
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
"fraulein" schrieb:
Wobei hier noch die Frage ist, wie eng das hier gesehen wird, wenn das
Wobei hier noch die Frage ist, wie eng das hier gesehen wird, wenn das
Im Prinzip auf den Tag genau auch weil es ein Offizialdelikt ist, das von Amts wegen verfolgt werden muss. Weil das Mädchen auch erst 13 wird, ändert sich auch über drei Jahre nichts an dieser Situation und die Frage nach der Sexualität wird in diesem Zeitraum mit grösster Wahrscheinlichkeit auftreten auch wenn es jetzt vielleicht noch kein Thema ist.
http://www.bussola.ch/files/Jugendliebe_Schutzalter_Strafbarkeit.pdf
Interessant ist auch dass nach allem ausnutzen des gesetzlichen Spielräume die Erziehungsberechtigten als letzte im Netz der Justiz hängen bleiben können.