erziehung oder, wenn das Kind nicht unter der Obhut der Eltern steht, durch Geldzahlung geleistet.

3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.

--> Wie wurde das während der Ausbildungszeit gehandhabt? Hast du zu Hause etwas abgegeben? Gibts du jetzt etwas ab? Leistest du sonst einen Beitrag an das (Familien)-Allgemeinwohl?


ZGB Art 277

1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes.

2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.

--> du bist volljährig, somit ist die Unterhatlspflicht eigentlich erloschen.
--> da du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, kommt Art. 277, Abs 2 zum tragen. Das heisst , du hast nicht ein absolutes Recht, dass deine Eltern deinen Unterhalt finanzieren!

Betreffend Übernachten bei Freundin. Darüber gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Du bist volljährig und kannst grundsätzlich tun und lassen was du willst. ABER - du wohnst in einer Gemeinschaft, und da denke ich, kommt ein anderer Aspekt zum Zuge. Wohnt man in einer Gemeinschaft, hat jedes Mitglied seinen Teil beizutragen. Daher empfehle ich dir, dich mit deinen Eltern an einen Tisch zu setzen und darüber zu diskutieren, wie eurer gemeinsamer Haushalt aussehen soll. Es sollte - meiner Ansicht nach - ein Geben und Nehmen von allen sein.



Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Hallo squiiik

Wie meine Vorschreiberinnen schon schreiben, ist der Weg der Kommunikation und Verständigung sicher der effektivste und einfachste.

Dass Dich deine Eltern unter Druck setzen, ist nicht die feine Art, ne, sogar ein No-Go und, rein rechtlich gesehen sogar Nötigung. Ich glaube, da fahren sie aus anderen Gründen eine falsche Linie ...

Wenn Gespräche zu keinem Ergebnis führen, müsstest Du klagen, was sicher ultimo Ratio sein sollte.
In welcher Höhe Dich die Eltern dann unterstützen müssten, hängt von ihrer Leistungsfähigkeit ab. Man geht davon aus, dass Eltern pflichtig werden, wenn ihr erweiterter Mindestbedarf um rund 20% übertroffen wird.
Im Weiteren hängt es davon ab, wie zielstrebig Du die Ausbildung in Angriff nimmst. Ein Ausbildungsunterbruch KANN, MUSS ABER NICHT zwingend auch zu einem Unterstützungsunterbruch führen. Dazu gibt es diverse BGE. Zudem musst Du Dich, gerade während eines Unterbruches, auch um Einkommen bemühen, welches Dir angerechnet wird - oder zumindest das theoretisch mögliche Einkommen, falls Du Dich nicht drum bemühst.

Du siehst, ganz so einfach ist die Frage nicht zu klären. Es macht also wirklich Sinn, eine gütliche Einigung zu finden, bevor man einen Richter anruft.

Ich wünsch Dir ein gutes Händchen und viel Glück



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Interessant wäre die Sicht deiner Eltern hier zu lesen. Ich bin fast sicher, dass sich einiges anders darstellen würde.
Mit welcher Begründung haben sie dir den Aufenthalt bei deiner Freundin verboten?
Wieso ganz genau hast du deine Lehre geschmissen? Mit welchem Geld bezahlst du denn jetzt "alles" selbst? Was heisst alles und was bezahlen deine Eltern?


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! icon_razz.gif


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
squiiik
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.03.2013
Beiträge: 12
Also erstmal danke für die schnellen Antworten.

Ich werde auf keinen fall rechtlich gegen meine Eltern vorgehen, sondern das Gespräch suchen, jedoch ist dies manchmal nicht so einfach mit meinem Vater. Zudem kommt noch das mein Zwillingsbruder zurzeit etwas probleme mit diversen dingen (u.a drogen) hat und gester ausgezogen ist. Sie denken sich oft "was haben wir bei ihm falsch gemacht" ich denke deshalb gehen sie mit mir manchmal auch so um.

zum Thema wie ich bis zur neuen Lehre alles bezahle, da habe ich mir bereits einen Job bis zum Sommer besorgt indem ich gnug verdiene. Jedoch ist es mir wichtig eine Lehre abzuschliessen und da man dort nicht viel verdient bin ich in den ersten paar jahren auf Hilfe angewiesen (z.B Wohung)
zu "alles" gehört momentan nur frühstück und abendessen nicht dazu (Versicherungen, Auto, Handy etc zahle ich alles selbst), Miete zahle ich bei meinen Eltern 180Fr im Monat und habe diverse Ämtli.

zum übernachtein bei meiner Freundin, dies wollen meine Eltern nicht ganz unterbinden da meine Freundin eine sehr sympathische Person ist. Jedoch finden sie ich solle mehr Zeit in Bewerbungen investieren. Bis jetzt klappt aber alles super und ich habe bereits geplante Bewerbungsgespräche.
Also finde ich sie sollen es einfach meine Sache sein lassen und denke solche drohungen dass ich mir eine Wohung suchen müsse sind unangebracht.

zur info, meine Eltern meinen dies mit vollem Ernst. Nicht nur dass ich das denken soll und demnach mehr Zeit in Bewerbungen usw investiere.

Wie gesagt ich möchte wirklich keine rechtlichen Schritte gegen meine Eltern einleiten, jedoch kommt mein Vater oft mit diversen Behauptungen und sagt er müsse gar nichts bezahlen.
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
jedoch das Auto (Luxus) muss er dir sicherlich nicht finanzierenicon_rolleyes.gif
squiiik
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.03.2013
Beiträge: 12
Das mit dem Auto ist mir klar, da werde ich mich wohl oder übel davon trennen müssen.
Vieleicht lässt sich jedoch auch etwas machen da für mich unter anderem für eine Lehrstelle als Automobilmechatroniker beoworben habe.

sonst gibts ja noch den öv
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Hoi Squiik
ich finde das ist bewundernswert wie Du für Dein Leben die Verantwortung übernimmst. da wären viele Erltern hier froh sie hätten so einen reifen Sohn!
Die Drohungen Deines Vaters sind wirklich unangebracht. Und vielleicht sind sie ja auch durch seine starke Belastung durch Deinen Bruder entstanden. Ich finde es super, dass Du ihn sogar so gut verstehst und da auch etwas Distanz dazu hast.
In solchen krisenzeiten ist es immer ratsam, erstens Worte nicht auf die Goldwaage zu legen (dh. wenn er mal ausflippt und droht, nicht gleich mit Gegendrohungen und Panik reagieren). Falls er aber handelt, dh. wirklich Anstalten macht, Dich aus der Wohnung zu werfen, würde ich unbedingt sofort mit einer fachperson ein Gespräch mit den Eltern führen. Das kann zB. jemand von der Gemeinde sein, oder ein Mediator. Denn ich glaube, Deine jetztige Regelung der Lebensumstände und Dein grosses Engagement sind eigentlich optimal. Das sollten Deine Eltern nicht aufs Spiel setzen. Aber vielleicht brauchen sie eine neutrale Person, um das auch wahrzunehmen.
Alles Gute!