carola
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 643
Familienvertrag würde ich das nicht nennen, aber in der Zeit, als wir unserer Tochter ein "erweitertes Taschengeld" zahlten, haben wir schriftlich (mit Budgetaufstellung) festgehalten, welche Kosten sie davon zahlen muss und was wir weiterhin zahlen. Dies, damit das ein für allemal klar ist und es kein Gstürm gibt.
Wir haben auch vereinbart, dass wenn das Geld nicht reicht, sie uns klar aufzeigen können muss, warum es nicht reicht (Quittungen sammeln, Kassenbuch führen). Das war ihr wohl zu anstrengend - jedenfalls hat das Geld immer gereicht. 😉
Jetzt hat sie eine Lehre begonnen, verdient selber Geld und da gelten nun andere Vereinbarungen (z.b. einen Teil sparen) , die wir aber nicht mehr schriftlich festgehalten haben.
Ihre Pflichten hier zu Hause kennt sie zur Genüge, sind seit Jahren die gleichen und mal erledigt sie ihren Kram besser, mal weniger, das Taschengeld haben wir nie davon abhängig gemacht. Eher hiess und heisst's halt dann mal, bevor du in den Ausgang abrauschst, erledigst du nun endlich noch...
Wir haben auch vereinbart, dass wenn das Geld nicht reicht, sie uns klar aufzeigen können muss, warum es nicht reicht (Quittungen sammeln, Kassenbuch führen). Das war ihr wohl zu anstrengend - jedenfalls hat das Geld immer gereicht. 😉
Jetzt hat sie eine Lehre begonnen, verdient selber Geld und da gelten nun andere Vereinbarungen (z.b. einen Teil sparen) , die wir aber nicht mehr schriftlich festgehalten haben.
Ihre Pflichten hier zu Hause kennt sie zur Genüge, sind seit Jahren die gleichen und mal erledigt sie ihren Kram besser, mal weniger, das Taschengeld haben wir nie davon abhängig gemacht. Eher hiess und heisst's halt dann mal, bevor du in den Ausgang abrauschst, erledigst du nun endlich noch...