Eve Bier für Jugendliche unter 16 Jahre?

ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Wie Paxxie schon schrieb ist lediglich der Verkauf von vergährtem ab 16 und gebranntem Alkohol ab 18 geregelt. Ich sehe es sogar als eine Erziehungsaufgabe Jugendliche nicht einfach ab 16/18 sich den Alk selber kaufen zu lassen und dementsprechend in den Hammer zu laufen, sondern sie an einem Familienfest auch mal kontrolliert das eine oder andere probieren zu lassen, damit sie lernen bis wo Alkohol ein Genussmittel ist.
Meine Tochter wird in zwei Monaten 16 und ich weiss, dass sie dann mit dieser neuen Freiheit auch ohne unsere Kontrolle umzugehen weiss.
Was ich aber auch nie tun würde ist u16er ohne die Einwilligung ihrer Eltern Alkohol bewusst zugänglich zu machen oder gar anzubieten.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@Paxxie

Verkauf und Abgabe ist gesetzlich geregelt.

Das heisst, wenn ich einem 14jährigen zu Hause Bier ausschenke, mache ich mich strafbar. Auch wenn der 18jährige Kollege für den unter 16jährigen Alkohol einkauft und an ihn weitergibt, macht er sich strafbar.


StGB Art. 136
Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder

Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


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[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.09.2012 um 23:32.]

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
@taraxacum
eben, hier geht es um "grössere Mengen", nicht um ein Glas Wein an der Familienfeier, siehe auch hier:
http://www.beobachter.ch/familie/erziehung/artikel/teenager_verkauf-von-alkohol/
aber anscheinend gibt es da kantonal Unterschiede, und in einigen Kt ist es tatsächlich total verboten

[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 03.09.2012 um 07:41.]
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
"Paxxie" schrieb:

@taraxacum
eben, hier geht es um "grössere Mengen", nicht um ein Glas Wein an der Familienfeier, siehe auch hier:
http://www.beobachter.ch/familie/erziehung/artikel/teenager_verkauf-von-alkohol/
aber anscheinend gibt es da kantonal Unterschiede, und in einigen Kt ist es tatsächlich total verboten


Also du denkst, ein Glas Wein schadet einem 15-Jährigen nicht??

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Ich denke, also bin ich hier falsch !
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
es ist verboten, jugendlichen unter 16j bier zu verkaufen. es ist aber nicht verboten, den eigenen kindern den konsum von alkohol zu erlauben. und wegen den andern jugendlichen, denen sie das bier abgegeben hat, da währe dann die frage, ob sie das mit erlaubniss deren eltern getan hat oder nicht?
aber gründsätzlich bin ich natürlich schon der ansicht, das man den kindern den alkohol nicht noch extra schmackhaft machen sollte, sonder eher schauen sollte, das sie lernen, das man ganz ohne leben (feiern) kann.
mauserl
Dabei seit: 20.07.2008
Beiträge: 1186
"Blue64" schrieb:

"Paxxie" schrieb:

@taraxacum
eben, hier geht es um "grössere Mengen", nicht um ein Glas Wein an der Familienfeier, siehe auch hier:
http://www.beobachter.ch/familie/erziehung/artikel/teenager_verkauf-von-alkohol/
aber anscheinend gibt es da kantonal Unterschiede, und in einigen Kt ist es tatsächlich total verboten


Also du denkst, ein Glas Wein schadet einem 15-Jährigen nicht??

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blue glaubst du einem 15 jährigen schadet 1 glas wein aber ein paar wochen vielleicht später mit 16 dann nicht mehr????
schon auch sehr eigenartig....

du bist nicht allein
Möwe
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 79
Mich stört, dass von gewissen Eltern grundsätzlich erlaubt wird, in ihrer Gegenwart Alk unter 16 Jahren zu trinken. Und immer mit dem Argument, lieber in meiner Gegenwart als auswärts. Aber auswärts wird ja so oder so getrunken und nicht nur Bier. Es geht doch auch darum, dass Kinder lernen, dass ein Fest auch ohn Alk lustig ist und Alk nicht zwingend nötig ist. Aber so wie ich an gewissen Festen ansehe, gehen halt viele Eltern, vorallem auch Väter, mit schlechtem Beispiel voran. Da wird zum Teil massiv über den Durst getrunken. Man darf gesetzlich ab 16, es muss aber trotzdem nicht sein. Denn auch mit 16 Jahren braucht es keinen Alk. Und von der Wirkung ist es egal ob man eine Woche vor dem 16. Geburtstag trinkt oder just ab 16. das ist ja wohl allen klar!!!!! Aber es geht um die Grenze, irgendwo muss diese gesetzt werden, sobald ich es vor dem 16. Altersjahr toleriere, dann fangen die Diskussionen an, eine Woche, 1 Monat oder 6 Monate vor dem 16. Geburi. Wenn sie ab 16 anfangen mit Alk, sind sie in meinen Augen eh immer noch viel zu jung dafür....
Möwe
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 79
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blue glaubst du einem 15 jährigen schadet 1 glas wein aber ein paar wochen vielleicht später mit 16 dann nicht mehr????
schon auch sehr eigenartig....


Wo ist denn für dich die Grenze? Bei solchen Regelungen bin ich immer wieder froh, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, auf die ich mich stützen kann.
mauserl
Dabei seit: 20.07.2008
Beiträge: 1186
möwe

ich will damit sagen das wenn ich heute am zb 80. geburi des opas meinem sohn erlaube ein glas wein zum anstossen zu trinken scheint es euch falsch weil er erst 15 ist; wäre das fest ein monat später hatte er evt den 16. geburi und da ist es dann ok?? da verstehe ich die logik nicht!
und ich bin auch der meinung es ist besser ich bringe meinem kind bei wie es mit alkohol umzugehen hat bevor sie heimlich ins kampfsaufen gehen

du bist nicht allein
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
mauserl und möwe ... habt ihr Leseverständnisprobleme oder Interpretationsschwierigkeiten??

Wo steht irgendwo, was ich für gut und schlecht halte???

Ich habe Paxxie eine Frage gestellt, weil sie den Gesetzestext relativiert hat!!!

Nicht mehr und nicht weniger ... also fahrt mit den komischen Kommentaren Paxxie über den Zeh, nicht mir!

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Ich denke, also bin ich hier falsch !